Ja die Geschichte mit dem Anwalt...^^
Ich gebs ja zu, wäre prinzipiell sinnvoller gewesen, aber dann gleich von Beginn an. Ehrlich gesagt bin ich da auch etwas gebrandmarkt, was das angeht, da ich letztes Jahr einen Verkehrsunfall mit meinem Auto hatte. Damals ist mir beim Ausparken jemand reingefahren, klare Schuldlage, sogar Polizei vor Ort.
Hab das über einen Anwalt laufen lassen, leider hat das eeeewig gedauert. Ob ich dadurch insgesamt mehr bekommen habe - ich bezweifel das. Die Versicherung hat die im Gutachten genannten Reparaturkosten bezahlt, "special tricks" hatte auch der Anwalt nicht auf Lager, habe die Briefe ja CC erhalten.
Ums zu verdeutlichen: In der Stellungnahme wird ein Zeitwert des Rades von 1.200€ angesetzt, abzüglich 100€ Restwert. Dazu wurde eine Anzeigenkopie des gleichen Rades von
ebay kleinanzeigen in Höhe von 1.150€ mitgeschickt. Dies ist übrigens nicht der niedrigst mögliche Preis für dieses Rad. Ich habe zum Zeitpunkt meines Unfalls selbst mal rumgesucht, die Räder gingen immer in diesem Preisbereich gebraucht weg. Allerdings sind die wahrscheinlich auch alle älter gewesen.
Viel Spielraum bleibt eigentlich nicht. Totalschaden heißt meiner Recherche nach immer Zeitwert - Restwert = Erstattung. Ich vermute, dass ich mit Anwalt da höchstens noch kleinere Beträge wie Unkostenpauschale sowie Schmerzensgeld herausholen könnte, oder wie schaut da eure Erfahrung aus?