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unterwegs mit dem klassiker

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Re: unterwegs mit dem klassiker
Dann müsste sie "eine Zulassungsnummer in der Form ~~~ K 12345" vom Kraftfahrtbundesamt besitzen. Hab ich auf den Fotos nicht erkennen können. .

Andererseits habe ich in den ADFC-Kommentaren nichts gefunden, was aus technischen Gründen einer Genehmigung entgegenstünde.

Dafür aber diesen Passus: Das Prüfzeichen findet sich auf jeder genehmigten lichttechnischen Einrichtung am Fahrrad. Es wird erteilt, wenn die Komponenten den festgelegten „Technischen Anforderungen" (TA) genügen. Diese TA sind Anlagen zu § 22a der StVZO. Fahrradbeleuchtung ohne Prüfzeichen darf in Deutschland nicht gewerblich angeboten oder verkauft werden. Der Verstoß gegen dieses Verbot ist nach § 23 Straßenverkehrsgesetz eine Ordnungswidrigkeit.

Von daher würden Wigglesport und Co. wohl explizit auf eine fehlende Zulassung hinweisen. Bei totalcycling.com findet sich folgender Eintrag: Helmhalterung, Lanyard und Smart Charger Ladegerät Im Bereich der StVZO nicht zugelassen. Nun im Umkehrschluss zu argumentieren, der Betrieb am Lenker und ohne "Smart Charger" sei automatisch zugelassen, wäre juristisch sicher nicht haltbar, aber eine Nachfrage beim Anbieter wäre schon interessant.

Ich bin mit dem Ding jedenfalls vor Jahren mal kontrolliert worden, als noch Dynamobeleuchtung vorgeschrieben war. Die beiden Herren in Grün waren so angetan davon, dass da mal jemand überhaupt eine funktionierende Beleuchtung vorweisen konnte, dass sie mir nur noch gute Fahrt gewünscht haben...
 
Meine Hausstrecke ist in den letzten Tagen durch Hochwasser etwas eingeschränkt worden, :(
abschnittsweise Haufen von Treibgut, das auf den Radweg geschwemmt wurde.
rkylqu.jpg

Sehr große und sehr dunkle Wolkenberge :eek: lassen mich zügig heimfahren :):)

Nur ein bisserl über 70Km - da gibt es kein Eis :p
Ich seh da immer noch kein "Zweitrad":cool::D:eek:
 
Dann müsste sie "eine Zulassungsnummer in der Form ~~~ K 12345" vom Kraftfahrtbundesamt besitzen. Hab ich auf den Fotos nicht erkennen können. .

Andererseits habe ich in den ADFC-Kommentaren nichts gefunden, was aus technischen Gründen einer Genehmigung entgegenstünde.

Dafür aber diesen Passus: Das Prüfzeichen findet sich auf jeder genehmigten lichttechnischen Einrichtung am Fahrrad. Es wird erteilt, wenn die Komponenten den festgelegten „Technischen Anforderungen" (TA) genügen. Diese TA sind Anlagen zu § 22a der StVZO. Fahrradbeleuchtung ohne Prüfzeichen darf in Deutschland nicht gewerblich angeboten oder verkauft werden. Der Verstoß gegen dieses Verbot ist nach § 23 Straßenverkehrsgesetz eine Ordnungswidrigkeit.

Von daher würden Wigglesport und Co. wohl explizit auf eine fehlende Zulassung hinweisen. Bei totalcycling.com findet sich folgender Eintrag: Helmhalterung, Lanyard und Smart Charger Ladegerät Im Bereich der StVZO nicht zugelassen. Nun im Umkehrschluss zu argumentieren, der Betrieb am Lenker und ohne "Smart Charger" sei automatisch zugelassen, wäre juristisch sicher nicht haltbar, aber eine Nachfrage beim Anbieter wäre schon interessant.

Ich bin mit dem Ding jedenfalls vor Jahren mal kontrolliert worden, als noch Dynamobeleuchtung vorgeschrieben war. Die beiden Herren in Grün waren so angetan davon, dass da mal jemand überhaupt eine funktionierende Beleuchtung vorweisen konnte, dass sie mir nur noch gute Fahrt gewünscht haben...
Im Normalfall ist das so, und auch eine nichtzugelassene Beleuchtung ist immer besser als gar keine. Aber ich hatte tatsächlich im letzten Jahr einen Bullen, der mit dem linken Bein aufgestanden ist. Der wollte die Prüfzeichen auf den kleinen silbernen Röhrchen sehen, die an den Speichen als Reflektoren sind. Da ist leider das Prüfzeichen nur auf der Packung. Daher hat der Typ mit ernsthaft de Weiterfahrt untersagt. Am hellichten Tag! Bin natürlich weitergefahren. ;)
 
Ein Rennrad ist aber doch ein Sportgerät, also kein Fahrrad, und unterliegt daher doch gar nicht diesen Bestimmungen?

11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

  1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden;

  2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;

  3. Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;

  4. anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlussleuchte nach Absatz 4 Nummer 1 darf auch eine Schlussleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.

Im Normalfall ist das so, und auch eine nichtzugelassene Beleuchtung ist immer besser als gar keine. Aber ich hatte tatsächlich im letzten Jahr einen Bullen, der mit dem linken Bein aufgestanden ist. Der wollte die Prüfzeichen auf den kleinen silbernen Röhrchen sehen, die an den Speichen als Reflektoren sind. Da ist leider das Prüfzeichen nur auf der Packung. Daher hat der Typ mit ernsthaft de Weiterfahrt untersagt. Am hellichten Tag! Bin natürlich weitergefahren. ;)
 
Alles was der Rennradler braucht.
Jetzt auch mit 90Lux.
Die Ixon IQ Speed ist ganz OK. Habe ich an meinem Winter-Cyclocross. Allerdings wiegt der riesige Akku so viel wie das halbe Rad.
Ich würde beim Rennrad eher zur Airstream von Supernova greifen. Die ist deutlich leichter, das Licht ist etwas stärker. Hat ebenfalls eine STVZO Zulassung und liegt vom Preis her in etwa gleich.

Wir hätten sicher alle gerne eine Lupine, aber die kann sich ja kein Mensch leisten. :eek:
 
Zuletzt bearbeitet:
Deswegen wird auch ausdrücklich in der Beschreibung auf den City-Modus mit der maximal zulässigen Stärke hingwiesen. Werd ich dann von Leuten geblendet, weil sie ihr Fernlich nicht abschalten oder kein Gegenverkehr kommt, dann kann und darf ich das Ding ja aufdrehen. Allein die Möglichkeit das ist kein Grund, den Betrieb der Lampe zu untersagen - dann wären ja sämtliche Autofahrer mit einer pauschalen Strafe zu belegen, weil sie ja zu schnell fahren (könnten)...
Zwei davon wären natürlich ein Fest, handle ich mir mit der einfachen Version schon regelmäßig empörtes Geblinke ein - ich sehe einfach gerne, was 7, 8 m vor mir liegt.
 
Der "City-Modus" ist zu 90% bei allen mir entgegenkommenden Rädern ein blinkendes Licht, das in Lenkerhöhe parallel zum Boden gerichtet ist. Damit scheint man in der Stadt besser zu sehen als mit einem permanenten Licht das auf die Straße leuchtet.
 
Bei der 0815-Justiz kann das den Münchnern ja auch egal sein.

Nochmal zum Ixon. Akku und Scheinwerfer zu trennen finde ich ziemlich genial. der leichte Scheinwerfer läßt sich gut am Lenker befestigen ohne zu verrutschen, ausrichten während der Fahrt ist problemlos sicher möglich. Ein zweiter Scheinwerfer kann auch betrieben werden und die Akkulaufzeit spricht für sich.
 
@JUR: Da gebe ich Dir in allen Punkt recht bei der Ixon. Dennoch ist sie zu schwer, ich brauche ja keine 5 Stunden maximales Licht. Das Licht der Airstream ist etwas besser. Dafür ist sie am Lenker etwas klobiger als die Ixon, die sehr schön vor dem Lenker sitzt.

@derMicha: Speed!
 
Dann mußt Du wohl bei Nachtfahrten zu Hause bleiben.
5 Stunden sind im Herbst/Winter schnell verbaucht.
 
Dafür kostet die Airstream aber auch das Doppelte. Und fünf Stunden sind wirklich nicht viel...
 
Gestern rafften der Chef und ich uns auf für eine kleine feine Runde rund um J.
Die erste Etappe ging von J nach Isserstedt und dann weiter auf der Saaleplatte Richtung Dornburger Schlösser. Einmal oben auf der Platte angekommen, war alles gut: kein Verkehr, gute Straßen, abwechslungsreiches Profil und herrlichstes Radfahrwetter.
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zwischen Vierzehnheiligen und Krippendorf

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kurz vor Nerkewitz

Dann kam ein kurzer fieser steiler Anstieg Richtung Dornburg.
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Blick zurück auf Nerkewitz

Vorbei an den Dornburger Schlössern ging es in rasanter 15%iger Abfahrt hinunter nach Dorndorf-Steudnitz.
DSC00630.JPG

Dornburger Schlösser

Die zweite Etappe führte uns auf den Saaleradweg nach Golmsdorf und von dort aus weiter über Löberschütz-Graitschen-Nausnitz nach Bürgel. Da der Mühlenradweg nicht asphaltiert und eher für MTBler ist, radelten wir auf der nahezu autofreien Hauptverkehrsstraße durch die menschenleeren Dörfer und erntereifen Felder.
In Bürgel angekommen, genehmigten wir uns das beste Eis im Umkreis von zig Kilometern.
DSC00632.JPG

unscheinbare und altmodisch wirkende Eisdiele

Abschließend fuhren wir über den Jenaer Kirchenradweg zurück nach J.
DSC00633.JPG

zwischen Großlöbichau und Jenaprießnitz, im Hintergrund zu erahnen J

Zum Abschluß gab's Wurst und Pils im Chef'schen Garten. Schee war's!!
 
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