Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Ich würde sagen ja, die Zusatzschilder sind eher das Problem. Die heben die Fahrradstraße nicht auf, ein Auto darf da trotzdem fahren, sie sind letztlich aber redundantHat die Fahrrad straße in diesem Fall überhaupt noch einen Sinn?
Ist nicht der Fall:Eine Fahrradstraße hat meiner Erfahrung nach Vorfahrt.
Nun, das widerspricht nicht meiner Aussage (genau lesenIst nicht der Fall:
"Hinsichtlich Verkehrsregeln an Kreuzungen gilt jeweils die vor Ort im Einzelfall vorhandene Beschilderung / Regelung. Fahrradstraßen können sowohl Kreuzungen mit „Rechts-vor-Links“ enthalten sowie auch Kreuzungen mit Vorrang per Beschilderung im Verlauf besitzen."
Grüße
Nicht automatisch. Die Vorfahrt an Kreuzungen muss ausgeschildert sein. Wenn nicht, dann rechts vor links.Eine Fahrradstraße hat meiner Erfahrung nach Vorfahrt. Das sonst in Wohngebieten übliche Rechts-Vor-Links mit ständigen 1000-Watt-Antritten entfällt also.
Das meine ich auch. Wenn 2 Fahrradstraßen sich kreuzen oder in einer Fahrradzone können nicht alle vorfahrtsberechtigt sein.Nicht automatisch. Die Vorfahrt an Kreuzungen muss ausgeschildert sein. Wenn nicht, dann rechts vor links.
Erwähnenswert finde ich auch den Hinweis in der Beschreibung der Schilder, dass in diesen Bereichen Radfahrer nicht gefährdet werden dürfen. Also ist es wohl außerhalb der Bereiche Bürgerpflicht?Das meine ich auch. Wenn 2 Fahrradstraßen sich kreuzen oder in einer Fahrradzone können nicht alle vorfahrtsberechtigt sein.
Die Fahrradzone dürfte eine Zone sein, wo mehrere Fahrradstraßen zusammenkommen. Die Unterschiede von F-Straße und F-Zone in der STVO habe ich gelb angelegt. Mehr zu Fahrradstraßen gibt die STVO (Stand 2021) m.E. nicht her. Alle anderen Regeln bleiben ja bestehen.
Anhang anzeigen 1326879
Praktisch das selbe wie eine Fahrradstraße hätten wir, wenn das Tempo 30 Schild und das Verbotsschild "für KFZ verboten".
Anhang anzeigen 1326880 und Anhang anzeigen 1326881
Ist das nicht so? Die Regel dieser Schilder kennen die meisten Verkehrsteilnehmer.
In Leipzig ist bspw. nicht so, dort gilt generell "rechts vor links" auf den Fahrradstraßen:
https://www.leipzig.de/news/news/fa...Süd,Mai 2022, die entsprechenden Piktogramme.
Deine "Erfahrung" spiegelt also mitnichten die Realität wieder.
Entscheidend ist in jedem Fall die Beschilderung.
Grüße
Hoffentlich täuscht du dich da nicht. Das könnte schmerzhaft und teuer werden - für dich.Nun, das widerspricht nicht meiner Aussage (genau lesen). Bin in vier Fahrradstraßen in vier Städten unterwegs gewesen und alle hatten Vorfahrt.
Nicht erkennenswert anders, als anderswo.Wie verhält sich der MIV in diesen Fahrradstraßen??