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STVO und Bahnrad / Fixie

planist

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ich weiß, es gibt ewig viele threads dazu, aber irgendwie hab eich keine klare aussage gefunden:

Was ist erlaubt und was nicht?
Welche Strafen erwarten einen?

- Fixed mit VR Bremse?
- Fixed ohne Bremse?
- Fixed mit VR/HR Bremse?

Licht, wie hell muss es sein?
etc..

habt ihr Erfahrungen / Beweise?

danke
 
Die entsprechenden Paragraphen in der StVZO bringen hier für die Diskussion nicht so viel, denn da heißt es:
Alle Fahrzeuge müssen eine ausreichende Bremse haben, die während der Fahrt leicht bedient werden kann und ihre Wirkung erreicht, ohne die Fahrbahn zu beschädigen. Fahrräder müssen 2 voneinander unabhängige Bremsen haben.
sowie
Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag.
In bereits hunderten Threads in verschiedenen Foren wurden jetzt hier diverse Interpretationen dieser beiden Sätze ausgebreitet, da will ich nicht weiter drauf eingehen. Soweit mir bekannt ist, gibt es noch kein "abschließendes" Urteil, verschiedene Landgerichte oder so haben da jeweils unterschiedlich geurteilt und bisher ist noch kein fixie-Fahrer bis in die höheren Instanzen gezogen. In Berlin hat dich die Rennleitung mit nur einer oder gar keiner Bremse früher rausgezogen, mittlerweile kenne ich das eigentlich nur noch bei brakeless-Fahrern. Das geht ja auch ganz klar und interpretationsfrei aus dem Gesetz hervor ("Fahrräder müssen 2 voneinander unabhängige Bremsen haben").

Zum Licht gibts im Netz so eine Tabelle, in der die verschiedenen Lichtstärken angegeben sind. Neben der Lichtstärke ist auch noch wichtig, dass nur Dauerlicht (kein Blinken) als Beleuchtung zugelassen ist.

Wenn du einen richtig schlecht gelaunten Ordnungshüter erwischt, zitieren die dich zur Vorführung des Rades in verkehrssicherem Zustand auf die Wache (wird gerne bei brakeless-Fixies gemacht, bei Beuleuchtung habe ich das noch nicht gehört), manchmal darf man sich auch nur das übliche, paternalistische Law-and-Order-Gewäsch anhören, dazu ja und amen sagen und dann weiterfahren... Welche Strafen konkret im Gesetz oder den Dienstvorschriften verankert sind, kann ich dir aber leider nicht sagen :/
 
Moin,

Paragraph 67 sagt ja alles eindeutig zur Beleuchtung aus. Inwieweit die Ordnungshüter/der Gesetzgeber Fixies - die ja nahezu alle unter 11kg liegen dürften - als Rennrad im Sinne des 67ers durchgehen lassen, vermag ich nicht zu beurteilen.

Allerdings plant der Verkehrsminister die Dynamo-Pflicht für Fahrräder abzuschaffen, um EU-einheitlicher zu sein. Wir sind das einzige Land in Europa, dass die Dynamo-Plicht - mit Ausnahmen - hat.

Gruß Bora
 
Wer in Bremen zweimal mit einem Fixie ohne Bremsen ( ich will jetzt nicht diskutieren, ob Skidden eine Bremse ist ) erwischt wird, der geht zu Fuß.

Das Rad wird beschlagnahmt und wegen der Negativprognose ( beratungsresistenter Biker ) durch das Stadtamt nicht wieder ausgehändigt. Durch die Beschlagnahme ist es auch nicht mehr möglich, dass Rad zu veräußern. "Gehört jetzt meinem Nachbarn..." zählt also nicht.

Nach spätestens einem Jahr wird das Rad dann vernichtet - Bremen macht daraus wunderschöne Kanaldeckel...


bremen_0058-2.jpg


Ich komme aber nicht umher BMX-lern meine Bewunderung auszusprechen, welche alle möglichen Tricks beherrschen, ohne überhaupt eine Bremse zu besitzen...

 
erlaub wäre

fixed + zwei bremsen + lichtanlage (inkl dynamo) + klingel + speichen-, front-, rück- und pedalreflektoren ... habe ich was vergessen :rolleyes:


damit diese 11kg regel mir der akkubeleuchtung bei sportgeräten gilt, müssen bei pingeligen bullen und richtern aber auch andere faktoren wie z.b. rennlenker gegeben sein. hatte ich schonmal probleme mit nem singlespeed
 
Es geht ja weniger um die STVO.Das Rad kommt erst bei mehrmaligen Verstößen weg, wenn brakeless. Dass jemand mit Vorderbremse sein Rad abgeben musste habe ich bis jetzt noch nirgends gehört.

Die Paar Kröten Bußgeld sind aber meines Erachtens nicht wirklich das Ding, es ist eher die Frage was im Schadesfall passiert, wenn man nur eine Vorderbemse hat. Dazu habe ich bis jetzt kaum was gehört. Denn allein ein kleiner Lackschaden an einem Auto kostet schon relativ hohe Summen, wenn die Haftpflicht die Zahlung verweigert, wozu sie ja guten Grund hätte.
 
Die Paar Kröten Bußgeld sind aber meines Erachtens nicht wirklich das Ding, es ist eher die Frage was im Schadesfall passiert, wenn man nur eine Vorderbemse hat.
... wenn die Haftpflicht die Zahlung verweigert....

Haftung ist ein sehr gutes Stichwort, Lack- und Blechschäden seien jetzt mal dahingestellt,
viel belastender ist, daß wenn man mit dem nicht verkehrssicheren Radl unverschuldet an einem Unfall beteiligt ist, weil man z.B. von
einem Kfz-ler beim Abbiegen oder der Vorfahrt übersehen wurde, die gegnerische Versicherung gar nicht oder nicht in vollem Umfang zahlt
und es deshalb auch noch zu unliebsamen Verhandlungen kommen kann.
Argumentation vor Gericht:
"Die Sach-/Personenschäden wären wesentlich geringer ausgefallen oder gar ganz ausgeblieben, wäre das Fahrrad
vorschriftsmäßig mit 2 Bremsen ausgestattet gewesen...usw...
 
Richtig.

Wie siehts eigentlich aus, wenn man mit geraden Lenker fährt? Die Regelung gilt ja anscheinend nur für Rennräder. Daran könnte man sich als Rechtsverdreher gut festbeißen.
 
erlaub wäre
fixed + zwei bremsen + lichtanlage (inkl dynamo) + klingel + speichen-, front-, rück- und pedalreflektoren ... habe ich was vergessen :rolleyes:
damit diese 11kg regel mir der akkubeleuchtung bei sportgeräten gilt, müssen bei pingeligen bullen und richtern aber auch andere faktoren wie z.b. rennlenker gegeben sein. hatte ich schonmal probleme mit nem singlespeed

Executive und Judikative in Deutschland sind bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nicht pingelig.
In der Regel werden Radfahrer doch kaum noch angehalten, da der Arbeitsalltag der Polizei mehr als ausgefüllt ist.
Seltsamerweise sind die, die die Ordnungshüter mit Tiernamen umschreiben, immer die ersten, die sie rufen, wenn es kneift...

Gangster.jpg
 
keine ahnung auf welchem dorf du wohnst, aber hier in münchen wird da schon drauf geachtet. ausserdem sollen die strafen für "radlrowdys" erhöht werden. wer mit seinem nicht nach stvzo-genormten rad unterwegs ist, sollte so schlau sein, sich bei jeglichen unfällen oder verstößen nicht auf sein recht verlassen.
 
Ist auch Quäse, in seinem "Dorf" werde ich häufiger mal kontrolliert.
Das hat dazu geführt das mein Starrgangrad mittlerweile mehr Sicherheitsausrüstung hat als meine Rennräder.
Wahrscheinlich eine eher subjektive Empfindung die man hat wenn man nicht zur Zielgruppe gehört.
 
Wurde gerade von einem netten Polizisten angehalten (Franken). Erklärt hat er mir, dass er: vor einem Jahr das Rad hätte noch einziehen dürfen, eine Bremse Vorne nicht ausreicht und beim zweiten Mal wirds eingezogen. Für ihn war es recht klar, dass das keine zwei von einander unabhängigen Bremsen sind. Bezüglich dem Einziehen des Rades und Folgen (Vernichtung? Verkauf? Zeitlich bestimmt? gabs es leider keine weiteren Infos.
 
Behalten durfte ich es, musste halt nur schieben. War kein Ding, war nur wenige Meter von meiner Haustür entfernt. Ich finde es bei der Angelegenheit halt nur ungut, dass es keine klare Rechtssprechung gibt. Ich bin ungern der Laune bzw Willkür eines Ordnungshüters ausgeliefert. Ich fahre mit einer relativ kleinen Übersetzung, habe eine gute Bremse vorne und fahre allgemein vorrausschauend. Mit meinem SSP MTB mit 2 V-Brakes komme ich auch nicht unbedingt früher zum stehen. Richtig nervig finde ich eben nur, dass - ich wohn in einer Studentenstadt - die mit ihren 50 Jahren alten Oma Rädern mit 2 Bremsen, aber ohne jegliche Wirkung, ungescholten davon kommen.

Vrob
Weiß ich nicht so wirklich, das war mehr so ein Gespräch zwischen Tür und Angel. ;) Genaue Informationen hat er mir da nicht genannt und war ggf nur ein abschreckender Hinweis. War mir auch komplett neu für die betreffende Stadt und die letzten Polizisten haben uns angehalten, weil wir in der Öffentlichkeit Bier getrunken haben. Und nicht weil wir mit 8+ Bahnräder zT ohne Bremsen unterwegs waren.
 
Behalten durfte ich es, musste halt nur schieben. War kein Ding, war nur wenige Meter von meiner Haustür entfernt. Ich finde es bei der Angelegenheit halt nur ungut, dass es keine klare Rechtssprechung gibt. Ich bin ungern der Laune bzw Willkür eines Ordnungshüters ausgeliefert. Ich fahre mit einer relativ kleinen Übersetzung, habe eine gute Bremse vorne und fahre allgemein vorrausschauend. Mit meinem SSP MTB mit 2 V-Brakes komme ich auch nicht unbedingt früher zum stehen. Richtig nervig finde ich eben nur, dass - ich wohn in einer Studentenstadt - die mit ihren 50 Jahren alten Oma Rädern mit 2 Bremsen, aber ohne jegliche Wirkung, ungescholten davon kommen.

Kann ich verstehen. Bei mir in der Gegend könnte ich warscheinlich problemlos mit ner Bahnmaschine herumfahren, allerdings war ich schon oft genug froh darüber, eine gut funktionierende Bremse zu besitzen. In ~90% der Fälle reicht natürlich eine VR Bremse, allerdings kommen die Hebel+Bremskörper eh meist paarweise ;) Im Übrigen denke ich, dass ein fixed HR eben niemals angedacht war, als Bremssystem zu funktionieren. Daher kann ich schon irgendwie verstehen, wenn man das nicht als ein solches annerkennt wird.

Zu den Oma-Bikes: Das ist halt die Willkür bei Gesetzen.Gesetze sind halt auch nicht zwingend Gerechtigkeitsgaranten. Am einfachsten ist es wahrscheinlich, wenn du einfach noch ne HR Bremse montierst. Ich schätze, dass die grünen Freunde halt sensibilisiert wurden durch die Erscheinung bestimmter Räder. Oftmals wird warscheinlich auch "Radrowdytum" mit einer bestimmten Personen/Fahrrädergruppe verbunden.
 
Ja, du hast natürlich Recht. Ich will hier auch gar nicht rumheulen, ich bin im Straßenverkehr sehr auf meine eigene Sicherheit bedacht (fahr auch immer mit uncoolem Helm, greller Jacke und Licht) und ich weiß, dass bei der Sicherheit: 2 Bremsen > 1 Bremse + Starrer Gang > Starrer Gang gilt. Aber hier muss ich ja niemanden erzählen, dass diese Art von Rad halt trotzdem Spaß macht.
 

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