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Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege

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Re: Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege
Keine Ahnung was der ADAC Fuzzi in dem Video erklären will (kann es grad nicht anschauen), aber zu Z244.1 steht ganz eindeutig:

"Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet."
 
Eine Fahrradstraße hat meiner Erfahrung nach Vorfahrt. Das sonst in Wohngebieten übliche Rechts-Vor-Links mit ständigen 1000-Watt-Antritten entfällt also.
 
Eine Fahrradstraße hat meiner Erfahrung nach Vorfahrt.
Ist nicht der Fall:
"Hinsichtlich Verkehrsregeln an Kreuzungen gilt jeweils die vor Ort im Einzelfall vorhandene Beschilderung / Regelung. Fahrradstraßen können sowohl Kreuzungen mit „Rechts-vor-Links“ enthalten sowie auch Kreuzungen mit Vorrang per Beschilderung im Verlauf besitzen."

Grüße
 
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Darf man hier laufen? Rollern? Skaten? Und wenn daneben ein Gehsteig ist?

Und hier? Kein Rechtsfahrgebot?

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Ist nicht der Fall:
"Hinsichtlich Verkehrsregeln an Kreuzungen gilt jeweils die vor Ort im Einzelfall vorhandene Beschilderung / Regelung. Fahrradstraßen können sowohl Kreuzungen mit „Rechts-vor-Links“ enthalten sowie auch Kreuzungen mit Vorrang per Beschilderung im Verlauf besitzen."

Grüße
Nun, das widerspricht nicht meiner Aussage (genau lesen ;)). Bin in vier Fahrradstraßen in vier Städten unterwegs gewesen und alle hatten Vorfahrt.
 
Nicht automatisch. Die Vorfahrt an Kreuzungen muss ausgeschildert sein. Wenn nicht, dann rechts vor links.
Das meine ich auch. Wenn 2 Fahrradstraßen sich kreuzen oder in einer Fahrradzone können nicht alle vorfahrtsberechtigt sein.

Die Fahrradzone dürfte eine Zone sein, wo mehrere Fahrradstraßen zusammenkommen. Die Unterschiede von F-Straße und F-Zone in der STVO habe ich gelb angelegt. Mehr zu Fahrradstraßen gibt die STVO (Stand 2021) m.E. nicht her. Alle anderen Regeln bleiben ja bestehen.

Fahrradstraße-Zone-STVO-Stand-2021.jpg

Praktisch das selbe wie eine Fahrradstraße hätten wir, wenn das Tempo 30 Schild und das Verbotsschild "für KFZ verboten".
30.jpg
und
KFZverbot.png

Ist das nicht so? Die Regel dieser Schilder kennen die meisten Verkehrsteilnehmer.
 
Es gibt in der STVO noch dieses Schild.
Raqdschnellweg-STVO-2021.jpg


OK, man weiß, dass das ein Radschnellweg ist. Was denn hier geregelt ist, fand ich nicht. Weiß das jemand genau und wo es steht?
Alles erlaubt, außer Hollandräder?
 
Das meine ich auch. Wenn 2 Fahrradstraßen sich kreuzen oder in einer Fahrradzone können nicht alle vorfahrtsberechtigt sein.

Die Fahrradzone dürfte eine Zone sein, wo mehrere Fahrradstraßen zusammenkommen. Die Unterschiede von F-Straße und F-Zone in der STVO habe ich gelb angelegt. Mehr zu Fahrradstraßen gibt die STVO (Stand 2021) m.E. nicht her. Alle anderen Regeln bleiben ja bestehen.

Anhang anzeigen 1326879
Praktisch das selbe wie eine Fahrradstraße hätten wir, wenn das Tempo 30 Schild und das Verbotsschild "für KFZ verboten".
Anhang anzeigen 1326880 und Anhang anzeigen 1326881
Ist das nicht so? Die Regel dieser Schilder kennen die meisten Verkehrsteilnehmer.
Erwähnenswert finde ich auch den Hinweis in der Beschreibung der Schilder, dass in diesen Bereichen Radfahrer nicht gefährdet werden dürfen. Also ist es wohl außerhalb der Bereiche Bürgerpflicht?
 
@Schwarzwaldyeti @nolen Soll ich nochmal schreiben, was ich oben geschrieben habe?

Meiner Erfahrung nach.

Die ursprüngliche Frage war, ob man die Beschilderung nicht gleich bleiben lassen könnte. Und wie gesagt ist es in 4 von 4 Fällen so gewesen, dass die Fahrradstraße Vorfahrt hatte, heißt, wenn einem das Schild begegnet, kann man sich in den von mir besuchten Städten auf freie Fahrt freuen.

Ähnliche Situation beim Verkehrszeichen "30 Zone". Da denkt jeder automatisch an " Rechts vor links", weil es zu 99 % so ist. Es gibt aber in seltenen Fällen natürlich andere Vorfahrtsregelungen. Genau das meinte ich im Bezug aufs Verkehrszeichen "Fahrradstraße".
 
Was ist Erfahrung?
Man hat sich "die Vorfahrt" erfahren?
Man hat sich "die Vorfahrt" eingebildet, etwa weil andere gewartet haben?
 
Nun, das widerspricht nicht meiner Aussage (genau lesen ;)). Bin in vier Fahrradstraßen in vier Städten unterwegs gewesen und alle hatten Vorfahrt.
Hoffentlich täuscht du dich da nicht. Das könnte schmerzhaft und teuer werden - für dich.
Es dürfte sich in allen vier Fällen um unechte Fahrradstraßen handeln - also KFZ erlaubt. Anderes ist mir noch nicht unter gekommen, würde ich aber gerne mal sehen, wenn es sowas geben sollte.
Wie sollte das denn dann geregelt sein an einer Einmündung von rechts? Einem Fahrrad oder einem Elektrokleinfahrzeug muss dann Vorfahrt gewährt werden, einem PKW aber nicht. Das würde dem Gedanken der FAhrradstraße widersprechen, dass Fahrradfahrer nicht behindert werden würfen, was ein PKW, der rechts-vor-links einhalten muss, tun würde. Wenn dann das vorfahrtberechtigte Fahrrad an dem wartenden PKW vorbeifährt, muss der an der Einmündung doch warten. Das funktioniert doch nicht.
Was ist mit S-Pedelec? Das hätte keine Vorfahrt, da KFZ. Wie soll man von der Einmündung aus erkennen, was es ist?
Tut mir leid, Fahrradstraßen haben keine eingebaute Vorfahrt. Wenn du hier keine Bilder davon lieferst, dass an jeder Ecke ein Zeichen 306 oder 301 steht, dann ist das einfach deine Einbildung oder eventuell dort geübte Praxis ohne Rechtsgrundlage. Dann sollte man besser nicht auf einen ortsfremden Fahrer treffen.
 
Ich muss @Murksel zustimmen. Auch in Fahrradstraßen gilt "Rechts vor Links" wenn nicht ein anderes Verkehrszeichen die Vorfahrt regelt.
dh auch, dass ein Pkw von rechts Vorfahrt hat.
 
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