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Rennrad und Recht: BGH-Urteil erlaubt Dashcams als Beweis

Der BGH hat jetzt ein lang erwartetes Urteil zu Dashcams getroffen. Sie sollen als Beweismittel vor Gericht zugelassen sein. Viele Radfahrer erhoffen sich von den kleinen Kameras Hilfe bei Unfällen. Was bedeutet das BGH Urteil zu Dashcams für Radfahrer?


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This! Wobei es sicher auch in Fällen interessant wäre, wie den neulich hier irgendwo besprochenen, als ein Autofahrer mit einer Axt ausgestiegen ist ...
Da ist mir das Mehrgewicht der Kamera in der Tat lieber als Schild und Speer mitführen zu müssen. Von der Aerodynamik mal ganz abgesehen.

Wie oft passiert das in der Realität (und steht nicht nur in der Blöd-Zeitung)? Das sind völlig hinrissig zusammenkonstruierte Beispiele, mit den irgendein Aktionismus wie dieser Dashcam-Unsinn gerechtfertigt werden soll. Mit den gleichen absurden Fallbespielen werden ja gerne auch Überwachungskameras als Beitrag zum Kampf degen den Terrorismus etc. verkauft.
Kein Beispiel ist abstrus genug, um nicht damit eAngst zu schüren. Wir leben offenscihtlich in einer Zeit des "Hosenscheißertums". Das geht soweit, dass selbst der Vorsitzende des Bundesverbandes der Kriminalbeamten schon meint, das Bederohungsempfinden der Deutschen haben sich von der tatsächlichen Bedrohungslage abgekoppelt ...
Wer ernsthaft Angst vor Axtschwingenden Autofahrern hat, gehört nicht aufs Rad, sondern auf die Couch eines Psychiaters.
 
Und? Willst Du jetzt Privataufnahmen grundsätzlich im öffentlichen Raum verbieten?
In diesem Thread geht es eindeutig um Kameras, die dazu geeignet sind, Verkehrssituationen aufzunehmen um später die Aufnahmen als Beweis zu verwenden. Warum sonst zB eine Aufnahmeschleife? Für Privataufnahmen ist die nicht geeignet.
 
Genau das könnte durch die EUDGSVO unter Umständen passieren. Nach dieser ist Digitalfotografie und natürlich auch digitales Filmen, elektronische Datenverarbeitung und -speicherung und damit abhänigig von rechtlich begründeten Ansprüchen an diese Daten oder der expliziten Zustimmung der aufgenommenen Personen - und zwar selbst dann, wenn diese Personen nur als "Beiwerk" auf den Bildern sind. Bislang brauchte man für das Fotografieren von Personen, die nur zufällig und nicht als Hauptmotiv, z.B. als Passanten vor einer Sehenswürdigkeit, auf einem Bild auftauchen, keine Einwilligung. Das könnte sich ab 25.5. ändern. "Könnte" deshalb, weil der deutsche Gesetzgeber darauf verzichet hat, die von der EU ausdrücklich eingeräumte Möglichkeit zur Präzisierung der EU-Verordnungsregeln durch nationale Gesetze Gebrauch zu machen. Man überlässt das lieber den nationalen Gerichten in jahrelangen Prozessen. Analog-Fotografie ist davon btw. explizit nicht betroffen ....

Das Argument das auf den Aufnahmen vielfach keine Gesichter erkannt werden können hilft im übrigen zur Rechtfertigung von Dashcams auch nicht weiter.
..........
....

tja -- Warum gibt es in Deutschland kein "google-streetview"?
Da ging es noch nicht mal um Gesichter, da ging es ... ---?
In England soll es Fälle geben, da wird Urlaubern das Aufnehmen von Urlaubsphotos verboten und ein Urlauber mit einer sichtbaren Kamera, dem wird die schon mal abgenommen (wer danach suchen will wo das vor Jahren schon passiert ist, z.B. London).
Mein Hinweis auf die Qualität der Aufnahmen bezog sich in erster Linie auf den Einwand des Persönlichkeitsrechts und dass die Gesichter von unbeteiligten vielleicht sichtbar wären. Ich bin dann gar nicht weiter darauf eingegangen, dass das erst relevant wird wenn solche Aufnahmen veröffentlicht werden sollten, weil diese Unterscheidung bei dem Einwand schon gar nicht mehr gemacht wurde.
Und damit zu der von Dir als nicht betroffen eingestufte "analoge Fotografie" -- das interessiert in dem Beispiel-Fall zur Praxis in London die Security- und Polizeikräfte überhaupt nicht. Im Gegenteil kann man mit digitalen Aufnahmegeräten einzelne Bilder löschen, während bei der analogen Fotografie gleich der ganze Film betroffen ist.

Meine Meinung ist da schon lange eindeutig: Den Verfechtern des Persönlichkeitsrechtes geht es nicht darum. Worum es denen geht, das lasse ich hier weg, aber wie Dein Satz zu der möglichen Vorgehensweise, dass die lokalen Gerichte sich damit auseinandersetzen sollen, andeutet werden in erster Linie entsprechend finanzstarke Interessenten gewinnen, die sich solche Prozesse erlauben können. Auf der Strecke bleibt der normale, kleine Mitmensch. Und das passt in das seit Jahrzehnten protegierte Verkehrskonzept, das den immer stärker motorisierten Individualverkehr "bevorzugt" und das für viele schon beim Faustrecht angekommen ist, weshalb sich Autofahrer erst sicher fühlen, wenn ihr Blechkasten noch stärker, dicker, schneller ist als der von anderen Verkehrsteilnehmern. Das ist eine Spirale, die natürlich gerne übersehen wird. Statt dessen ist jeder, der seine Rad-Tour aufnimmt schon extrem verdächtig?

Und wie meinte noch einer? Irgendwas von wegen um sich zu schützen würde zu so einer "dash-cam" gegriffen, statt sich mit Reflektoren, Lichtanlage, Warnweste etc. zu schützen. Schutz wäre ein Blechpanzer, denn nur der könnte gegen unangemessene Geschwindigkeit eines Unfallgegners helfen -- womit ich zum Thema Geschwindigkeit käme und das eskaliert doch seit Jahrzehnten, wenn ein Auto gar nicht schnell genug sein kann. Wenn ich als Radfahrer in einer Tempo-30-Zone unterwegs bin, dann hilft mir das gar nicht, wenn andere Verkehrsteilnehmer sich beim Druck auf das Gaspedal etwas vertun und mit 50km/h entlangrauschen. Aber wehe der Radfahrer fährt 30km/h - so einen muss man überholen auf Teufel komm raus!

Ich hatte bis heute zum Glück nur 2 Unfälle. Einmal Totalschaden, d.h. das Vorderrad war bis zum Hinterrad gedrückt worden und einmal ein defektes Vorderrad und Vorderradschutzblech. Die Beinahe-Unfälle zähle ich schon nicht mehr (d.h. wenn ich noch rechtzeitig bremsen oder ausweichen konnte).
 
Wie oft passiert das in der Realität (und steht nicht nur in der Blöd-Zeitung)? Das sind völlig hinrissig zusammenkonstruierte Beispiele, mit den irgendein Aktionismus wie dieser Dashcam-Unsinn gerechtfertigt werden soll. Mit den gleichen absurden Fallbespielen werden ja gerne auch Überwachungskameras als Beitrag zum Kampf degen den Terrorismus etc. verkauft.
Kein Beispiel ist abstrus genug, um nicht damit eAngst zu schüren. [...]
Wer ernsthaft Angst vor Axtschwingenden Autofahrern hat, gehört nicht aufs Rad, sondern auf die Couch eines Psychiaters.

Falls es dir entgangen sein sollte habe ich absichtlich ein besonders obskures Beispiel gewählt um auf dein Gewichtsargument anzuspielen ... ich hoffte, dass das durch "Schild und Speer" deutlich wird :D
Und ja, während ich der (überbordenden) Überwachung durch Staaten und Firmen sehr kritisch gegenüberstehe und sehr hohen Wert auf Privatsphäre lege bin ich bei Dashcams anderer Meinung. Man hat als Radler grundsätzlich die Arschkarte WENN etwas passiert, man hat idR keinen Beifahrer o.ä. und das wesentlich fragilere/günstigere Gefährt. Von daher könnten vernünftig umgesetzte und entsprechend regulierte Dashcams (z.B. Loopmodus und G-Sensor / Knopf) nach meinem (sicherlich begrenzten) Kenntnisstand in meinen Augen einen Mehrwert im Straßenverkehr bringen (Versicherungsbetrug, Fahrerflucht, ...).
Die gelegentliche Aggression und das rücksichtslose Verhalten gegenüber Fahrradfahrern (die natürlich keinesfalls der Regelzustand sind) ist ja wohl kaum von der Hand zu weisen. Da beruhigt es schon etwas zu wissen, dass man evtl. nicht für einen Lackschaden aufkommen muss, weil derjenige den besseren Rechtsverdreher hat oder einen Beifahrer der bereit ist zu lügen ...
Ob einem das die 50€? und 200g? (um noch mal auf dein Gewichtsargument zu sprechen zu kommen) wert sind muss jeder für sich selbst entscheiden.


Wir leben offenscihtlich in einer Zeit des "Hosenscheißertums". Das geht soweit, dass selbst der Vorsitzende des Bundesverbandes der Kriminalbeamten schon meint, das Bederohungsempfinden der Deutschen haben sich von der tatsächlichen Bedrohungslage abgekoppelt ...
Oh woher mag das nur kommen? Könnten es etwa die Chefs eben jener Beamten sein, die dauernd unter Vorschieben von Terror, KiPo, Organisiertes Verbrechen, Geldwäsche, ... am liebsten noch unseren Stuhlgang in Echtzeit überwachen lassen würden? Ohne Precrime, Predictive Policing, Big Data , *insert random buzzword* kann man doch gar keine Verbrecher mehr fangen!

*stop* böser zollstock! das reicht mit OT! ...
auch wenn man das noch schön weiter Ausführen könnte...
 
Zuletzt bearbeitet:
In diesem Thread geht es eindeutig um Kameras, die dazu geeignet sind, Verkehrssituationen aufzunehmen um später die Aufnahmen als Beweis zu verwenden. Warum sonst zB eine Aufnahmeschleife? Für Privataufnahmen ist die nicht geeignet.

Würdest Du bitte mal Erläutern was für Dich eine "Aufnahmeschleife" ist?
Wie machen das wohl viele action-cams? Und dann warum wohl?
 
Das ist ja nun Käse, ich habe nicht die Features einer hochwertigen Cam und die Qualität wird schlechter sein, aber ich kann mich mit jeder Dashcam auch auf den Marktplatz setzen und aufnehmen.
Sorry, das verstehe ich jetzt nicht.
Ich hab nichts über die Aufnahmequalität geschrieben oder über Aufnahmen auf dem Marktplatz.

Zur Verdeutlichung: In dem Thread geht es um ein Gerichtsurteil. In dem Urteil wurde angedeutet, wann eine Dashcam nicht illegal sein könnte, Stichwort: kurze Aufnahmeschleife, nur feste Speicherung bei Unfall.
Daraus einstand eine Diskussion über "Dash-Cams" beim Fahrrad. @rf5 hat das dann mit privaten Aufnahmen in öffentlichen Raum verglichen.
Was ist da Käse?
 
Würdest Du bitte mal Erläutern was für Dich eine "Aufnahmeschleife" ist?
Wie machen das wohl viele action-cams? Und dann warum wohl?
Aufnahmeschleife ist Überschreiben der Aufnahme die älter als paar Minuten ist.
Keine Ahnung ob es action-cams mit Aufnahmeschleife gibt.
Warum wohl? Weil dies nach dem Gerichtsurteil eine Voraussetzung für die Nichtillegalität von Aufnahmen in Straßenverkehr sein kann.
 
Würdest Du bitte mal Erläutern was für Dich eine "Aufnahmeschleife" ist?
Wie machen das wohl viele action-cams? Und dann warum wohl?
Dedizierte Dashcams haben afaik idR einen Loop-Modus, der Videosegmente von X-Minuten länge speichert und diese nur dauerhaft speichert, wenn ein Knopf gedrückt wird, ein G-Sensor ausgelöst wird, ...
Actioncams sind nicht als Dashcams konzipiert und haben solche Features idR nicht.
 
Aufnahmeschleife ist Überschreiben der Aufnahme die älter als paar Minuten ist.
Keine Ahnung ob es action-cams mit Aufnahmeschleife gibt.
Warum wohl? Weil dies nach dem Gerichtsurteil eine Voraussetzung für die Nichtillegalität von Aufnahmen in Straßenverkehr sein kann.

dann google doch mal nach: gopro looping-mode

und dass die gopro eine der bekannteste action-cams ist, das könnte selbst Dir bekannt sein.

Über den Grund werde ich mich nicht auslassen. Technik ist scheinbar ein Buch mit sieben Siegeln.
 
...Zur Verdeutlichung: In dem Thread geht es um ein Gerichtsurteil. In dem Urteil wurde angedeutet, wann eine Dashcam nicht illegal sein könnte, ...
Es ging in dem BGH-Verfahren nicht darum, wann eine Dashcam nicht "illegal" sein könnte, sondern es ging um die Frage,
unter welchen Umständen die Aufnahmen eines solchen Gerätes im Rahmen eines zivilrechlichen Verfahrens verwertbar sind.
Besteht ein Verwertungsverbot oder dürfen die Aufnahmen in diesem einen Fall verwendet werden ?
Nur darum ging es !
Werden wir mal kurz rechtlich: Ich würde sogar behaupten dass Persönlichkeitsrecht wird mit nach hinten gerichteten Kameras deutlich mehr gestört (Gesichtserkennung) als nach vorn gerichteten Kameras (man sieht nicht mal eine Person, ich stelle es sogar in den Zweifel, ob dadurch wirklich das Persönlichkeitsrecht angegriffen wird).
...., der Verkehrsverstoß (zu dichtes überholen, zu frühes einscheren, Abdrängen, Vorfahrt nehmen, etc.) wird eher nach vorne erkannt. Hinten sieht man, wenn überhaupt, nur den Ansatz dazu.
Es ging hier um die Abwägung zweier Rechtsgüter, nämlich die Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten einerseits und die Persönlichkeitsrechte des Schädigers andererseits. Deine Beispiele, die letztlich nur Ordnungswidrigkeiten zum Gegenstand haben,
könnten deshalb unpassender und "unrechtlicher" nicht sein.
...Die Paranoia einzelner reicht als rechtlichen Grund für Dashcams defintiv nicht aus. Wer meint häufig Konflikte und kritische Situationen im Straßenverkehr zu haben, der kann ja erst mal bei sich selber anfangen, nach den Ursachen zu suchen ...Oft hilft schon das Überprüfen der eigenen Erwartungshaltung ein gutes Stück weiter.
Sehr gut formuliert !:daumen:
 
Die Paranoia einzelner reicht als rechtlichen Grund für Dashcams defintiv nicht aus. Wer meint häufig Konflikte und kritische Situationen im Straßenverkehr zu haben, der kann ja erst mal bei sich selber anfangen, nach den Ursachen zu suchen ...Oft hilft schon das Überprüfen der eigenen Erwartungshaltung ein gutes Stück weiter.

Das mag ja sein, dass einige Radfahrer bei sich selbst anfangen sollten. ABER: Das nützt mir nichts, wenn ich im Monat mindestens einmal immer in eine unverschuldete Situation gerate, wo ich fast von der Strasse gebügelt werde, weil ein Autofahrer meint, er könnte mit seinem Smartphone in der Hand noch Autofahren. Auch wenn es wohl rechtlich nie zulässig werden würde, ich wünschte mir innerlich schon die Möglichkeit, dass man als Radfahrer mit entsprechender Dashcam-Aufnahme die Übeltäter anzeigen könnte, denn ehrlich gesagt, ich sehe keinen wirklichen Weg der Besserung. Es wird eher schlimmer, was die Mobiltelefonbenutzung im Auto angeht. Und ich möchte nicht wissen, wieviele tödiche Unfälle und Schwerverletzungen auf dieses Fehlverhalten der Autofahrer zurueckzuführen ist. Also meine Unterstützung hätte eine Initiative, dass man auch private Aufzeichnungen zur Anzeige bringen kann, die eine solches Fehlrverhalten offenlegen. Einfach wegen der Schwere. Aber das wird leider nicht der Fall sein. Ich zumindest weiss nicht, wie man diese Pest von Smartphonebenutzung anders loswird.
 
Sehr gut formuliert !:daumen:
Widersprichst das Zitat nicht deinem ersten Absatz? Es gibt wenn ich mich nicht irre bisher überhaupt keinen "rechtlichen Grund für Dashcams"
es wurde lediglich die Verwendbarkeit vor Gericht geklärt und in anderen Urteilen grobe Richtwerte aufgezeigt, die Vorgaben zum Datenschutz machen und evtl. zu späterem Zeitpunkt zu einer Vorschrift bzgl. Dashcams werden könnten (Stichworte anhaltslose Aufzeichnung, Loopmodus, usw.).
Auf die Erwartungshaltung gehe ich mal besser nicht ein, es gibt hier ja schon unzählige Threads, die durchaus nachvollziehen lassen, warum die mittlerweile in einigen Foristen hier verankert ist, das muss man nicht noch breiter treten.
 
Also meine Unterstützung hätte eine Initiative, dass man auch private Aufzeichnungen zur Anzeige bringen kann, die eine solches Fehlrverhalten offenlegen.
Das würde in DE vermutlich nach Hinten losgehen, weil es Blockwarten, Volkserziehern und hauptberuflichen Anzeigenschreibern Tür und Tor öffnen würde. Das ist eine Büchse der Pandora, die hoffentlich nie geöffnet wird.
Es dürfte aber imho schon hilfreich sein, wenn in das Bewusstsein der von dir angesprochenen Leute einsickert, dass man nicht mehr so einfach davonkommt, wenn man eine solche Gefährdungssituation provoziert und es kracht.

Es wäre allerdings wahrlich interessant, ob das ganze letztendlich wie viele Gesetze auch, aufgeweicht und die Anwendungsschwelle erodiert wird. Telefonüberwachung? Sicher! Aber nur bei schlimmen Straftaten! - heute wird es wohl inflationär genutzt, wenn ich mich recht entsinne besonders gerne bei Marihuanadelikten (finde gerade leider einen entsprechenden Artikel nicht mehr :( )
 
as würde in DE vermutlich nach Hinten losgehen, weil es Blockwarten, Volkserziehern und hauptberuflichen Anzeigenschreibern Tür und Tor öffnen würde. Das ist eine Büchse der Pandora, die hoffentlich nie geöffnet wird.

Das ist mir schon klar. Meine kleine Hoffnung besteht ja noch, dass kuenftig solche Ordnungsdelikte auch von privaten Unternehmen zur Anzeige gebracht werden koennen. Bei der Geschwindigkeitsmessung macht man diesen Schritt ja jetzt schon. Vielleicht wird dann das ganze auch etwas in der Intensitaet erhoeht.
 
Es ging in dem BGH-Verfahren nicht darum, wann eine Dashcam nicht "illegal" sein könnte, sondern es ging um die Frage,
unter welchen Umständen die Aufnahmen eines solchen Gerätes im Rahmen eines zivilrechlichen Verfahrens verwertbar sind.
Besteht ein Verwertungsverbot oder dürfen die Aufnahmen in diesem einen Fall verwendet werden ?
Nur darum ging es !
Aus dem Artikel:
Die Pressemitteilung zum Urteil deutet jedoch an, was zulässig sein könnte: Dort heißt es: „Jedenfalls eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke des Klägers ist zur Wahrnehmung seiner Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich, denn es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges.“
Auf das hab ich mich bezogen. Darum hab ich auch nur die Möglichkeitsform verwendet.
Ich gehe davon aus, dass die Pressabteilung nichts rausgibt, was der/die Richter/in nicht auch im Urteil bzw in der Urteilsbegründung reingeschrieben habt.

EDIT: Noch eine Quelle dazu
Trotz der Einschränkungen aus Datenschutzgründen gab der BGH in seiner Urteilsbegründung einen Hinweis, wie Dashcams in Zukunft auszusehen haben. Demnach sei es "technisch möglich", eine "kurze Aufzeichnung des unmittelbaren Unfallgeschehens zu gestalten" - etwa durch ein "dauerndes Überschreiben in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeugs". Dadurch würde eine anderweitige Nutzung der Aufnahmen unmöglich.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/...ismittel-vor-gericht-zulaessig-a-1207762.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Bestimmt keine privaten Kameras auf öffentliche Bereiche.

Aber selbstverständlich. Natürlich müssten diese Webcams und Streams nach der neuen wunderbaren Gesetzeslage abgeschaltet werden...und wie die Fragestellung schon richtig geäußert worden ist, im Prinzip müssten dann was das Persönlichkeitsrecht und Datenschutzkram angeht, ALLE Film- und Fotoaufnahmen verboten werden...
 
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