Vor knapp 30 Jahren habe ich mich mal tiefer mit der Physiologie des menschlichen Kopfes befasst, folgendes ist davon noch hängen geblieben. Grundsätzlich bin ich Maschinenbauer, die Chirurgen und Orthopäden sehen es mir bitte nach und korrigieren es.
1. Schädeldecke: Wächst im Kleinkindalter aus den Hälften zusammen, demnach gibt es mechanisch an den Nahtstellen auch immer eine Schwachstelle.
2. Gehirn: Ist vereinfacht gesagt schwimmend über Gehirnliquor im Schädel gelagert und durch diesen Aufbau auch geschützt. Erreicht eine auf den Kopf einwirkende Beschleunigung eine relativ hohe Amplitude, wird aufgrund Schwerkraft der Liquor durchdrungen und es kommt zum harten Kontakt zwischen Hirn und Schädeldecke mit entsprechenden Schäden am Hirn. Des Weiteren spielt neben der Höhe der Amplitude noch die Dauer der Belastung eine Rolle, je länger die Dauer oder das Intervall, desto größer werden die Schäden bei gleicher Höhe der Amplitude (Beschleunigung). Die Styroporschale des Helms soll demnach wie eine Art Dämpfer die Höhe der Amplitude reduzieren, dabei wird das Intervall (Einwirkzeit) etwas länger.
3. Helmschale: Bedingt durch seine mechanischen Eigenschaften bricht ein Schaum unter einer relativen Last, was sozusagen einem Totalverlust der Schutzwirkung gleich kommen würde und zu einem punktuellen Lasteintrag auf den Schädel führt, bei welchem die Schädeldecke bricht usw. usw.. Die äußere Schale am
Helm dient daher als eine Art Lastverteiler, um genau solch mechanisches Versagen vom Schaum zu vermeiden.
4. Kopfrotation: Das hat bestimmt jeder einmal in Kleinen festgestellt, wenn der Kopf heftig rotiert, wird einem mal schwindlig. Bei einem Unfall sind die Rotationsgeschwindigkeiten um ein Vielfaches höher, was auch zu Schäden führen kann. Dafür lassen moderne MIPS Helme dem Kopf in der Helmschale etwas Freiraum oder relative Rotationsmöglichkeit, damit der Kopf beim Aufprall nicht starr Angebunden mit rotiert.
Was mich aber in den hier aufgeführten Studien sehr verwundert hat, sind Beschleunigungen bis 200 oder 300 g bei der Prüfung von Fahrradhelmen. Im automotive Bereich sind gesetzlich nur 80 g als zulässige Kopfbeschleunigung erlaubt.
Scheinbar sind Radler die deutlich größeren Dickköpfe.