Zunächst wird der eigene Rechtsanwalt von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt, soweit eine Haftung des Gegners eindeutig ist (Kostenübernahme).
1. Man füllt keinen Fragebogen des gegnerischen Versicherers aus. Das ist kontraproduktiv. Jeglicher Schriftverkehr wird über den RA geführt. Man sollte keinesfalls den Bogen ausfüllen und zurückschicken, bevor man zum RA geht.
2. Eine Werkstatt erstellt kein Gutachten sondern einen Kostenvoranschlag. Bei einem Gutachten ist der Vertrauensschutz des Geschädigten in die Richtigkeit des Gutachtens gegeben. Bei einem KVA nicht. Das ist ein großer Unterschied. Darüber kann man deutlich mehr schreiben als hier in der gegebenen Kürze.
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Ich ergänze hier mal, weil das Problem in Beitrag #104 doch noch angesprochen wurde.
Es gibt eine ständige Rechtsprechung des BGH, nach der der Geschädigte in die Richtigkeit des von ihm eingeholten Gutachtens vertrauen darf.
Es geht also um das zentrale Problem
Vertrauensschutz. Einen solchen Vertrauensschutz kann man auch selbst durch unkluge Vorgehensweise selbst zerstören.
- Ein Kostenvoranschlag ist kein Gutachten. => kein Vertrauensschutz
- Man lässt nie, nicht, niemals zu, dass der Versicherer einen Gutachter auswählt und sendet. Ist man mit dem Gutachten nicht einverstanden, weil zugunsten des Versicherers niedrig kalkuliert wurde, dann wird man selbst ein Gutachten einholen, welches vermutlich höher ausfällt. Nun hat man zwei Gutachten und weiß als Geschädigter nicht, welches richtig ist. => kein Vertrauensschutz.
- Es kommt bei Pkw Schäden vor, dass der Versicherer einen Gutachter sendet und der Geschädigte keine Kopie des Gutachtens erhält, dies meist bei unerkannten Vorschäden.
3. Wir Juristen machen die Höhe des Schmerzensgeldes (auch - und nicht unwesentlich) an der AU-Dauer fest. Es wäre dumm, auf eine AU-Schreibung zu verzichten, selbst wenn man Kind, Schüler, Student, Rentner oder Hausfrau ist. Genau so dumm wäre es, sich selbst aus dem Krankenhaus, wo man sich zur Beobachtung befindet, selbst "entlässt" um dann nicht einmal eine Folgebehandlung durch einen Arzt durchzuführen. Dann geht der Versicherer erst einmal aus, dass der Verletzte praktisch keine Verletzungen hatte, jedenfalls keine Einschränkungen im Alltag vorlagen.
Für nicht Berufstätige gibt es hier den Begriff "fiktive AU". Den Begriff sollte der dokumentierende Arzt kennen. Das ist dummerweise nicht so. Reihenweise bekommt man die Rückmeldung, dass man bei einem Studenten eine AU nicht feststellen könne, da Studenten keinem Beruf nachgehen. Da sollten Ärzte nochmal nachsitzen. Dokumentieren lernt man erst nach dem Studium in der Praxis.
Man kann, wenn es unbedingt notwendig ist, die AU Schreibung abkürzen. Das sollte der Arzt wie folgt dokumentieren:
"Der Arbeitnehmer ist am Arbeitsplatz unverzichtbar. Auf eigenen Wunsch endet die AU zum xx.xx.2020. Die AU wäre ansonsten gegeben bis zum xx.xx.2020."
4. Nie, nicht, niemals entbindet man den Versicherer von der Schweigepflicht.
Atteste fordert immer nur der eigene RA an.
5.
Helm...
Tja, da gehen die Meinungen der Richter auseinander. Einerseits ist der
Helm immer zu ersetzen, da Schutzkleidung. Unser LG Duisburg rechnet per Dreisatz auf 7 Jahre Lebensdauer herunter. Andere Gerichte sprechen den Neuwert zu.
6. ADAC Autoversicherung
Unter Juristen ist das ein "nogo". Einerseits setzt man sich für die Autofahrer, Radfahrer und die mobile Bevölkerung ein. Andererseits fischt man im Lager der Gegenseite.
Das Thema könnte man sehr lange diskutieren. Ich halte nichts von diesem Produkt.
Entweder vertritt ein Politiker den Wähler oder aber Lobbyinteressen.
Die ADAC Autoversicherung würde ich mit Gerhard Schröder vergleichen.
7. Gutachterkosten werden ersetzt, wenn sie oberhalb der Bagatellgrenze liegen. Die ist von Gericht zu Gericht verschieden. Bei uns jedenfalls > 1.000€. Bei Totalschaden ist das unabhängig von der Bagatellgrenze. Es besteht das Risiko, auf den Gutachterkosten sitzen zu bleiben.
Diesbezüglich berät Dich Dein Rechtsanwalt. Dafür bekommt er Geld.
8. Kosten für einen Kostenvoranschlag sind zu ersetzen, auch wenn die Versicherer das gern anders sehen.
Bei der Schadenbeschreibung ist das allerdings immer ein Totalschaden (
Schaltauge gebrochen - bei Alu und verbogenem Schaltwerk kein Wunder). Allein das "Umschrauben" nicht defekter Teile auf einen vergleichbaren Rahmen dürfte den Wiederbeschaffungswert überschreiten. Hier siehe oben bei 7.
9. Bitte werft hier nicht Wiederbeschaffungswert und andere Werte wie "Zeitwert" durcheinander.
10. Es gibt bei Schäden eine 130% Rechtsprechung. Irgendwas mit 20% über Wiederbeschaffungswert (wie oben geschrieben) gibt es nicht.
11. Alle Wegekosten dokumentieren. Ansonsten wird man mit 25€ Kostenpauschale abgespeist. Jeder Kilometer mit dem Auto kann mit 0,30€ angesetzt werden. Termine beim RA, beim Gutachter, Radladen, Fahrzeit mit 10-15€/Stunde.