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1-2h Powerlampe

feardorcha schrieb:
Soweit ich weiß, sind Autoscheinwerfer so ausgerichtet, dass Sie eher rechtslastig ausleuchten und den Gegenverkehr somit weniger blenden. Ich kann mir gut vorstellen, dass Fahrradleuchten, die zum Teil auch sehr hell sein können, ebenfalls demensprechend ausgerichtet sind.

Die Mirage ist auf jeden Fall so ausgerichtet, zumindest die, die von der TOUR getestet wurde. Da kann man das ganz gut sehen, aber die anderen sind "normal".
 

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Re: 1-2h Powerlampe
RAtz17 schrieb:
Hallo!

Die Mirage gibt es auch mit NiPack!
http://www.bike-components.de/catalog/product_info.php?cPath=272_67&products_id=11889&osCsid=8575a208e879fc6d3c23820dbee29652
Der NiPack ist leichter als der alte Blei-Akku und hält mit der 5W-Lampe bis zu 4 Stunden. Außerdem lässt er sich am Vorbau oder am Oberrohr befestigen.
Wer keine Hardcore-Sachen vor hat, ist mit dieser Kombi gut ausgestattet.

Gruß
Christof

ps: Die Eigenbauten sind natürlich klasse :daumen: ,
aber nicht jeder will und kann sich so ein Teil zusammenbasteln.

Hmm, diese Mirage schaut ja ma richtig schick aus, weiß jemand, wievield die wiegt?
An einen Selberzusammenbau hab ich auch schon gedacht, allerdings weiß ich nciht, ob ich das wirklich schaff und wie das dann aussieht...
so long, bikefex
 
Nicht viel, Lampe irrelevant und der Akkupack 300-400 Gramm oder so. Die Kombo läßt sich in 20sec am Rad montieren und tut anstandslos ihren Dienst.
 
feardorcha schrieb:
Lieber CS,
ich wollte Dir doch gar nichts ausreden oder madig machen. Ich habe doch nur gesagt, dass es wahrscheinlicher ist, mit einem Eigenbau angehalten zu werden, als mit einer Mirage, die an einem Ü11kg-Rad befestigt ist. Die Mirage sieht nun mal etwas "betriebsüblicher" aus, als ein 3-äugiges "Ungetüm", wie Du es vorhast.
Und? Was habe ich da jetzt schlimmes gesagt? Klar, kann Dir (so gut wie) nichts passieren, wenn Du angehalten wirst. (wenn!)
Aber wer sagt denn auch, dass das die größte Gefahr ist? Soweit ich weiß, sind Autoscheinwerfer so ausgerichtet, dass Sie eher rechtslastig ausleuchten und den Gegenverkehr somit weniger blenden. Ich kann mir gut vorstellen, dass Fahrradleuchten, die zum Teil auch sehr hell sein können, ebenfalls demensprechend ausgerichtet sind. Ich will den Gegenverkehr eigl. nicht unbedingt blenden und werde daher auf ein handelsübliches Produkt zurückgreifen.
Das ist jedem selbst überlassen und mir ist es auch total egal, was Ihr euch an euer Rad bastelt.

Ich denke mein Beitrag ist ein bisschen falsch rüber gekommen.
Ich habe mich nur auf die eingangs gestellte Frage bezogen. Also eine Lampe die 1-2 Stunden richtiges Licht macht.

Ich stehe auch nicht komplett auf Eigenbauten und wenn man sich eine Lampe selbst zusammen bastelt, sollte man sicherlich ein paar Regeln beachten. Die Scheinwerfer sollten so eingestellt werden, dass sie den Gegenverkehr nicht blenden, hat nämlich auf der Landstraße auch fatale Folgen. Also sollten die Scheinwerfer schon nach rechts ausgerichtet werden bzw. der linke, mehr nach unten geneigt sein.

Also, meinen Post nicht persönlich nehmen, so war er nicht gemeint!

Gruß

CS

Aber das Du mein Drei-Auge als Ungetüm bezeichnest finde ich nicht nett ;)
Ist wirklich nicht groß. Und das dritte Auge ist halt Fernlicht und das schaltet man wie beim Auto bei Gegenverkehr aus! Hauptsache meine Lampe ist jetzt nicht beleidigt :D
 
feardorcha schrieb:
Nööö, bin doch nicht beleidigt! ;)
Wir tauschen doch nur Meinungen aus.

Gruß,
Fear

Bist Du meine Lampe :eek:
Meine Lampe kann sprechen ;) und sie ist nicht beleidigt :D

Wollte es nur klarstellen, nicht das es zu Mißverständnissen kommt!

Brauche immer noch eine Schaltung für meine Lampe.
Vielleich muß ich sie doch selbst machen, habe nur nicht so viel Ahnung von Elektrotechnik :mad:

Gruß

CS
 
Habe gerade einen recht interessanten Absatz "über Sinn und Unsinn der StVZO" in der Rennrad gefunden.
Auszüge:

§ 17 StVO:
-ohne vorgeschriebene Beleuchtung gefahren, obwohl Sichtverhältnisse es erforderten: 10 €
-Mit falschem Licht gefahren: 15 €
-bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 15 €
-Unfall dadurch verursacht: 35 € (hinzu kommen natürlich ggf. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche)

§ 23 StVO:
- Fahrrad ohne Licht geführt/nicht betriebsbereites Licht (egal, bei welchen Lichtverhältnissen), wobei der Zusatz "nicht betriebsbereit" für mich heißt, dass das Licht auch im Rucksack verstaut sein darf: 10 €

§ 67 StVO:
-Fahrrad geführt, obwohl lichttechnische Einrichtung nicht den Vorschriften entspricht: 10 €
-die für ein Rennrad bis 11kg erforderliche lichttechnische Einrichtung nicht mitgeführt: 10 €

Abgesehen davon, dass sich meiner Meinung nach § 17 und § 67 StVO widersprechen, da man einmal 15 € und das andere Mal nur 10 € für falsches Licht bezahlt, entbehrt die momentane Regelung jeder Logik.
Die einzige logische Folgerung aus diesen Gesetzen wäre, dass es am günstigsten ist, ohne Licht zu fahren. Ob das der Sinn dahinter ist, wage ich zu bezweifeln.
 
clever_smart schrieb:
Brauche immer noch eine Schaltung für meine Lampe.
Vielleich muß ich sie doch selbst machen, habe nur nicht so viel Ahnung von Elektrotechnik :mad:

Kannst ja mal schreiben wie das genau aussehen soll, welche
Eingangsspannungen du hast und welche Ausgangsspannungen du haben
willst.

gruss
christian
 
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