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Unfall: Wer kann rechtliche Tipps geben?

AgainstMethod

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Hallo,

meinen Einstand in die Community muss ich leider mit einem unangenehmen Thema machen. Vor einigen Wochen bin ich mit meinen Renner unfreiwillig auf einer Motorhaube gelandet und bräuchte nun einige (versicherungs-) rechtliche Tipps wie ich am besten vorgehen soll. Wie ich aus der bisherigen Forenlektüre weiß, gibt es ja auch in der Hinsicht einige kompetente Leute hier.

Der Unfallhergang war folgender:

Ich war gerade unterwegs um meine Freudin vom Bahnhof abzuholen, als ich feststellte, dass vor mir Radweg und Teile der rechten Spur wegen einer Baustelle komplett gesperrt waren. Da die Straße ne ziemliche Rennstrecke ist, dachte ich mir, dass es sicherer ist das Stück auf dem Radweg auf der linken Seite zu umfahren. Aus einer Ausfahrt kommend, fährt mir dann auf der linken Seite ein tiefergelgter Benz in die Seite. Folgen: Ich ok; Laufräder= Müll; Rahmen übel verkrazt; Benz Pedal über die Motorhaube gezogen=> Fetter Krazer.

Vor einigen Tagen bekomme ich dann auch noch nen Schrieb von ner Anwaltskanzlei, in der mein Unfallgegner die stolze Summe von 1.200 € fordert (neue Motohaube!, neu lackieren etc.), mit der Begründung, ich sei auf der falschen Seite gefahren und hätte das Licht nicht eingeschaltet (20 Uhr September; Radweg hell beleuchtet; vor ner Disko mit Festbeleuchtung). Das ist für mich als armen Studenten natürlich ne ganz nette Summe...

Das ich mich auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert habe ist klar, aber ich denke schon, dass die Hauptschuld sicher nicht bei mir liegt und daher aus meinen Fehlern keinerlei Schadensersatzansprüche ableitbar sind. Schließlich kam er aus ner Ausfahrt und ist - scheinbar ohne zu schauen - über die nebeneinanderliegenden Fuß- und Radweg gebrettert.

Was meint ihr, wie ernst ist die Forderung zu nehmen? Inwieweit kann ich da meine Haftflichtversicherung mobilisieren, oder gar meine eigenen Schäden geltend machen? Sollte ich das besser an nen Anwalt geben?

Danke für Eure Tipps im voraus,

Tim
 
Do solltest auf jeden Fall zum Anwalt, da der Unfallgegner auch beim Anwalt ist. Die dürften Dich sonst mit Ihren § in der Luft zerreissen.

Ist nur mal so eine Einschätzung von mir. Hoffe Du bist in der Rechtschutz.

MfG
Master474
 
ich kenne mich da rechtlich zwar nicht aus, aber ich kann die reaktion des autofahrers gut nachvollzioehen, ich hätte nicht anders gehandelt...
er wird mit sicherheit eine mitschuld tragen, aber in meinen augen trägst du die hauptschuld eigentlich..aber warten wir mal die rechtsexperten ab..
ist alles nicht persönlich gegen dich gemeint, aber ich wär mir echt nicht siche rob du nicht die größte shculd hast....aber das wird ja noch geklärt werden ggf von deinem anwalt, wozu ich dir nur raten kann in einem solchen fall...
 
Also für die Ansprüche des Autofahrers kommt Deine Privathaftpflichtversicherung auf. Ebenso für evtl. durch einen Rechtsstreit entstehende Kosten, wenn Dein Versicherer die Haftung anders beurteilt als der RA des Benzfahrers (-> passive Rechtsschutzfunktion in der Haftpflichtversicherung, zu deutsch: Abwehr unberechtigter Ansprüche).

Ob Du Ansprüche stellen solltest, vermag ich nicht zu beurteilen, da kommt es auf den genauen Sachverhalt an. Immerhin falsche Fahrbahnseite und kein Licht. Hast Du Zeugen, dass er ohne zu gucken aus der Ausfahrt kam?

Immerhin kann ich Dir die Sorge nehmen, dass Du für den Schaden am Auto aufkommen musst.
 
Hallo,

1. Anwalt holen, auf jeden Fall!!!
2. Unfallstelle und auch den verbauten Fahrradweg fotografieren...WICHTIG!!!
Am besten die gesamte Strassensituation selbst fotografieren,
ne Digitalkamera wirst du sicherlich haben. Auf alle Fälle die Unmöglichkeit
deinerseits, den eigentlichen Fahrradweg zu benutzen dokumentieren. Geh zum Strassenbauamt, und lass dir schriftlich geben, dass zu dem besagten Zeitpunkt gebaut wurde.


Ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall, hab all das nicht gemacht, mein geldgieriger Anwalt damals auch nicht, Folge war, dass ich geblecht habe, weil die Beweise fehlten...
P.S. : Suche auch deinen Anwalt gut aus, die sind nämlich oftmals nur an deinem Geld, nicht aber an deinem Recht interessiert..

Sei vorsichtig,
wirst auf alle Fälle eine ordentliche Teilschuld bekommen. Leider.
Das mit dem Licht muss erst bewiesen werden, oder war Polizei im Spiel?
Viel Glück

Dynamicus Magnus
 
Banshee schrieb:
Also für die Ansprüche des Autofahrers kommt Deine Privathaftpflichtversicherung auf. Ebenso für evtl. durch einen Rechtsstreit entstehende Kosten, wenn Dein Versicherer die Haftung anders beurteilt als der RA des Benzfahrers (-> passive Rechtsschutzfunktion in der Haftpflichtversicherung, zu deutsch: Abwehr unberechtigter Ansprüche).

Ob Du Ansprüche stellen solltest, vermag ich nicht zu beurteilen, da kommt es auf den genauen Sachverhalt an. Immerhin falsche Fahrbahnseite und kein Licht. Hast Du Zeugen, dass er ohne zu gucken aus der Ausfahrt kam?

Immerhin kann ich Dir die Sorge nehmen, dass Du für den Schaden am Auto aufkommen musst.

Muß mal kurz widersprechen. Eine Haftpflicht zahlt nur in Ausnahmefällen bei Schäden die durch das Führen einen Fahrzeugs entstehen. Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug.

Trotzdem den Schaden bei deiner Privaten-Haftpflicht melden, wenn Du eine hast.

Sonst auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Da du aus Berlin kommst, könnte ich dir einen empfehlen der meine Verkehrsgeschichten auch immer macht.
Habe auch gerade das Geld von der Versicherung bekommen!

Beim Vater hatte vor 2 Jahren einen ähnlichen Unfall. Der Autofahrer hat die komplette Schuld bekommen.

Mach auf jeden Fall Bilder von der Baustelle etc.

Wenn Du nummer und Adresse brauchst, schick mit be PN.
Vielen Anwälten ist es nämlich egal ob sie gewinnen oder nicht.
Bekommst Du recht, zahlt der Gegner auch noch den Anwalt.

Aus meinser Sicht sieht es für dich gar nicht so schlecht aus!

Gruß

cs
 
Hey,

also die Baustelle steht noch, ich werde mich also direkt morgen mal aufmachen und die Fotos machen. Ansonsten hatte ich nur die Schäden an meinem Rad dokumentiert.

Ich denke die Sache mit dem Licht wird er nicht geltend machen können, da ich wirklich gut zu sehen war, sonst hätte ich es aufgesteckt.

Die Grünen waren im Spiel. Eine Alkoholkontrolle beim Fahrer wollten sie nicht machen (Zeit für Feierabend). Zeugen hat für den direkten Unfallhergang leider nur mein Unfallgegner.

Ich hatte mich bisher auf das Statement der Polizei verlassen, dass ohnehin beide Teilschuld haben und daher jeder auf seinem Schaden sitzenbliebt und mich daher auch nicht um Versicherung etc. gekümmert.
Ziemlich seltsam ist auch die Sache mit der Motorhaube. Die hat er offenbar komplett austauschen lassen, obwohl die nur Lackkratzer hatte. Kommt mir alles ziemlich seltsam vor...

Das zumindest die Haftpflicht zumindest den Fremdschaden abdeckt ist auf jeden Fall schon mal gut zu hören..
 
hatte auch einen unfall vor jahren.fotos machen, mit CS anwalt in verbindung setzen und wenn noch nicht vorhanden, eine rechtsschutz, weil dann brauchste dich um nichts mehr kümmern, außer zum richtigen anwalt zu gehen.;) viel glück dabei


gruß jan
 
den prozeß hab ich übrigens gewonnen, obwohl die junge dame wie verrückt gelogen hat.mein anwalt riet mir damals zu einem teilschuldeingeständnis von 20%, weil ich zu schnell unterwegs war, was mir aber niemand hätte beweisen können.und falsche seite bleibt nunmal falsche seite, egal wie schlecht die straßenverhältnisse waren:(
 
Falsche Straßenseite?

Wenn da ein Schild an der Baustelle hängt: "Fußgänger und Radfahrer bitte Straßenseite wechseln", dann existiert doch nur noch ein Radweg an der Stelle und der müßte dann doch in beide Richtungen befahren werden. :confused:


Chris Benjamin :wink2:
 
na das hört sich ja tw. ja doch recht positiv an. Werde zuerst mal abschecken, was die versicherung so meint...

Wegen dem Schild: Also in jeder normalen Stadt wäre das sicher so, aber in Berlin herrscht in der Beziehung eher kreative Anarchie. Zwar war der Weg gesperrt, deshalb aber die andere Seite nicht ausdrücklich freigegeben. :spinner: . Gerade im Osten sind die Radwege tw. in nem unbefahrbaren Zustand (z.B. Fr. Allee) , ohne dass der Weg offiziell gesperrt wäre...
 
clever_smart schrieb:
Muß mal kurz widersprechen. Eine Haftpflicht zahlt nur in Ausnahmefällen bei Schäden die durch das Führen einen Fahrzeugs entstehen. Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug.
Das habe ich ja noch nie gehört.

Dann auch direkt man in meinen Versicherungsbedingungen nachgesehen:
1 Versichert ist
die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmer als Privatperson.......... - mit Ausnahme der Gefahren.... (Berufsgedöns)..... - inbesondere
.....
1.4
als Radfahrer

@Tim
Zum RA würde ich nur dann gehen, wenn eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommt. Wenn es eine solche nicht gibt, könnte die Rechnung des RA unter Umständen höher ausfallen, als dein Schaden.
Wie so ein Prozess ausgeht, weiß man nie, da sind die Richter recht frei in ihrer Entscheidung. Denke auch, dass die Schuldaufteilung so bei 50/50 endet. Das könnte heißen, jeder seinen Schaden selbst oder jeden den des anderen.
Hast du also keine Rechtsschutzversicherung, melde den Schaden deiner Haftpflicht und warte ab, was passiert. Ob die dann zahlt oder nicht, soll dann nicht dein Problem sein.

Volker
 
Volkeree schrieb:
Das habe ich ja noch nie gehört.

Dann auch direkt man in meinen Versicherungsbedingungen nachgesehen:
1 Versichert ist
die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmer als Privatperson.......... - mit Ausnahme der Gefahren.... (Berufsgedöns)..... - inbesondere
.....
1.4
als Radfahrer

@Tim
Zum RA würde ich nur dann gehen, wenn eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommt. Wenn es eine solche nicht gibt, könnte die Rechnung des RA unter Umständen höher ausfallen, als dein Schaden.
Wie so ein Prozess ausgeht, weiß man nie, da sind die Richter recht frei in ihrer Entscheidung. Denke auch, dass die Schuldaufteilung so bei 50/50 endet. Das könnte heißen, jeder seinen Schaden selbst oder jeden den des anderen.
Hast du also keine Rechtsschutzversicherung, melde den Schaden deiner Haftpflicht und warte ab, was passiert. Ob die dann zahlt oder nicht, soll dann nicht dein Problem sein.

Volker


na super idee, der gegner nimmt sich einen anwalt und du stehst als laie auf absolut verlorenem posten.nach meinem unfall bin ich das risiko auch ohne rechtsschutz eingegangen, hab gewonnen, alles wiederbekommen und war ab da rechtsschutzversichert.
 
Volkeree schrieb:
Zum RA würde ich nur dann gehen, wenn eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommt. Wenn es eine solche nicht gibt, könnte die Rechnung des RA unter Umständen höher ausfallen, als dein Schaden.

Ist natürlich nicht falsch, doch sollte man ruhig eine anwaltliche Erstberatung „in kauf nehmen“. Da wird der Anwalt schon die Chancen kalkulieren können. Im übrigen gibt es eine gesetzl. Höchstgebühr von 250,— Euro.
Der Anwalt ist verpflichtet, die Kosten zu kalkulieren und auf diese hinzuweisen. Des weiteren sind die Kosten in der Kostenordnung für Rechtsanwälte geregelt, was weltweit einmalig ist.
Auch ist es so geregelt, daß die unterlegene Partei die Prozeßkosten zahlt, also drauf los ;)

Volkeree schrieb:
Wie so ein Prozess ausgeht, weiß man nie, da sind die Richter recht frei in ihrer Entscheidung.

Naja, die Richter unterliegen dem gesetzlichen Erkennungsverfahren und entscheiden aufgrund der ermittelten Tatsachen auf gesetzlicher Grundlage – die können sich nichts „ausdenken“.

Art. 97 Abs. 1 GG
„Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“


Volkeree schrieb:
Denke auch, dass die Schuldaufteilung so bei 50/50 endet. Das könnte heißen, jeder seinen Schaden selbst oder jeden den des anderen.

Kann passieren. Das ist aber auf keinen Fall die Regel …


Man sollte zwar realistisch sein, aber nicht pessimistisch …
 
wasserträger schrieb:
Auch ist es so geregelt, daß die unterlegene Partei die Prozeßkosten zahlt, also drauf los ;)
Ich bin mir da nicht so sicher, wenn du....dann ok. Anderer Fall:
Eine Freundin von mir hat in einem Zivilprozeß wegen eines Kunstfehlers eines Arztes gegen diesen geklagt. Nach langem Prozeß hat sie Recht bekommen, Schmerzensgeld zugesprochen bekommen und musste trotzdem die ganzen Prozeßkosten zahlen.

Naja, die Richter unterliegen dem gesetzlichen Erkennungsverfahren und entscheiden aufgrund der ermittelten Tatsachen auf gesetzlicher Grundlage – die können sich nichts „ausdenken“.

Art. 97 Abs. 1 GG
„Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“

Stimmt, das ist mir auch bekannt, aber sie können auslegen und viele Gesetze lassen da sehr viel Spielraum.


Man sollte zwar realistisch sein, aber nicht pessimistisch …
Für mich hört sich das so an, als hätte Tim die Kohle nicht im Überfluss. Also würde ich das auch aus der Sicht betrachten.
Was könnte ich maximal bekommen? Zwei Laufräder und ein verkratzer Rahmen, sind es Lightweight ode Zipp lohnt sich das sicher. Wenn eh nur 200 Euro oder so im Raum stehen, würde ich das überlegen.
Neben den Anwaltskosten sind da ja auch noch die Prozesskosten, die aufgeteilt werden können. Die Gebühren vom Gericht kenne ich nicht, aber die Auslagen der Zeugen kommen auf jeden Fall drauf. Die beiden Polizisten werden bei einer Verhandlung bestimmt geladen.

Wenn es hautsächlich um Recht haben geht, dann auf jeden Fall zu RA. Ein Info-Gespräch bei einem RA kannst du ja auch erst mal machen, kostet aber auch schon ein paar Euro.

Zur StVO:
Wie schon gesagt, wenn du den Radweg auf der rechten Seite nicht nutzen kannst, darfst du den auf der anderen Seite nur nutzen, wenn es ausgeschildert ist. Auf der Straße hättest du sicherlich eher fahren dürfen.

Je nachdem wie dunkel es schon war, muss das Licht auf jeden Fall angeschaltet werden, egal wie hell es an der Stelle durch künstliches Licht war.

Gegenüber dem aus der Einfahrt kommenden Pkw hast du aber trotzdem Vorfahrt/Vorrang, auch wenn du auf der falschen Seite gefahren bist.

Volker
 
Kann es sein, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden.
Ein Kunstfehler eines Arztes und ein Verkehrsunfall mit einem Schaden von <2000 €. Wenn es um Ärzte geht, geht es auch um andere Summen und die Anwälte der Ärzte sind die des Artzes und der Versicherung. Bleibt mal auf dem Teppich.

Haftpflichtversicherungen: schaut mal bitte in der AVB nach und dann nach welcher Fassung ihr versichert seit.
Trotzdem erstmal melden, alles andere klärt sich dann im Laufe der Zeit.

Anwalt ist in einer solchen Sache einfach pflicht.

Sonst bist du der gearschte.

Der Sachverhalt ist ziemlich klar.
Der Radfahrer hätte auch ein rennendes Kind gewesen sein können.
Da ist die Richtung egal. Und schnell sind die kleinen auch.
Und das Rad hat das Auto an der Motorahabe getroffen. und nicht Tür oder Heckklappe. Also kann daraus auch keine "Geschwindigkeitsüberschreitung" hergeleitet werden.

Ein Autofahrer ist verpflichtet beide Richtungen des Fußweges und Radweges zu prüfen, wenn er aus einer Auffahrt kommt.

Gruß

cs


Wenn es ums Geld geht. Wenn Du nicht so viel hast, beantragt der Anwalt auch für die Prozesskostenbeihilfe!
 
sixx schrieb:
hatte auch einen unfall vor jahren.fotos machen, mit CS anwalt in verbindung setzen und wenn noch nicht vorhanden, eine rechtsschutz, weil dann brauchste dich um nichts mehr kümmern, außer zum richtigen anwalt zu gehen.;) viel glück dabei


gruß jan

Soweit ich aus eigener Erfahrung weiss, tritt eine Rechtschutzversicherung erst ab dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses ein, heisst also nicht für bereits passierte Fälle.

Deine Fehler: 1)fehlende Beleuchtung ist immer ganz schlecht- riecht nach Teilschuld, zudem Benutzung des Radwegs in falscher Richtung.
Autofahrers Fehler:
Vorfahrt missachtet- Teilschuld
Tip:
Sieh mal nach ob nicht so ein Schild aufgestellt wurde bezüglich der Benutzung der anderen Farbahnseite wegen der Baustelle.
Vielleicht ist der Radweg auch in beiden Richtungen zu befahren- wäre dann ausgeschildert entlang des Radwegs.Solche Schilder stehen bei uns eigentlich oft in Braunschweig.
Wünsche Dir Glück und Rechtstreit kann teuer werden- überleg Dir das gut, vor Gerichtund auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand...:o
 
OK, da will ich auch noch meinen Senf dazu geben:

ICh hatte vor drei Jahren eine ähnliche Situation: Habe beim Überholen von Autos mit dem RR ein abbiegendes (links) Auto übersehen. Folge: Delle in der Tür.

Mein Rat (bin aber kein Anwalt), habe es genau damals genau so gemacht:
Melde den UNfall schleunigst deiner Privathaftpflicht !!!!! Auch das Schreiben des Anwaltes nicht vergessen. Die Rechtsabteilung deiner Haftpflicht wird sich mit diesem Anwalt auseinandersetzen (deine Haftpflicht zahlt freiwillig nicht die ganze Summe :D , die versuchen eine Teilschuld des Benzfahrers zu beweisen). Somit kann dir die Forderung des Anwaltes erst mal egal sein.
Sollte der gegnerische Anwalt mit einer erzielten Regelung nicht zufrieden sein, kann er dich immer noch verklagen. Jedoch kannst du das dann weiterhin deiner Haftpflicht vorlegen (die kümmern sich dann weiterhin drum). Ist wie ne Rechtsschutz - wurde hier auch schon gesagt.

Solltest du keine Privathaftpflicht haben: Ab zum Anwalt !
 
maverick schrieb:
Soweit ich aus eigener Erfahrung weiss, tritt eine Rechtschutzversicherung erst ab dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses ein, heisst also nicht für bereits passierte Fälle.





sorry, bin davon ausgegangen, daß das bekannt ist.natürlich habe ich die versicherung dann für die zukunft abgeschlossen.:)
 
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