Bianchi-Hilde
Keine Ahnung aber große Fresse
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hat die eine Genehmigung?
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Ich seh da immer noch kein "Zweitrad"Meine Hausstrecke ist in den letzten Tagen durch Hochwasser etwas eingeschränkt worden,
abschnittsweise Haufen von Treibgut, das auf den Radweg geschwemmt wurde.
Sehr große und sehr dunkle Wolkenberge lassen mich zügig heimfahren
Nur ein bisserl über 70Km - da gibt es kein Eis
Ich hätte am 10. April Geburtstag gehabtIch seh da immer noch kein "Zweitrad"
Im Normalfall ist das so, und auch eine nichtzugelassene Beleuchtung ist immer besser als gar keine. Aber ich hatte tatsächlich im letzten Jahr einen Bullen, der mit dem linken Bein aufgestanden ist. Der wollte die Prüfzeichen auf den kleinen silbernen Röhrchen sehen, die an den Speichen als Reflektoren sind. Da ist leider das Prüfzeichen nur auf der Packung. Daher hat der Typ mit ernsthaft de Weiterfahrt untersagt. Am hellichten Tag! Bin natürlich weitergefahren.Dann müsste sie "eine Zulassungsnummer in der Form ~~~ K 12345" vom Kraftfahrtbundesamt besitzen. Hab ich auf den Fotos nicht erkennen können. .
Andererseits habe ich in den ADFC-Kommentaren nichts gefunden, was aus technischen Gründen einer Genehmigung entgegenstünde.
Dafür aber diesen Passus: Das Prüfzeichen findet sich auf jeder genehmigten lichttechnischen Einrichtung am Fahrrad. Es wird erteilt, wenn die Komponenten den festgelegten „Technischen Anforderungen" (TA) genügen. Diese TA sind Anlagen zu § 22a der StVZO. Fahrradbeleuchtung ohne Prüfzeichen darf in Deutschland nicht gewerblich angeboten oder verkauft werden. Der Verstoß gegen dieses Verbot ist nach § 23 Straßenverkehrsgesetz eine Ordnungswidrigkeit.
Von daher würden Wigglesport und Co. wohl explizit auf eine fehlende Zulassung hinweisen. Bei totalcycling.com findet sich folgender Eintrag: Helmhalterung, Lanyard und Smart Charger Ladegerät Im Bereich der StVZO nicht zugelassen. Nun im Umkehrschluss zu argumentieren, der Betrieb am Lenker und ohne "Smart Charger" sei automatisch zugelassen, wäre juristisch sicher nicht haltbar, aber eine Nachfrage beim Anbieter wäre schon interessant.
Ich bin mit dem Ding jedenfalls vor Jahren mal kontrolliert worden, als noch Dynamobeleuchtung vorgeschrieben war. Die beiden Herren in Grün waren so angetan davon, dass da mal jemand überhaupt eine funktionierende Beleuchtung vorweisen konnte, dass sie mir nur noch gute Fahrt gewünscht haben...
11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
- für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden;
- der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
- Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;
- anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlussleuchte nach Absatz 4 Nummer 1 darf auch eine Schlussleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.
Im Normalfall ist das so, und auch eine nichtzugelassene Beleuchtung ist immer besser als gar keine. Aber ich hatte tatsächlich im letzten Jahr einen Bullen, der mit dem linken Bein aufgestanden ist. Der wollte die Prüfzeichen auf den kleinen silbernen Röhrchen sehen, die an den Speichen als Reflektoren sind. Da ist leider das Prüfzeichen nur auf der Packung. Daher hat der Typ mit ernsthaft de Weiterfahrt untersagt. Am hellichten Tag! Bin natürlich weitergefahren.
Die Ixon IQ Speed ist ganz OK. Habe ich an meinem Winter-Cyclocross. Allerdings wiegt der riesige Akku so viel wie das halbe Rad.Alles was der Rennradler braucht.
Jetzt auch mit 90Lux.
Scheinwerfer mit zu viel Leistung sind übrigens verboten, grundsätzlich. Sonst sieht man die Radfahrer noch zu gut, das wäre ja verkehrt.