Die Richtung der Rechtsprechung zeigt das in meinen Augen etwas abwegige Urteil gegen den Radler, der mit Klickpedalen, aber ohne
Helm unterwegs war. Er ist regelkonform von einem Radweg auf die Straße gefahren, wo ihn ein Auto erfasst hat. Die Versicherung des Autofahrers hat argumentiert, dass jemand, der offenbar sportlich unterwegs sei, sich besonders schützen müsse, also
Helm tragen. Sie hat daher ihre Leistungen gekürzt und vor Gericht Recht bekommen, weil mit
Helm die Verletzungen weniger schwer gewesen wären. Ich finde das abwegig, weil die Benutzung von Klickies alleine kein Sportmerkmal ist. Am Reisepanzer habe ich Kombipedale und auf langen Touren auch SPD-Schuhe an.
Wenn eine Versicherung an einen Radler zahlen soll, der bewusst StVO-widrig mit nur einer Bremse unterwegs ist, ist das eine Steilvorlage für "Mit zwei
Bremsen wäre das nicht passiert. Der Radler hat nicht alles zumutbare getan, um den Schaden zu vermeiden." Eine handbediente Bremse, die jeder Radler reflexartig zieht, ist vor Gericht etwas anderes als eine starre Achse, bei der man nur mit Training halbwegs
bremsen kann.
Da es, wie von Alwood geschrieben, da nicht nur um drei Mullbinden, ein Päckchen Pfllaster und eine verbeulte Motorhaube gehen kann, werden sich die Versicherungen einiges einfallen lassen, um Geld zu sparen.