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Rechtliche Frage: wie hoch kann die Strafe bei nichtbenutzung eines Radwegs werden

AW: Rechtliche Frage: wie hoch kann die Strafe bei nichtbenutzung eines Radwegs werde

Hat die Erziehungsmaßnahme gewirkt oder fährst Du weiter auf der Straße? :devil:

Ich sehe schon - da verlangt der Beamte wohl auch nach "eigenem Ermeßen" :crying:

Was ist den "massive Behinderung"? Wenn sich 2km Stau bilden? Oder schon wenn zwei Autos 30sek. hinter dem Radfahrer herfahren müssen, bevor sie überholen können? Alles Auslegungssache schätze ich mal.

Am besten war noch die Aussage "der Radweg wurde für Ihre Sicherheit gebaut" (Blick geht auf den Weg - alles voll mit Split und nassen Laub, etc.).


Das ist Folklore;).Die Radwegebenutzungspflicht ist unter den Nazis eingeführt worden.Aber nicht um die Radfahrer zu schützen,sondern damit die Autos freie Fahrt haben.
 
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Auch ohne Split und Laub wäre das der erste Radweg der für die Sicherheit der Radler gebaut wurde ...

Exakt - Verkehrstechnisch Schwachsinn, aber ganz nett für Wanderer und Familien. So kommt es auch, dass am WE der Weg *unbefahrbar* ist - da müsste man wirklich schieben.

IMHO gibt es hier folgende Gründe, warum in letzter Zeit soviele Wege (zumindestens in meiner Gegend, wo es praktisch außerhalb der Ortschaften gar keine gibt) gebaut wird:
- Konjunkturpacket (die Wege die ich gesehen habe werden vom Bund bezahlt - das kann man auf den netten Schildern lesen)
- blinder Aktionismus (die Leute hier wandern eher ab - die Region hat fast Nichts zu bieten)

Wenn ich die Mimik und Gestik des Polizisten richtig gedeutet habe, wusste er durchaus, das es Schwachsinn ist mit dem Rennrad auf der Straße den Radweg zu nehmen (und mit Sicherheit gefährlicher).
Es gab meines Wissens auf dieser Straße noch nie einen Unfall mit Radfahrern (Kunststück, die (Renn-)Radler hier kann man an Händen und Füßen abzählen) und überhaupt gibts hier höchstens Unfälle, wenn die Laster im Winter bei glatter Straße mit Sommerreifen in den Graben rutschen oder wenn ein besoffener mal wieder die Straße nicht mehr sieht.

Aber hilft nix - im Recht sind die Beamten und darauf wird gepocht - scheinbar gehört es zum Beruf, dass man jegliche Vernunft ablegt, wenn man die Uniform anlegt - Schade eigentlich, aber das ist eben D
 
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Lord Helmchen, wo kommst du denn her? Deine Beschreibungen klingen so vertraut. :D
 
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Hi - naja Dein Eck ist schon ein schönes Stück weg - ich komme aus dem Grenzgebiet Bayern/Thüringen - sprich Frankenwald bzw. Thüringerwald.
Der betreffende Radweg ist ein Stück vom sogenannten Rennsteig, der gerne von (Rad)Wanderen benutzt wird.
Da war die ganze Zeit so eine Art Naturpfad und letztes Jahr hat jemand beschlossen, den in einen *richtigen* Radweg zu verwandeln - nun gibt es auf 7km dutzende dieser blöden Blau/Weißen Schilder und eben den Weg, der natürlich schön am Waldrand ist und entsprechend beschissen aussieht.
Außerdem hatte wohl jemand die Idee extrem kleinen scharfen Split zu verwenden.

Gleich bei der ersten Fahrt, bei der ich den Weg ausprobiert habe (es war nebelig und meine Schlußleuchte hat den Geist aufgegeben, da hab ich gedacht probiers mal) hatte ich nach 3km gleich nen schönen Platten (war aber eine braune Scherbe, die wohl ein Bauarbeiter verloren hatte ;) ).
Ein paar Wochen später nochmal das Gleiche nur das es der Split war. Gespräche mit meinen kleinen Händler haben dann ergeben, dass ich nicht das einzige Opfer des Weges war - seitdem wird er schön ignoriert.
Hat bis auf die 1-2 Oberlehrer, die natürlich hupen müssen bzw. den "Weg zeigen" noch nie jemand gestört. Auch nicht die Polizei, die dort sehr oft Kontrollen vornimmt (ja die Straße ist prima zum Abzocken - sehr lange Geraden).
Eben bis auf diese Woche, hatte scheinbar Pech.

Wer es genau wissen will, es geht um die St2209 - leider kann ich die Google-Maps geschichte nicht verlinken, weil die Seite AJAX benutzt den Link nicht mit angibt (weiß jemand den Syntax?) - aber wenn ihr unter www.google.de/maps nach St2209 sucht landet ihr genau in der Mitte der Straße.
So weit ich jetzt gecheckt habe ist der Radweg noch nicht auf den Bildern, aber in Prinzip verläuft er jetzt Südlich der Straße auf der vollen Länge.
Wie man auch schön sehen kann, wird die Straße kaum befahren - das ist auch wirklich so. Es sind zwar einige LKWs unterwegs (hauptsächlich zur letzten verbliebenden Industrie in größeren Maßstab - sprich den Glashütten in Steinbach und Tettau bzw. in Thüringen), aber die B85 in der Nähe ist wesentlich mehr befahren und da gibt es gerade in den Gefährlichen stellen im Umkreis von mindestens 20km keinen Radweg :p

Wen es interessiert: die Region ist übrigens super zum Rennradeln geeignet und der Frankenwaldmarathon geht hier auch mit durch.
 
AW: Rechtliche Frage: wie hoch kann die Strafe bei nichtbenutzung eines Radwegs werde

Wer es genau wissen will, es geht um die St2209 - leider kann ich die Google-Maps geschichte nicht verlinken, weil die Seite AJAX benutzt den Link nicht mit angibt (weiß jemand den Syntax?) - aber wenn ihr unter www.google.de/maps nach St2209 sucht landet ihr genau in der Mitte der Straße.
Bei Google-Maps oben rechts auf "Link" klicken. Der angegebene Bandwurm-Link beinhaltet dann auch sämtliche Einstellungen:

http://www.google.de/maps?ll=50.47048,11.317635&spn=0.020513,0.0524&t=h&z=15&lci=com.panoramio.all
 
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Klar bin ich ein Querulant! Wenn man sich die Anarchos in Stuttgart anschaut, die die armen Polizisten so belagert haben (vor allen die ganz kleinen - die sind "hinterfotzig").
Da kann ich Straßenrambo ja froh sein, dass die mich nicht gleich erschossen haben (sozusagen auf freier Wildbahn erlegt).

Ne ernsthaft: die machen ja auch nur ihren Job und die meisten sind für solche Späße eigentlich zu träge .... war eben ein schöner Tag mit Sonne - da wird so macher wach ;)

Übrigens: der Waldweg ist sehr hübsch - vor allem jetzt in Herbst mit den ganzen nassen und bunten Laub, dass die kleinen Steinchen so schön verdeckt ....

Ich finde es ja auch Schade: da setzt man den Bürger(vieh) mal was "schönes" vor die Nase und schwups finden sich irgendwelche blöden Radquerulanten, die immer noch zu maulen haben (mich).

Ich frage mich halt ständig, warum man da nicht ein Fußgängerschild mit Fahrrad frei ranmachen kann ... achso, dann hat der Autofahrer zu maulen, der vermutlich eine halbe Minute länger braucht (wenn gerade das ganze Frankenwaldmarathonpeloton auf der Strecke ist) .... das Video ist aber klasse :daumen:
 
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Paragraph 2 der Stvo
(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

VwV-StVO zu den Zeichen 237, 240 und 241

1

I.

Die Zeichen 237, 240 und 241 begründen einen Sonderweg und kennzeichnen die Radwegebenutzungspflicht. Sie stehen dort, wo der Sonderweg beginnt. Sie sind an jeder Kreuzung und Einmündung zu wiederholen. Zur Radwegebenutzungspflicht vgl. zu § 2 Abs. 4 Satz 2; Rn. 9 ff

2

II.

Wo mit dem Zeichen 237,240 und 241 ein Sonderweg (auch) für Radfahrer und damit eine Radwegebenutzungspflicht begründet wird, dürfen die Radfahrer an Kreuzungen und Einmündungen im Zuge von gekennzeichneten Vorfahrtstraßen (vgl. Nummer III zu § 8 Abs. 1; Rn. 15 ff) und an Lichtzeichenanlagen nicht sich selbst überlassen bleiben. Zur Radwegeführung sind hier Radfahrerfurten zu markieren. Zur Radwegeführung vgl. Nummer II 2 Buchstabe c zu § 2 Abs. 4 Satz 2 (Rn. 25 und 26) sowie zu § 9 Abs. 2 und 3; Rn. 3 ff Zur Lichtzeichenregelung vgl. zu § 37 Abs. 2 Nr. 5 und 6; Rn. 42 ff

3

III.

Das Ende der Sonderwege bedarf keiner Kennzeichnung. in unklaren Fällen kann das Verkehrszeichen mit dem Zusatzschild "Ende" angebracht sein.

4

IV.

Die Zeichen können, abweichend von Nummer III 3 zu den §§ 39 bis 43 (Rn. 9) bei baulichen Radwegen immer, bei Radfahrstreifen in besonders gelagerten Fällen, in der Größe 1 aufgestellt werden.


Habt ihr alles verstanden? Ja? Das freut mich!:D
 
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@WIWIZE

ich habe Ansgt vor Leuten wie dir .... ich kann nicht genau sagen warum ... aber irgendwie habe ich Angst :eek:
 
AW: Rechtliche Frage: wie hoch kann die Strafe bei nichtbenutzung eines Radwegs werde

Keine Angst, ich hab´s mir nicht selbst ausgedacht;)----steht alles in der Straßenverkehrsordnung
 
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