• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Tuning?

Um ehrlich zu sein.................dieser Thread ist voll Banane und ich denke mal: kommt mir wie ein einziger fake vor

Ob ein 15 Jähriger einen Haufen Kohle zur Verfügung hat oder nicht, ob er noch einen Meter wächst, was auch immer........., sollte er mit sich selber ausmachen.

Fest steht, ich würde mir, wäre ich ein Händler, erst einmal die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten einholen. Nachher müsste ich sonst das Rad unter Umständen wieder bei Mutti abholen, wenn´s ganz Dicke kommt, denn kaum könnte ich mich auf die Geschäftsfähigkeit im Rahmen eines üblichen Geldgeschäfts mit mündigen Minderjährigen berufen. siehe dazu § 110 ff. BGB
Wenn also Mami und Pappi ok sagen, soll der Radkarriere des Sohnes nichts im Wege stehen..........und dann ist natürlich das beste und leichteste Radl gerade gut genug !

:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
 
KUBUL schrieb:
Nachher müsste ich sonst das Rad unter Umständen wieder bei Mutti abholen, wenn´s ganz Dicke kommt, denn kaum könnte ich mich auf die Geschäftsfähigkeit im Rahmen eines üblichen Geldgeschäfts mit mündigen Minderjährigen berufen. siehe dazu § 110 ff. BGB

*räusper* §§106 ff. BGB... §110 beschreibt nur die Bewirkung der Leistung mit eigenen Mitteln...
 
USPSRider schrieb:
*räusper* §§106 ff. BGB... §110 beschreibt nur die Bewirkung der Leistung mit eigenen Mitteln...


Furchtbar, hoffentlich hat das Räuspern nicht noch haftungsrechtliche Folgen für mich!
Da hat aber Einer fein aufgepasst. Macht aber nix der Irrtum, klar meinte ich den § 106 BGB ! In der Examensklausur wär´s übler !
 
Zurück