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Rennrad und Recht: BGH-Urteil erlaubt Dashcams als Beweis

Der BGH hat jetzt ein lang erwartetes Urteil zu Dashcams getroffen. Sie sollen als Beweismittel vor Gericht zugelassen sein. Viele Radfahrer erhoffen sich von den kleinen Kameras Hilfe bei Unfällen. Was bedeutet das BGH Urteil zu Dashcams für Radfahrer?


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Danke für den Beitrag. Ist IMHO ein sehr wichtiges Thema und ich bin gespannt, wie es weitergeht. Insbesondere was die "Endlosaufnahme" betrifft und ob diese dann wirklich datenschutzrechtlich unbedenklich wird (notfalls durch geeignete und zugelassene Dashcams).
 
Ich nehme gern ein Bußgeld wegen Verstoß gegen den Datenschutz in Kauf*, wenn durch die Aufnahme klar dargelegt werden kann, wieso ein weiteres Kind oder Radfahrer unnötigerweise tot gefahren wurde.

*) wo man auch recht endlos gegen prozessieren kann
 
Ich nehme gern ein Bußgeld wegen Verstoß gegen den Datenschutz in Kauf*, wenn durch die Aufnahme klar dargelegt werden kann, wieso ein weiteres Kind oder Radfahrer unnötigerweise tot gefahren wurde.

Was deinem Beispiel angeht, bin ich ganz bei dir. Aber du kannst ja rein theoretisch von jedem Verkehrsteilnehmer ein Bußgeld aufgebrummt bekommen, nur weil deine Dashcam läuft. Klar ist praktisch sehr unwahrscheinlich das hierzu wirklich mal ein Bußgeldbescheid reinflattert, aber solange hier keine rechtliche Sicherheit besteht, werde ich mir keine Dashcam kaufen. Und was die Montage am Rennrad abgelangt, ich würde sie nur zum Selbstschutz nutzen wollen und dann wohl eher nach hinten ausrichten.
 
Die Gefahr kommt oft von hinten, aber wenn der Gegenverkehr überholt wird, eben auch von vorne. Und das finde ich viel tückischer, weil man eben nicht damit rechnet, dass einem auf der eigenen Spur ein Auto entgegenkommt. Hatte ich bis jetzt zweimal gehabt und es war beides mal sehr knapp. Bräuchte man also schonmal zwei dashcams.
Was deinem Beispiel angeht, bin ich ganz bei dir. Aber du kannst ja rein theoretisch von jedem Verkehrsteilnehmer ein Bußgeld aufgebrummt bekommen, nur weil deine Dashcam läuft. Klar ist praktisch sehr unwahrscheinlich das hierzu wirklich mal ein Bußgeldbescheid reinflattert, aber solange hier keine rechtliche Sicherheit besteht, werde ich mir keine Dashcam kaufen. Und was die Montage am Rennrad abgelangt, ich würde sie nur zum Selbstschutz nutzen wollen und dann wohl eher nach hinten ausrichten.
 
Die Gefahr kommt oft von hinten, aber wenn der Gegenverkehr überholt wird, eben auch von vorne. Und das finde ich viel tückischer, weil man eben nicht damit rechnet, dass einem auf der eigenen Spur ein Auto entgegenkommt. Hatte ich bis jetzt zweimal gehabt und es war beides mal sehr knapp. Bräuchte man also schonmal zwei dashcams.

Werden wir mal kurz rechtlich: Ich würde sogar behaupten dass Persönlichkeitsrecht wird mit nach hinten gerichteten Kameras deutlich mehr gestört (Gesichtserkennung) als nach vorn gerichteten Kameras (man sieht nicht mal eine Person, ich stelle es sogar in den Zweifel, ob dadurch wirklich das Persönlichkeitsrecht angegriffen wird).

Und wie tripleschulz schon sagt, der Verkehrsverstoß (zu dichtes überholen, zu frühes einscheren, Abdrängen, Vorfahrt nehmen, etc.) wird eher nach vorne erkannt. Hinten sieht man, wenn überhaupt, nur den Ansatz dazu.
 
Es ging über die Verwendung der Aufnahmen vor Gericht!
Über die Verwendung bei Anzeigen von OWI wurde nicht entschieden.
 
Bräuchte man also schonmal zwei dashcams.

Dir kann geholfen werden: Fly12 (Scheinwerfer inkl. Kamera) und Fly6 (Rücklicht inkl. Kamera) .... alledings preislich recht intensiv.

Die Fly12 siehst du auf dem Bild am Anfang dieses Threads. Die hat ein Bekannter schon einige Zeit im Einsatz. Wir sind grade dabei 2 Hirschkühe wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu verklagen ;)

 
Werden wir mal kurz rechtlich: Ich würde sogar behaupten dass Persönlichkeitsrecht wird mit nach hinten gerichteten Kameras deutlich mehr gestört (Gesichtserkennung) als nach vorn gerichteten Kameras (man sieht nicht mal eine Person, ich stelle es sogar in den Zweifel, ob dadurch wirklich das Persönlichkeitsrecht angegriffen wird).

Und wie tripleschulz schon sagt, der Verkehrsverstoß (zu dichtes überholen, zu frühes einscheren, Abdrängen, Vorfahrt nehmen, etc.) wird eher nach vorne erkannt. Hinten sieht man, wenn überhaupt, nur den Ansatz dazu.
Ich meinte eigentlich Autos, die einem auf der eigenen Spur entgegenkommen.
 
Ich nehme gern ein Bußgeld wegen Verstoß gegen den Datenschutz in Kauf*, wenn durch die Aufnahme klar dargelegt werden kann, wieso ein weiteres Kind oder Radfahrer unnötigerweise tot gefahren wurde.

*) wo man auch recht endlos gegen prozessieren kann

Das Problem liegt aber darin, dass die Benutzung solcher Cams zu massenhaften Rechtsverstößen und dem Eingriff in die Rechte anderer führen kann, ohne dass dadurch in der ganz, ganz, ganz übergwiegend Zahl der Fälle irgend ein rechtlich relevanter Beweis für was für eine Tat oder ein Vorfall auch immer generiert werden könnte. Solche Taten und Vorfälle sind nämlich zum Glück so selten, dass man bei jedem der zur Aufklärung tötlicher Unnfälle Dashcams befürtet völlig falsche Vorstellungen über deren Nutzen annehmen darf.
Solche Kameras lösen verkehrspoltisch kein Problem.
 
Fly12 (Scheinwerfer inkl. Kamera) und Fly6 (Rücklicht inkl. Kamera) .... alledings preislich recht intensiv.
Leider! Bisher scheint es nur wenige Angebote für Fahrräder zu geben. Auch was Halterungen angeht. Die üblichen Aktioncams dürften idR die Loopfunktion nicht haben.

Ich frage mich gerade ob es praktikabel wäre nur ein Gehäuse mit zwei Kameras zu verwenden, das links außen am Lenker sitzt. Das könnte dann in beide Richtungen gleichzeitig filmen.
 
Ich wundere mich etwas, da fahren wir lieber ohne Licht, Reflektoren, Klingel, Warnwesten und sonstwas, was uns schützen kann, durch die Gegend, weil die ja so schwer und unstylisch sind, aber eine Cam am Lenker ist plötzlich kein Problem. Dabei verhindert so eine Cam keinen einzigen Unfall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wundere mich etwas, da fahren wir lieber ohne Licht, Reflektoren, Klingel, Warnwesten und sonstwas, was uns schützen kann, durch die Gegend, weil die ja so schwer und unstylisch sind, aber eine Cam am Lenker ist plötzlich kein Problem. Dabei verhindert so eine Cam keinen einzigen Unfall.
So eine Cam ist im Grunde eine "Aufrüstung für Krieg auf der Straße" und die juristische Schlacht danach. Die Tatsache, dass damit die Persönlichkeitsrechte andere verletzt werden für den unwahrscheinlichen und sehr seltenen Fall eines Unfalls, wirft außerdem ein Licht auf die Befürworter. Die Rechte andere zählen da offenbar nix - immer schön das Recht zum eigenen Vorteil überdehenen.
Da darf man sich auch nicht drüber wundern, wenn das andere Verkehrsteilnehmer zum Nachteil von Radfahrern ebenfalls tun.
 
So eine Cam ist im Grunde eine "Aufrüstung für Krieg auf der Straße" und die juristische Schlacht danach. Die Tatsache, dass damit die Persönlichkeitsrechte andere verletzt werden für den unwahrscheinlichen und sehr seltenen Fall eines Unfalls, wirft außerdem ein Licht auf die Befürworter. Die Rechte andere zählen da offenbar nix - immer schön das Recht zum eigenen Vorteil überdehenen.
Da darf man sich auch nicht drüber wundern, wenn das andere Verkehrsteilnehmer zum Nachteil von Radfahrern ebenfalls tun.

Ach, jetzt komm mir doch nicht mit Persönlichkeitsrechtsverletzung, wenn ich auf der Straße mit dem Rad fahre und mich überholt und passiert für 1-2 Sekunde ein Fahrzeug. ;)
Was soll da "verletzt" werden?

Webcams in der Innenstadt haben diese Situationen schon seit Jahren - da kräht (bisher) kein Hahn nach.
 
Vor Gericht verwerten lässt sich die Kamera nur, wenn es zu einem ernsthaften Unfall gekommen ist. Wenn ein Auto wieder Mal einen Radfahrer auf offener Landstrasse umnietet, braucht man keinen Videobeweis um die Schuldfrage zu klären. Die Dashcam wird in Fällen von Fahrerflucht sehr hilfreich sein.

Bei der klassischen Auseinandersetzung bei zu dicht überholen PKW ist sie leider nicht rechtsrelevant, sofern niemand zu Schaden kam. Da bleibt es dann weiterhin dabei, der Radler sieht versuchten Totschlag, der Autofahrer sich im Recht, da der Radler ja auch mitten auf der r Strasse fährt und der herbeigerufene Polizist zuckt mit den Schultern, nichts sei passiert, da wird er keine Anzeige aufnehmen...
 
Vor Gericht verwerten lässt sich die Kamera nur, wenn es zu einem ernsthaften Unfall gekommen ist.
This! Wobei es sicher auch in Fällen interessant wäre, wie den neulich hier irgendwo besprochenen, als ein Autofahrer mit einer Axt ausgestiegen ist ...
Da ist mir das Mehrgewicht der Kamera in der Tat lieber als Schild und Speer mitführen zu müssen. Von der Aerodynamik mal ganz abgesehen.
 
Ach, jetzt komm mir doch nicht mit Persönlichkeitsrechtsverletzung, wenn ich auf der Straße mit dem Rad fahre und mich überholt und passiert für 1-2 Sekunde ein Fahrzeug. ;)
Was soll da "verletzt" werden?
Warum verengst du das jetzt auf überholende Autos. Es gibt noch andere Radfahrer und Fußgänger. Haben die keine Rechte?
Du bleibst auch mal stehen und die Kamera läuft weiter.

Webcams in der Innenstadt haben diese Situationen schon seit Jahren - da kräht (bisher) kein Hahn nach.
Bestimmt keine privaten Kameras auf öffentliche Bereiche.
 
Warum verengst du das jetzt auf überholende Autos. Es gibt noch andere Radfahrer und Fußgänger. Haben die keine Rechte?
Du bleibst auch mal stehen und die Kamera läuft weiter.


Bestimmt keine privaten Kameras auf öffentliche Bereiche.


Und? Willst Du jetzt Privataufnahmen grundsätzlich im öffentlichen Raum verbieten?

So wie etliche hier auf das angebliche Persönlichkeitsrecht abstellen habe ich den Eindruck, dass denen gar nicht bekannt ist wie die Qualität der Aufnahmen wirklich ist. Dabei gibt es seit langer Zeit Aufnahmen, die man sich ansehen kann und die mit den angeblich besten (und natürlich teuersten) action-cams gemacht wurden.

Wer da Probleme hat so was zu finden, hier mal ein Beispiel:
>

das ist eine zusammengeschnittene Aufnahme der 2017 Tour-de-France Etappe 18 aufgenommen mit einer teuren GoPro. Einfach mal in der höchsten Auflösung ansehen und ab und zu anhalten um Standbilder zu begutachten und man kann dann selbst leicht feststellen ab welcher Geschwindigkeit die Gesichter der Zuschauer am Straßenrand nicht mehr zu erkennen sind. Dabei wurde diese Aufnahme bei extrem guten Wetter gemacht und die Passanten am Straßenrand sitzen nicht in einem abgedunkelten Auto.
Wer eine der günstigen Dash-Cams nutzt, der hat eine schlechtere Auflösung und dazu sind die noch viel anfälliger für unzureichende Lichtverhältnisse, dazu sind Autos noch viel schneller als ein stehender Passant am Straßenrand. Bei einem entgegenkommenden Auto ist dann schon leicht noch nicht mal das Nummernschild auf der Aufnahme zu erkennen.
Wer sich jetzt fragt wieso bei den bekannten Radar-Blitzer-Geschwindigkeitsaufnahmen auf den Bußgeld-Bescheiden mit kleinem Bild des Autofahrers das Gesicht noch einigermaßen zu erkennen ist, dem kann ich nur sagen, dass bei diesen "Blitzer-Aufnahmen" eine andere Technik genutzt wird, worauf jemand auch selbst kommen kann, wenn man sich überlegt, wie solche Aufnahmen sogar bei Nacht gemacht werden können (ältere Verkehrsteilnehmer wissen vielleicht noch, dass früher der Blitz sogar noch wahrnehmbar war).
 
Und? Willst Du jetzt Privataufnahmen grundsätzlich im öffentlichen Raum verbieten?

Genau das könnte durch die EUDGSVO unter Umständen passieren. Nach dieser ist Digitalfotografie und natürlich auch digitales Filmen, elektronische Datenverarbeitung und -speicherung und damit abhänigig von rechtlich begründeten Ansprüchen an diese Daten oder der expliziten Zustimmung der aufgenommenen Personen - und zwar selbst dann, wenn diese Personen nur als "Beiwerk" auf den Bildern sind. Bislang brauchte man für das Fotografieren von Personen, die nur zufällig und nicht als Hauptmotiv, z.B. als Passanten vor einer Sehenswürdigkeit, auf einem Bild auftauchen, keine Einwilligung. Das könnte sich ab 25.5. ändern. "Könnte" deshalb, weil der deutsche Gesetzgeber darauf verzichet hat, die von der EU ausdrücklich eingeräumte Möglichkeit zur Präzisierung der EU-Verordnungsregeln durch nationale Gesetze Gebrauch zu machen. Man überlässt das lieber den nationalen Gerichten in jahrelangen Prozessen. Analog-Fotografie ist davon btw. explizit nicht betroffen ....

Das Argument das auf den Aufnahmen vielfach keine Gesichter erkannt werden können hilft im übrigen zur Rechtfertigung von Dashcams auch nicht weiter. Auch wenn nur selten Gesichter erkannt werden ist das schon ein Problem. Außer um Gesichter geht es zudem auch um Autokennzeichnen etc. Ein Eingriff in die Privatsspäre anderer zum Datensammeln wird außerdem nicht automatisch deswegen unproblematisch, weil man ungeeigente Methoden zum Verarbeiten der erfassten Daten einsetzt. Ein Einbruch bleibt schließlich auch dann ein Einbruch, wenn der Sack, in dem der Dieb seine Beute davon trägt, Löcher hat und das Diebsgut auf der Flucht herausfällt.

Davon abgesehen stellt sich natürlich die Frage, warum man sich eine Dashcam ans Rad oder Auto montieren sollte, wenn sie keine verwertbaren Daten liefert. Da beisst sich die Katze bei den Überwachungsfans offensichtlich in den Schwanz.

Der BGH hat im übrigen auch nicht entschieden, dass Dashcams per se zulässig sind, das Gegenteil ist der Fall. Es ist weiterhin verboten. Es kann alerdings im EInzelfall sein, dass Aufnahmen socher Kameras, obwohl illegal erstellt, vor Gericht genutzt werden dürfen. Ob das so ist, ist ein Frage der Abwägung von Rechtsgütern. Wer so ein Teil nutzt und damit herumfährt, kann aber, abgesehen von ganz wenigen seltenen Fällen, gar keinen rechtlichen Grund anführen, die die Nutzung dieser Information erlauben würde, weil die meisten Radfahrer die ich kenne - für manchen wahrscheinlich überraschend :D - außerordentlich selten Unfälle haben, bei denen eine Kamera Aufschluss über die Schuldfrage liefern könnte.

Die Paranoia einzelner reicht als rechtlichen Grund für Dashcams defintiv nicht aus. Wer meint häufig Konflikte und kritische Situationen im Straßenverkehr zu haben, der kann ja erst mal bei sich selber anfangen, nach den Ursachen zu suchen ...Oft hilft schon das Überprüfen der eigenen Erwartungshaltung ein gutes Stück weiter.
 
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