Im beschriebenen Szenario auf zumutbarer Art und Weise eben gar nichtUnd wie soll man auf den Rad/Fußweg drauf kommen?
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Im beschriebenen Szenario auf zumutbarer Art und Weise eben gar nichtUnd wie soll man auf den Rad/Fußweg drauf kommen?
Hier ist auch eine planerische Meisterleistung: Es geht bergauf (ohne Radweg), dann gibt es plötzlich auf beiden Seiten einen benutzungspflichtig beschilderten Radweg, jeweils hinter Leitplanken. Da nimmt man natürlich den rechten, warum auch nicht.
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Man gelangt dann zu einem Abzweig nach rechts, der zu einer Ortschaft führt. Der rechte Radweg endet an dieser Stelle.
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Wenn man weiter bergauf fahren möchte, kann man das nur auf der Fahrbahn machen. Wollte man nun auf den linken Radweg weiter bergauf nutzen, müsste man sein Rad an der Stelle dort über die Leitplanke wuchten, die man sinnigerweise an der Stelle nicht geöffnet hat.
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Im Detail siehe hier.
Tübingen Schaffhausenstraße, Reutlingen Charlottenstraße, Reutlingen Hindenburgstraße und Bellinostraße (diese zwei Straßen kreuzen sich, da hat natürlich nur eine von beiden Vorfahrt), Esslingen Hindenburgstraße, Stuttgart Tübinger Straße, Stuttgart Wiesbadener Straße (nur bis zur Hälfte). Es wird sicher noch weitere Fahrradstraßen geben, da war ich aber nicht und kann nicht sagen, ob es dort auch Vorfahrt gibt. In Stuttgart gibt es noch die Eberhardstraße, die mir aufgrund von Medienberichten bekannt ist – das ist nämlich eine echte Fahrradstraße (nur Taxi und Lieferverkehr frei, manche Autos fahren trotzdem rein und dann ist das Geschrei groß) und die hat wohl auch an jeder Kreuzung Vorfahrt.Das ist mir in Dutzenden FAhrradstraßen in verschiedenen Städten nicht ein einziges Mal begegnet.
Und du willst das in vier verschiedenen Stadten erlebt haben? Wo soll das sein?
Klassiker. Da war halt noch (Förder-)Geld übrig und am Ende des Jahres kann man sich brüsten, dass man so und so viel Radweg gebaut hatHier ist auch eine planerische Meisterleistung: Es geht bergauf (ohne Radweg), dann gibt es plötzlich auf beiden Seiten einen benutzungspflichtig beschilderten Radweg, jeweils hinter Leitplanken. Da nimmt man natürlich den rechten, warum auch nicht.
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Man gelangt dann zu einem Abzweig nach rechts, der zu einer Ortschaft führt. Der rechte Radweg endet an dieser Stelle.
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Wenn man weiter bergauf fahren möchte, kann man das nur auf der Fahrbahn machen. Wollte man nun auf den linken Radweg weiter bergauf nutzen, müsste man sein Rad an der Stelle dort über die Leitplanke wuchten, die man sinnigerweise an der Stelle nicht geöffnet hat.
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Im Detail siehe hier.
Auf einer meiner Pendelstrecken gibt es eine Stelle, bei der ich mich die ganze Zeit frage, ob ich da zwingend auf den Radweg wechseln müßte, oder ob das Verkehrszeichen so weit weg ist, dass es nicht gilt.
Die Stelle befindet sich zwischen Hanau Wilhelmsbad und Mittelbuchen an der L3008.
Kommt man hier von Hanau und will in Richtung Mittelbuchen, dann findet man folgendes vor:
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Normale breite Landstraße mit einem paralle führenden Fußweg (Schotter) in ca. 4m Abstand zur Straße, ohne bekannten blauen Lolli.
Etwa 400m weiter kommt dann von rechts ein asphaltierter Weg, der nicht die Straße kreuzt, sondern den Schotterweg ersetzt.
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Hier ist dann auch das Verkehrszeichen zur Nutzungspflicht zu sehen, aber auch nur im Winter wie hier bei Google zu sehen. Aktuell hängt noch Laub an den Bäumen und wenn man nicht weiß, dass da das Schild ist, sieht man es im vorbeifahren nicht.
Aus meiner Sicht kann man hier niemandem zumuten, dass man von der Straße auf den Radweg wechselt, zumal dort auch noch eine Schranke umfahren werden muss:
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Wie seht ihr das?
PS: Nach der dort folgenden Brücke kommt dann nochmal ein blauer Lolli, wo auch ein asphaltierte Anbindung vorhanden ist, die ich auch sehr gern nutze um den Radweg dann zu nutzen.
Beidseitige Benutzungspflicht ist rechtswidrig, da man nicht beiden Pflichten gleichzeitig nachkommen kann.Hier ist auch eine planerische Meisterleistung: Es geht bergauf (ohne Radweg), dann gibt es plötzlich auf beiden Seiten einen benutzungspflichtig beschilderten Radweg, jeweils hinter Leitplanken. Da nimmt man natürlich den rechten, warum auch nicht.
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Man gelangt dann zu einem Abzweig nach rechts, der zu einer Ortschaft führt. Der rechte Radweg endet an dieser Stelle.
Anhang anzeigen 1347525
Wenn man weiter bergauf fahren möchte, kann man das nur auf der Fahrbahn machen. Wollte man nun auf den linken Radweg weiter bergauf nutzen, müsste man sein Rad an der Stelle dort über die Leitplanke wuchten, die man sinnigerweise an der Stelle nicht geöffnet hat.
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Im Detail siehe hier.
Apropo Leitplanken:
Radweg auf einer Brücke über die Donau bei Saal ad Donau.
Der Radweg mündet auf der einen Seite in einen Schotterweg. Die Zufahrt zur Straße wurde vor vielen Jahren durch eine Leitplanke versperrt.
Karte:
https://v.bayern.de/yDKPy
Die Installation ist sogar so absurd, dass die Benutzungspflicht für den linksseitigen nur für "bergauf" gilt. Fährt man aus der Gegenrichtung, gibt es kein Blauschild. Ich glaube, dass ist der einzige "Radweg", den ich jemals gesehen habe, der nur in der falschen Richtung benutzungspflichtig ist.Beidseitige Benutzungspflicht ist rechtswidrig, da man nicht beiden Pflichten gleichzeitig nachkommen kann.
Wieso, gibt es auch oft. Das ist auch gut so, denn dann wird man nicht gezwungen, zickzack zu fahren, um immer wieder die Seite zu wechseln.Beidseitige Benutzungspflicht ist rechtswidrig, da man nicht beiden Pflichten gleichzeitig nachkommen kann.
In Frankreich würde wohl dieses Schild stehen:Hier ist auch eine planerische Meisterleistung: Es geht bergauf (ohne Radweg), dann gibt es plötzlich auf beiden Seiten einen benutzungspflichtig beschilderten Radweg, jeweils hinter Leitplanken. Da nimmt man natürlich den rechten, warum auch nicht.
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Aha, meinetwegen: Steht entsprechend auch in dem Artikel:
Was ist das Problem? Jedes Bundesland hat nunmal sein eigenes Landesamt für Vermessung. Ist ja nicht so, als würde das bayerische "nichts abgeben", dafür gibt es halt andere Webseiten/Portale. Der BayernAtlas ist sozusagen ein Service für normale Bürger. Bietet Hessen auch sowas an und wenn nicht, darf mir dann auch "übel werden"? Auf Geoportal.de bzw. über die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) arbeiten alle Länder und Kommunen zusammen, sodass ein umfangreiches, vielschichtiges Kartenmaterial FÜR GANZ DEUTSCHLAND entsteht. Ich weiß nicht, warum ich auf deinen Off Topic-Beitrag geantwortet habe, scheinst eh nur auf Krawall aus zu sein? Verdammte Bayern!!!Bayernatlas? Kannte ich eben noch nicht. Mal geschaut:
Und tatsächlich, die Grenze zu Hessen ist scharf abgeschnitten. Bloß nichts abgeben. Typisch Bayern oder was, da kann einem übel werden.
Ich wurde einmal linksseitig auf dem Radweg von einem Polizisten darauf aufmerksam gemacht, dass in D das Rechtsfahrgebot besteht, es gelte auch für Radwege . Ich zeigte ihm daraufhin das blaue Schild am linksseitigen Radweg direkt vor uns . "Na denn is gut", hieß es.Wieso, gibt es auch oft. Das ist auch gut so, denn dann wird man nicht gezwungen, zickzack zu fahren, um immer wieder die Seite zu wechseln.
Nee, nee., scheinst eh nur auf Krawall aus zu sein? Verdammte Bayern!!!
Ah, den Teil baue ich zur Erweiterung meiner Feierabendstrecken jetzt manchmal ein. Ich weiß nicht, wie es rechtlich aussieht, aber mein Eindruck war so: Im Sommer habe ich abends den Radweg erst gar nicht wahrgenommen, weil spät genug nichts mehr los ist. Würde da auch bedenkenlos mit Gruppen auf der Straße bleiben und das wird auch öfter gemacht, denke ich. Richtung Herbst, früher, mehr Verkehr war es sehr schnell unangenehm, also wechsel ich jetzt schon da, wo noch Sand ist, da geht es ja recht gut ... und der Weg danach ist super.Die Stelle befindet sich zwischen Hanau Wilhelmsbad und Mittelbuchen an der L3008.
Kommt man hier von Hanau und will in Richtung Mittelbuchen, dann findet man folgendes vor:
Nach meinem Wissensstand sind fünf Meter Abstand zwischen Fahrbahn und Radweg. Ist er weiter weg, gilt er nicht mehr als straßenbegleitend und ist damit nicht mehr benutzungspflichtig. Somit wäre das eine Straße ohne Radweg und ein gemeinsamer Geh-/Radweg.Auf einer meiner Pendelstrecken gibt es eine Stelle, bei der ich mich die ganze Zeit frage, ob ich da zwingend auf den Radweg wechseln müßte, oder ob das Verkehrszeichen so weit weg ist, dass es nicht gilt.
Die Stelle befindet sich zwischen Hanau Wilhelmsbad und Mittelbuchen an der L3008.
Kommt man hier von Hanau und will in Richtung Mittelbuchen, dann findet man folgendes vor:
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Normale breite Landstraße mit einem paralle führenden Fußweg (Schotter) in ca. 4m Abstand zur Straße, ohne bekannten blauen Lolli.
Etwa 400m weiter kommt dann von rechts ein asphaltierter Weg, der nicht die Straße kreuzt, sondern den Schotterweg ersetzt.
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Hier ist dann auch das Verkehrszeichen zur Nutzungspflicht zu sehen, aber auch nur im Winter wie hier bei Google zu sehen. Aktuell hängt noch Laub an den Bäumen und wenn man nicht weiß, dass da das Schild ist, sieht man es im vorbeifahren nicht.
Aus meiner Sicht kann man hier niemandem zumuten, dass man von der Straße auf den Radweg wechselt, zumal dort auch noch eine Schranke umfahren werden muss:
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Wie seht ihr das?
PS: Nach der dort folgenden Brücke kommt dann nochmal ein blauer Lolli, wo auch ein asphaltierte Anbindung vorhanden ist, die ich auch sehr gern nutze um den Radweg dann zu nutzen.