Klemmi
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Naja, meist wird die Verbandsfahrtregelung in Anspruch genommen, was aber eigentlich im Widerspruch zum Grundgedanken der CM Bewegung steht, da Verbandsfahrten melde- und genehmigungspflichtig sind. (§§ 27 iVm 29 StVO)
Ich persönlich bin der Meinung, darum auch meine kleinen Spitzen, dass CMs zu reinen Spaßveranstaltungen ohne erkennbare Außenwirkung verkommen sind.
Ich persönlich bin der Meinung, darum auch meine kleinen Spitzen, dass CMs zu reinen Spaßveranstaltungen ohne erkennbare Außenwirkung verkommen sind.