Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
maverick schrieb:Tip:
Sieh mal nach ob nicht so ein Schild aufgestellt wurde bezüglich der Benutzung der anderen Farbahnseite wegen der Baustelle.
Vielleicht ist der Radweg auch in beiden Richtungen zu befahren- wäre dann ausgeschildert entlang des Radwegs.Solche Schilder stehen bei uns eigentlich oft in Braunschweig.
Frank_D schrieb:Und wisst Ihr, wie aufwendig schon so ein Antrag zur Prozeßkostenhilfe ist?
Gruß
Frank
Frank_D schrieb:Leute,
lasst doch mal die Kirche im Dorf!
WENN die Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners abdeckt (was mit einem Anruf bei der Versichung zu erfahren ist), dann lass sie das regeln und verbuche den Schaden an Deinen Laufrädern als Lehrgeld.
"Da der Wartepflichtige häufig nicht erkennen kann, ob ein Radweg der vorfahrtberechtigten Straße für beide Richtungen freigegeben ist (§ 2 IV Satz 2 StVO, Z.237), muß er i.d.R. mit Radfahrverkehr aus beiden Richtungen rechnen, BGHSt 34 127 = NJW 86 2651 [...], ebenso mit Befahren des Radweges entgegen der Einbahnstraßen-Richtung (aM OLG Hamburg VRS 47 453); ihn trifft daher ein Verschulden, wenn er es unterläßt, auf solche Radfahrer zu achten...".
Quelle: Kommentar StVR, Jagusch/Hentschel, 33. Auflage, Beck-Verlag.
...aber klar dochFrank_D schrieb:Einig?
Banshee schrieb:@Clever_Smart: Die private Haftpflichtversicherung kommt NICHT für Schäden auf, die durch das Führen von KRAFTfahrzeugen oder anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen entstehen. Siehe AHB. Schäden durch den Gebrauch eines Fahrrades sind versichert.
Das war lediglich auf die Möglichkeit des Richters bezogen, die Kosten zu verteilen, unabhängig vom Urteil. Dabei spielt der Aufwand der Parteien und der Streitwert kein Rolle.clever_smart schrieb:Kann es sein, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden.
Ein Kunstfehler eines Arztes und ein Verkehrsunfall mit einem Schaden von <2000 €. Wenn es um Ärzte geht, geht es auch um andere Summen und die Anwälte der Ärzte sind die des Artzes und der Versicherung. Bleibt mal auf dem Teppich.
Banshee schrieb:Hinsichtlich der oben diskutierten möglichen Teilschuld gebe ich nochmal zu bedenken (ging in den letzten Beiträgen unter), dass er ohne Licht UND in die verkehrte Richtung fuhr. Andersrum resultiert aus der Nutzung eines KFZ eine Betriebsgefahr, die häufig ein "automatisches" Mitverschulden des Autofahrers von ca. 30 % mit sich bringt (gibt viele Urteile in dieser Richtung).
....
:kotz: Schadel, daß der Fall nicht klarer ist für Dich...den sollte man richtig abzockenAgainstMethod schrieb:Reingefahren ist mir übrigens nen Türsteher vom Speicher
Ja, ja, es gibt schon nette Menschenschläge.zwopiR schrieb::kotz: Schadel, daß der Fall nicht klarer ist für Dich...den sollte man richtig abzocken
Gruß, zwopiR
clever_smart schrieb:Muß mal kurz widersprechen. Eine Haftpflicht zahlt nur in Ausnahmefällen bei Schäden die durch das Führen einen Fahrzeugs entstehen. Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug.
cs