solution85
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Glaubst du echt das sowas so schnell geht?Nabend, hast du schon ein Ergebnis bzgl. der Übernahme + Schmerzensgeld etc.?
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Glaubst du echt das sowas so schnell geht?Nabend, hast du schon ein Ergebnis bzgl. der Übernahme + Schmerzensgeld etc.?
400 nur für's Gutachten? Oder sind das auch Anwaltskosten? Für das Gutachten alleine finde ich 400 'unverschämt'. Schmerzensgeld ist natürlich sehr gering, dafür ist das Material überbezahlt.ich habe die erste Zahlung erhalten. Die beläuft sich auf 1400€, wovon 400 fürs Gutachten sind. Also 1000€ für mich.
Was jetzt noch kommt ist Stress. Sack die Kohle ein und lass gut sein410,06€ um genau zu sein.
War ein unabhängiger Gutachter. Anwaltskosten sind extra gelaufen wie ich das sehen kann.
ja, Material überbezahlt, Schmerzensgeld unterbezahlt.. Ist die Frage ob ich noch mal nachsetze oder nicht..
Unterarm | ||
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leicht | multiple Schürfwunden am Unterarm, 14 Tage Bewegungseinschränkungen am Arm | 400,00 |
Ich weiß nicht genau ob es stimmt, aber mir hat der Anwalt damals gesagt, das das Schmerzensgeld auch etwas individuell ist. Wenn man z.B. eine Verletzung am Bein hat, und dadurch seinen Sport nicht betreiben kann, kann man mehr ansetzen, wie z.B. einen der in seiner Freizeit Computer spielt.Google doch Mal nach Schmerzensgeldtabelle
Unterarmleicht multiple Schürfwunden am Unterarm, 14 Tage Bewegungseinschränkungen am Arm 400,00
Wenn du unsicher bist, frage deinen RA. Aber wenn die Versicherung das Rad haben will, schreiben die das.Hallo, ich habe noch eine Frage zu meinem Fall, trifft vermutlich aber auch auf alles andere zu.
Die Versicherung hat mir eine Summe gezahlt, für Kleidung und Fahrrad. Anstandslos das, was mein Anwalt gefordert hat. Schmerzensgeld läuft noch.
jetzt meine Frage: Ein Kollege würde gerne das alte Rad haben, zum schlachten, Bremsen und Griffe, Lenker und Gabel sind ja noch zu gebrauchen. Darf ich das aus der Hand geben?
Finde im Netz irgendwie nichts passendes.. Beim Gutachter hab ich gefragt ob ich es da lassen soll, der meinte nur Nein gehört ja dir.“ ist das nach geleisteter Zahlung auch noch so?