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Starrgang hat Freigang / Bilder von Unterwegs

Naja, meist wird die Verbandsfahrtregelung in Anspruch genommen, was aber eigentlich im Widerspruch zum Grundgedanken der CM Bewegung steht, da Verbandsfahrten melde- und genehmigungspflichtig sind. (§§ 27 iVm 29 StVO)

Ich persönlich bin der Meinung, darum auch meine kleinen Spitzen, dass CMs zu reinen Spaßveranstaltungen ohne erkennbare Außenwirkung verkommen sind.
 
Naja, meist wird die Verbandsfahrtregelung in Anspruch genommen, was aber eigentlich im Widerspruch zum Grundgedanken der CM Bewegung steht, da Verbandsfahrten melde- und genehmigungspflichtig sind. (§§ 27 iVm 29 StVO)

Ich persönlich bin der Meinung, darum auch meine kleinen Spitzen, dass CMs zu reinen Spaßveranstaltungen ohne erkennbare Außenwirkung verkommen sind.


Nope...Ab 15 Radlern gilt es als Verband und der ist weder Melde-, noch Genehmigungspflichtig!
 
Und das Blockieren von Autos ist sehr wichtig, da sonst manchmal Autofahrer mitten in die Gruppe fahren und gefährliche Situationen entstehen. Ich gehe meistens aber direkt zu den Autofahrern und erkläre ihnen worum es geht und das es gleich vorbei ist :) . Die meisten haben dann auch mehr Verständnis, bzw. findens sogar cool :daumen:
 
Das ist die Auffassung des Laien, der zwar den einen § liest, aber nicht weiß, dass es dazu weitere §§ sowie gültige Urteile gibt...
 
Ich lass mich gerne vom selbsternannten Fachmann aufklären, in welchem Paragraph steht, dass ein zufällig gebildeter Verband von Radfahrern auf der Straße angemeldet und genehmigt werden muss ;)
 
Naja, meist wird die Verbandsfahrtregelung in Anspruch genommen, was aber eigentlich im Widerspruch zum Grundgedanken der CM Bewegung steht, da Verbandsfahrten melde- und genehmigungspflichtig sind. (§§ 27 iVm 29 StVO)

Ich persönlich bin der Meinung, darum auch meine kleinen Spitzen, dass CMs zu reinen Spaßveranstaltungen ohne erkennbare Außenwirkung verkommen sind.

man darf aber halt nur auf einer Spur fahren und nicht überall rumeiern. mit dem auto darf ich auch nicht auf der gegenfahrbahn rumfahren oder auf mehreren spuren gleichzeitig...
 
Ich lass mich gerne vom selbsternannten Fachmann aufklären, in welchem Paragraph steht, dass ein zufällig gebildeter Verband von Radfahrern auf der Straße angemeldet und genehmigt werden muss ;)

Eine sich zufällig bildende Gruppe ist kein Verband. Schau doch mal in die Erläuterungen zur StVO...
 
Und das steht wo genau? Laut StVO ist eine Gruppe über 15 Radfahrern ein Verband, egal ob zufällig oder absichtlich...
 
in münchen hat die polizei damals trotzdem einen ansprechpartner gewollt, die mögliche route wissen wollen, dabei ist man nur gesammelt zufällig rumgestanden
 
Ja das wollten sie in Bremen auch wissen, wenn es aber weder das eine noch das andere gibt können die halt auch nichts machen...
 
Und das steht wo genau? Laut StVO ist eine Gruppe über 15 Radfahrern ein Verband, egal ob zufällig oder absichtlich...

In den Erläuterungen zur StVO:

Radfahrverband-mindestens 16 Teilnehmer, ein Verantwortlicher, ein gemeinsames Ziel. Gefahren werden darf auf der Fahrbahn zu zweit neben einander, nach vorn und hinten sind gleichmäßige Abstände einzuhalten.

Anmeldepflicht nicht nach der StVO sonder dem jeweiligen VersG.
 
FlickenHipster.jpg
 
Die Auszugsweiten der Sattelstützen sind einfach zu krass :D
Ansonsten könntet ihr doch mal Fotos von allen Rädern zusammen machen...
 
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