Und? Willst Du jetzt Privataufnahmen grundsätzlich im öffentlichen Raum verbieten?
Genau das könnte durch die EUDGSVO unter Umständen passieren. Nach dieser ist Digitalfotografie und natürlich auch digitales Filmen, elektronische Datenverarbeitung und -speicherung und damit abhänigig von rechtlich begründeten Ansprüchen an diese Daten oder der expliziten Zustimmung der aufgenommenen Personen - und zwar selbst dann, wenn diese Personen nur als "Beiwerk" auf den Bildern sind. Bislang brauchte man für das Fotografieren von Personen, die nur zufällig und nicht als Hauptmotiv, z.B. als Passanten vor einer Sehenswürdigkeit, auf einem Bild auftauchen, keine Einwilligung. Das könnte sich ab 25.5. ändern. "Könnte" deshalb, weil der deutsche Gesetzgeber darauf verzichet hat, die von der EU ausdrücklich eingeräumte Möglichkeit zur Präzisierung der EU-Verordnungsregeln durch nationale Gesetze Gebrauch zu machen. Man überlässt das lieber den nationalen Gerichten in jahrelangen Prozessen. Analog-Fotografie ist davon btw. explizit nicht betroffen ....
Das Argument das auf den Aufnahmen vielfach keine Gesichter erkannt werden können hilft im übrigen zur Rechtfertigung von Dashcams auch nicht weiter. Auch wenn nur selten Gesichter erkannt werden ist das schon ein Problem. Außer um Gesichter geht es zudem auch um Autokennzeichnen etc. Ein Eingriff in die Privatsspäre anderer zum Datensammeln wird außerdem nicht automatisch deswegen unproblematisch, weil man ungeeigente Methoden zum Verarbeiten der erfassten Daten einsetzt. Ein Einbruch bleibt schließlich auch dann ein Einbruch, wenn der Sack, in dem der Dieb seine Beute davon trägt, Löcher hat und das Diebsgut auf der Flucht herausfällt.
Davon abgesehen stellt sich natürlich die Frage, warum man sich eine Dashcam ans Rad oder Auto montieren sollte, wenn sie keine verwertbaren Daten liefert. Da beisst sich die Katze bei den Überwachungsfans offensichtlich in den Schwanz.
Der BGH hat im übrigen auch nicht entschieden, dass Dashcams per se zulässig sind, das Gegenteil ist der Fall. Es ist weiterhin verboten. Es kann alerdings im EInzelfall sein, dass Aufnahmen socher Kameras, obwohl illegal erstellt, vor Gericht genutzt werden dürfen. Ob das so ist, ist ein Frage der Abwägung von Rechtsgütern. Wer so ein Teil nutzt und damit herumfährt, kann aber, abgesehen von ganz wenigen seltenen Fällen, gar keinen rechtlichen Grund anführen, die die Nutzung dieser Information erlauben würde, weil die meisten Radfahrer die ich kenne - für manchen wahrscheinlich überraschend
- außerordentlich selten Unfälle haben, bei denen eine Kamera Aufschluss über die Schuldfrage liefern könnte.
Die Paranoia einzelner reicht als rechtlichen Grund für Dashcams defintiv nicht aus. Wer meint häufig Konflikte und kritische Situationen im Straßenverkehr zu haben, der kann ja erst mal bei sich selber anfangen, nach den Ursachen zu suchen ...Oft hilft schon das Überprüfen der eigenen Erwartungshaltung ein gutes Stück weiter.