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Waschen verboten.... Garantieverlust.

Ist zwar zu spät weil du , verständlicherweise , nicht mehr mit dem Vollhonk diskutieren möchtest , aber du muss gar nichts beweisen , der Dealer muss seine Behauptung beweisen , so rum dreht die Erde .
Jupp und das vor allem in den ersten 6 Monaten (früher) seit diesem Jahr sogar im ersten Jahr und mit Kulanz ist da auch nix, da gibbet nur Gewährleistung. Bei Kulanz macht er das ganze ja auch noch ohne Rechtspflicht.
 
Wenn im Freilauf, wie auch immer, jegliches Fett durch Wascher Schlamm und Rost ersetzt wurde, und der Händler das dokumentiert hat wird es ihm nicht schwerfallen z.B. vor Gericht die Ablehnung der Grantieleistung zu begründen.
 
Wenn im Freilauf, wie auch immer, jegliches Fett durch Wascher Schlamm und Rost ersetzt wurde, und der Händler das dokumentiert hat wird es ihm nicht schwerfallen z.B. vor Gericht die Ablehnung der Grantieleistung zu begründen.
Wie er beweisen will das da im Auslieferungszustand überhaupt Fett drin war, möchte ich erst mal sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es der Kunde tatsächlich geschafft hat das Fett rückstandslos zu entfernen hat er natürlich den Alt auf der Hand.
 
Wenn es der Kunde tatsächlich geschafft hat das Fett rückstandslos zu entfernen hat er natürlich den Alt auf der Hand.
Nein, der Händler muss beweisen, dass dieser Mangel bei Auslieferung nicht vorhanden war.
Was jetzt der Sachstand ist und seine Vermutung wie es dazu gekommen ist, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle und ist halt kein Beweis.
 
Wenn es Hart auf Hart kommt muss er in erster Linie einen Richter überzeugen. Und ich bin überzeugt das Ihm das mit einem Bildchen wie er es wieter oben hypotetisch geschossen hat nich schwer fallen wird.
 
Dann muss er immer noch beweisen, dass der Zustand durch unsachgemäßen gebrauch (waschen mit Hochdruckstrahler) verursacht wurde und nicht nur durch mehrere Regenfahrten, was imho zu einen sachgemäßen Gebrauch des Fahrrades zählt.
 
Kaum denn:

a) ist mir gerade jetzt kein Laufrad unvermittelt explodiert und ich bin der Meinung das es mir kostenfrei zu ersetzen ist

b)hat mir gerade jetzt kein Kunde ein Laufrad zurückgebracht das er stumpf über die Bordsteinkante gegeißelt hat und will es nun kostenfrei ersetzt haben

c)fühle ich mich gerade jetzt nicht argumentativ niedergerungen

(letzteres könnte ich mittlerweile, des Alters bin ich bereits gut hinnehmen)

Aber: ich bin seit geraumer Zeit, in unterschiedlichen Branchen, sowohl Kunde als auch Händler. Mir sind schon Skier, Heizungen und sogar ganze Fusswege unvermittelt explodiert und ich war der Meinung das sie mir kostenfrei zu ersetzen sind, und man hat mir schon stumpf über die Bordsteinkante gegeißelte Pkw, ertränkte Innenlager und sogar eingegangene Bäume gebracht und war der Meinung das ich sie kostenfrei zu ersetzen habe. Manches davon wurde einfach kostenfrei ersetzt, manches eben nicht und manch eine Entscheidung hat ein Richter getroffen nachdem er überzeugt wurde oder eben nicht.

Lange Worte kurz: auch mich hat die Realität willkommen geheisen und seither bin ich der Meinung:
Spitzfindig ist es Gesetzestexte zu zitiren oder in eigenen viel markigeren Worten wiederzugeben wenn die Realität mit Ihrem verbrieften Recht auf das letzte Wort dieses schon längst gesprochen hat.
 
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Wenn im Freilauf, wie auch immer, jegliches Fett durch Wascher Schlamm und Rost ersetzt wurde, und der Händler das dokumentiert hat wird es ihm nicht schwerfallen z.B. vor Gericht die Ablehnung der Grantieleistung zu begründen.
Von kein Fett im Freilauf geht noch lange nicht eines der Lager kaputt. ;)
 
Wenn es um Wälzlager geht ist ja alles noch viell einfacher. Das Lager stammt von einem Zulieferer. Der hat zu dem Lager ein Datenblatt. Im diesem wird wohl kaum drinstehen das die Abdichtung Wasserdicht ist (den resultierenden Reibungswiederstand wird auch keiner in einem "high end" laufradsatz akzeptieren). Dem entsprechen liegt auch kein Sachmangel vor wenn der Kunde es gebacken bekommt das Lager zu fluten.
 
Btw. Wälzlager gelten der deutschen Rechtsprechung als Verschleissteil so das die Beweislast von anbeginn beim Kunden liegt.
 
Btw. Wälzlager gelten der deutschen Rechtsprechung als Verschleissteil so das die Beweislast von anbeginn beim Kunden liegt.
Ich meine mich zu entsinnen, dass man die betreffenden Teile nicht als Einzelnes bei der Frage der Beweislast sehen darf, sondern beurteilen muss, was der Kunde gekauft hat.

Hat man sich ein Rad aufbauen lassen und die Teile selbst definiert, dann stimme ich Dir mit der oben genannten Aussage zu, aber wenn ich ein Rad gekauft habe, welches entsprechende Teile verbaut hat, ich diese aber nicht selbst bestimmt hab, dann kann der Verkäufer sich nicht auf die Rechtssprechung zur Beweislast einzelner Teile berufen, denn dann gilt der Kaufgegenstand als Grundlage.

Ausnahme: Wenn der Verkäufer ausdrücklich bei Übergabe der Sache den Kunden über bestimmte Eigenschaften hinweist, z.B. im Rahmen einer Bedienungsanleitung.
 
Rillenkugellager und vergleichbare sind tatsächlich nicht unbedingt für den Nässebetrieb gedacht, wenn man sich dabei nur auf deren eigene Plastikdichtscheiben verlässt (Bauweise "2RS"). Das ist eher ein Staubschutz, den oft schon eine einzelne Regenfahrt überfordert, ganz ohne Waschen, Spüli oder Schlauch.
Die Aufgaben dieser Lager waren eigentlich auch ganz andere, bis irgendwann mal irgendwer darauf gekommen ist, dass man sie ja auch überall an Fahrrädern verbauen könnte.
Vorteile sind natürlich die geringen Kosten und die einfache Austauschbarkeit.

Fett muss da in technischer Hinsicht nicht unbedingt drin sein, weil es in einem Kugellager eigentlich wenig zu schmieren gibt. Es dient dort eher als Korrosionsschutz; ich hatte schon viele solche Lager an Fahrrädern und Autos auseinander, die praktisch fettfrei ausgeliefert wurden.

Was man aber tun kann und sollte, wenn die Teile neu sind und es keine anderweitigen, schleifenden "Gummi"dichtungen am Bauteil gibt:
Dichtscheiben vorsichtig aushebeln, z.B. mit einem Miniaturschraubendreher, und ordentlich wasserbeständiges Fett reindrücken, z.B. mit einer Spritze oder einfach mit den Fingerkuppen. Dann die Scheiben wieder aufsetzen und mit den Fingernägeln in ihre Originalpostion drücken, wo sie meistens spürbar "einrasten".
Überflüssiges Fett quillt dann einfach aus dem Lagerspalt und kann abgewischt werden, im Betrieb quoddert dann auch oft noch ein bisschen was raus, aber das Lager ist anschließend maximal voll Fett und kann deshalb auch kaum noch Wasser aufnehmen.
Wenn man von beiden Seiten an das Lager rankommt, macht man das am besten auch wirklich von beiden Seiten; bei neuen Lagern vor dem Einbau auch, bei der Freilaufverzahnung zumindest so viel, dass sie noch leichtgängig ist und sauber einrastet.
Das Fett sollte nicht zu zäh sein. Ob es "wasserfest" ist, merkt man beim anschließenden Händewaschen schnell.
Ich verwende dafür gern Q8 Ruydael WR2 (leider kaum noch erhältlich) oder Technolit Maxi-Grease.

Wenn die Lager mal kaputt sind, kann man sie vermessen und mit dem Maßen auf die Suche nach einer rostfreien Ausführung gehen. Rillenkugellager sind massenproduzierte Normteile, fast immer findet man dafür irgendwo irgendwas, meistens weit außerhalb der Fahrradwelt.

Je nach Bauweise der Nabe kann man auch selbst mit einer schleifenden Dichtung nachhelfen, z.B. mit einem O-Ring zwischen Endkappe der Achse und Außenring des Lagers. Der Ring muss aber wirklich sehr genau passen und darf nur ganz leicht anliegen.
 
Baust du dein neues Auto auch erstmal auseinander und schmierst alle Lager ab?
Wenn neues Fahrrad muss gebrauchsfertig sein und mit der Gewährleistung sichert der Staat ab, dass der Hersteller dafür auch haftet. Wenn jetzt die Hersteller so einen Mist verkaufen, der kein Regenwasser aushält, dann müssen sich die Kunden viel öfter wehren und damit sorgen, dass das der Hersteller bessere Produkte verkauft, und nicht alles hinnehmen.
 
Btw. Wälzlager gelten der deutschen Rechtsprechung als Verschleissteil so das die Beweislast von anbeginn beim Kunden liegt.
Für das Gesetz gibt es keine "Verschleißteile" Auch bei einem sog. "Verschleißteil" gilt erst einmal die Beweislastumkehr. Ich habe 10 Jahr Arbeitserfahrung im Lieferantenmahnwesen - wir haben da recht viel Richtung Endkunde aufgrund von Gewährleistung ersetzt, da es sich für so einen kram nicht lohnt auch nur Ansatzweise vor Gericht zu ziehen, bzw. einen Gutachter zu beauftragen.
 
Baust du dein neues Auto auch erstmal auseinander und schmierst alle Lager ab?
Ja, tatsächlich so in etwa! 😅
Ich hatte noch nie ein Auto, das neuer als ca. 10 Jahre war und behalte sie meistens recht lange. Mein aktuelles "Hauptauto" wird dieses Jahr 30, ist seit 2006 bei mir und hat die halbe Million Kilometer längst hinter sich gelassen; gut behandelt oder vorsichtig bewegt wurde es dabei eigentlich nie. Mit einem eher preiswerten Importmodell und hochdrehendem Benzinmotor funktioniert sowas eigentlich nur auf diese Art: Klug auswählen, gewissenhaft hinschauen und überprüfen, instandhalten und verbessern, wo nötig.
Andererseits hatte ich im Lauf der Jahre auch einige ursprünglich hochpreisige "Premiumfahrzeuge" deutscher Herkunft zur Reparatur in den Fingern, die aus einem ziemlichen Rotz vorsätzlich zusammengeschludert wurden - ab Werk, wohlgemerkt. Bei den Ersatzteilen sieht es dann oft ähnlich aus, "original" oder nicht ist dabei egal.
Streng genommen müsste man ein neues Auto wirklich erstmal weitgehend zerlegen und genau unter die Lupe nehmen, auch auf konstruktive Mängel und potentielle Fehlerquellen hin, wenn es denn lange halten und dabei problemlos funktionieren soll. Vieles davon merkt der Erstbesitzer bei der heute üblichen Verweildauer nicht, und genau damit rechnet auch der Hersteller. Gezielt auf Lebensdauer baute in den letzten ca. 30 Jahren eigentlich nur noch einer. Kein Europäer.

Wenn neues Fahrrad muss gebrauchsfertig sein
Das ist es ja auch, nur halt unter Umständen nicht lange!
Dabei hilft es wenig, auf den Händlern und Marken rumzuhacken, wenn die Schwächen schon in der Grundkonstruktion und der dafür erfolgten Teileauswahl liegen - vor allem dann nicht, wenn auch ein handwerklich weniger begabter Nutzer innerhalb eines ruhigen Abends viele davon für sehr, sehr wenig Geld langfristig abstellen kann.
Genau nur den Weg dorthin wollte ich mit meinem Beitrag zeigen und weiß, dass ich mit dieser Vorgehensweise nicht allein stehe, wenn man mal über den Tellerrand des hektischen Alltags beim Grossisten blinzelt.
Letztendlich sehe ich darin auch eine Art von Verantwortung im Rahmen der Nutzung von was-auch-immer. Was man kauft, besitzt und benutzt, sollte man auch ein kleines Stück weit verstehen oder sich zumindest darauf einlassen wollen.
 
Für das Gesetz gibt es keine "Verschleißteile" Auch bei einem sog. "Verschleißteil" gilt erst einmal die Beweislastumkehr. Ich habe 10 Jahr Arbeitserfahrung im Lieferantenmahnwesen - wir haben da recht viel Richtung Endkunde aufgrund von Gewährleistung ersetzt, da es sich für so einen kram nicht lohnt auch nur Ansatzweise vor Gericht zu ziehen, bzw. einen Gutachter zu beauftragen.
Wahre Worte , einen Streit mit einem Kunden kann man als Verkäufer/Dienstleister nur verlieren .
Es sei denn zwei Dünnbrettbohrer prallen aufeinander , nur der eine davon hat den falschen Beruf .
 
Btw. Wälzlager gelten der deutschen Rechtsprechung als Verschleissteil so das die Beweislast von anbeginn beim Kunden liegt.
Ich hab schonmal in einem anderen Thread geschrieben
Ja, Lager verschleißen. Bei der Gewährleistung kommt es aber auf die "markt- und produktübliche Haltbarkeit" des Verschleißteils an.
https://der-rechtsberater.de/verschleissteile-gewaehrleistung/zB Bremsbeläge: Die sind eindeutig Verschleißteile, trotzdem wird erstmal bei einem Defekt einem Tag nach Kauf angenommen, dass der Defekt schon beim Kauf vorlag, also unter Gewährleistung fällt. Im ersten Jahr muss das Gegenteil der Verkäufer beweisen.
Ein Lager sollte bei sachgemäßen Gebrauch länger als 6/12 Monate halten. Waschen eine RR ist bestimmt nicht unsachgemäß. Was anders muss der Verkäufer beweisen. Aber das hatte wir schon.
 
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