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STVO und Bahnrad / Fixie

Die 3 Monate hatte ich auch so im Hinterkopf.
Geht um ´ne Strafe wegen fahren mit einer Bremse (vorne) im April, dagegen gab es Widerspruch, begründet mit der Funktion des starren Ganges als Bremse.
Würde mich eigentlich interessieren ob jetzt die Begründung wirksam war (aber dann hätte es eigentlich ein Schreiben geben müssen) oder ob "die" einfach nur zu lahm waren.
 
Akteneinsicht kann jeder Anwalt für dich beantragen. Kostet dich - je nachdem wieviel du verdienst - nur einen Rechtsberatungsschein von deinem zuständigen Amtsgericht und max. 10€ Gebühren. Alternativ geht das wohl auch ohne Advokat, aber da musst du entscheiden, wie gut dein Wissen ist und wieviel Stress du bereit bist zu investieren...
 
Kann ich gut nachvollziehen. AFAIK müssen Widersprüche jedoch in einem Verwaltungsakt von der beschwerten Stelle mit einem Bescheid über Annahme/Ablehnung quittiert werden. Insofern kann da nochmal was kommen. Der Bescheid ist zumindest bei den ganzen Hartz/Sozialsachen immer begründet...
 
LeGoogle:
§ 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
...
(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.
...
http://www.buzer.de/gesetz/848/a11367.htm

Ich sag erstmal nichts mehr:D
 
Fragt sicht nur, was man bei einem Strafzettel schon groß an Akteneinsicht haben will.
 

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