• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege

Nicht erkennenswert anders, als anderswo.
Alle mir bekannten Fahrradstraßen sind frei für Pkw und haben praktisch keine verkehrstechnische Relevanz außer vielleicht die Sichtbarkeit zu erhöhen.

Also hält man sich an T 30 und du kannst ohne Probleme da die ganze Fahrbahn nutzen?


https://www.adac.de/rund-ums-fahrze...delec/vorschriften-verhalten/fahrradstrassen/
In Fahrradstraßen ist die gesamte Fahrbahnbreite für den Radverkehr reserviert.

Ich hatte hier mal so einen Opa der meinte das ich am Rand fahren müßte und er Schneller als 50km/h fahren darf, da außerorts. :rolleyes:
 

Anzeige

Re: Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege
...., dass Fahrradfahrer nicht behindert werden würfen,
OK, dürfen statt würfen.
Aber wo hast Du diesen Schnack her? Aus der STVO? Darf man sonst jemanden behindern? Also muss man es nicht irgendwo zulassen.

In Fahrradstraßen ist die gesamte Fahrbahnbreite für den Radverkehr reserviert.
Und das ist auch nicht aus der STVO, oder? Was soll die Aussage eigentlich heißen? Schlangenlinie fahren? Links fahren. Nicht laufen? Die Frage mit dem Laufen (Fußgänger auf Fahrradstraße ohne "Gehsteig" kann ich nicht beantworten.
Das Rechtsfahrgebot gilt aber überall, so lange es nicht ausdrücklich aufgehoben ist. Es gilt auch auf Radwegen. Auf Fahrradstraßen ist es nicht aufgehoben. Das finde ich sehr wichtig zu wissen, weil Chaos droht. Das haben wir ja sogar oft, wenn Radfahrer sich begegnen.
 
Hoffentlich täuscht du dich da nicht. Das könnte schmerzhaft und teuer werden - für dich.
Es dürfte sich in allen vier Fällen um unechte Fahrradstraßen handeln - also KFZ erlaubt. Anderes ist mir noch nicht unter gekommen, würde ich aber gerne mal sehen, wenn es sowas geben sollte.
Wie sollte das denn dann geregelt sein an einer Einmündung von rechts?
Na, Verkehrszeichen vom Typ "schwarze Rakete", sprich Vorfahrt. Und ja, natürlich sind es immer Fahrradstraßen mit Zusatzzeichen "Anlieger frei".
 
Na, Verkehrszeichen vom Typ "schwarze Rakete", sprich Vorfahrt. Und ja, natürlich sind es immer Fahrradstraßen mit Zusatzzeichen "Anlieger frei".
Das ist mir in Dutzenden FAhrradstraßen in verschiedenen Städten nicht ein einziges Mal begegnet.
Und du willst das in vier verschiedenen Stadten erlebt haben? Wo soll das sein?
 
Mein Beispiel ist nicht benutzungspflichtig, eventuell absurd, aber auf jeden Fall verkehrsplanerisch absolut shice.
Saalfeld/Saale
Man biegt von der B281 in den RAINWEG ab und benutzt die Straße (kein Radweg, nur Bürgersteige)
Ab dem ersten Kreisel fährt man geradeaus in die WESTSTRASSE und darf als Radfahrer den Bürgersteig auf der rechten Seite - gegenüberliegend ist das Krankenhaus- benutzten.
Nach dem Krankenhaus (geschätzte 500m) kommt eine Kreuzung, ab da ist der Bürgersteig nach links verlegt und Radfahrer 'darf' nach links ausweichen (also korrekter Weise zwei Straßen queren).
Nach weiteren geschätzten 1000m kommt der nächste Kreisel wo der Bürgersteig mit Radbenutzung dann links und rechts jeweils weiter geht und nach meiner Logik (Rechtsverkehr) der Radfahrer wieder die Seite wechseln muss.
Ich bin froh, dass ich da mit keinem Kind radfahren muss
Mit dem Rennrad fahre ich da auf der Straße
 
Mein Beispiel ist nicht benutzungspflichtig, eventuell absurd, aber auf jeden Fall verkehrsplanerisch absolut shice.
Saalfeld/Saale
Mal hier mal da, nicht benutzungspflichtig, wenn Benutzung, dann im Schritttempo.

Das wäre hier?

https://www.google.com/maps/@50.642...Ih1sJJL5XvOWrjcw!2e0!7i16384!8i8192?entry=ttu
Ja möchtest Du es hier gern benutzungspflichtig? Das würde keinen Sinn machen.

Aber wenn man Kinder sollte man genau so etwas befahren und zwischendurch erklären. Was soll sonst draus werden?
 

Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege?​

Hier, den hatte ich verpasst, ja mit den Rennrad. Das wär wohl was für Gravelbiker.
Omersbach-Kreisel-Hofstädten.jpg

Oben auf einer Kuppe wurde ein Kreisel gebaut, die Kreuzung war unübersichtlich. Der Kreisel erhielt einen herumführenden Rad-Gehweg-Ring mit Benutzungspflicht. Die 4 Straßen besitzen keine Radwege, außer diese ca. 130 m als Schotterspur. Die anderen Schotterspuren enden auch auf den Äckern, sind aber nicht benutzungspflichtig. Man hat hier mit der Kreisel-Planung vielleicht noch großes für Radfahrer vor.

Kreisel Omersbach.jpg


https://www.google.com/maps/@50.104...pitch=0&thumbfov=100!7i16384!8i8192?entry=ttu
 
Nö. Innerhalb von Ortschaften bei mehrspurigen Straßen gilt es zB per se nicht. Mir ist auch keine Aufhebung bekannt?
Das IST die Aufhebung. Aber nenne mir eine Fahrradstraße mit mehr als einen Fahrstreifen pro Richtung. :confused: Es ging oben um Fahrradstraßen und Radwege und und um Leute die darauf irgendwo fahren.
 
Ich hab vor Jahren in Münster mal bezahlt, weil ich den Radweg in falscher Richtung befahren habe. Es gab auf der anderen Seite auch einen Radweg, den ich hätte nutzen müssen. Das meinte ich mit Rechtsfahrgebot.
@nolen Ich stimme Dir zu, eine Benutzungspflicht wäre nicht hilfreich. Das hätte von Anfang an Fahrrad-gerecht geplant werden müssen.
 
1699479478817.png


Kennt wohl so gut wie jeder, der regelmäßig südlich von München unterwegs ist: Man kommt in Wangen den Berg runter, entweder von München kommend auf der Olympiastraße (oberer Pfeil) oder von Leutstetten (unterer Pfeil). Kurz nach der sichtbaren Unterführung, am Ortsausgang, rollt man dann auf den ab da gut fahrbaren Radweg (oder auch nicht) aber aus offensichtlichen Gründen NIEMALS auf den gut 100 m langen Teilstück davor (wo auf diesem Google Bild zwei Autos auf dem Radweg stehen). Genau hier lümmelte im Sommer die Polizei herum und versuchte schreiend und gestikulierend die Radwegbenutzungspflicht durchzusetzen.

Direkt nach der Unterführung:
1699480187128.png
 
Witzig, dass die dpa hier das ADAC, DIE Experten in Sachen Fahrrad, zitiert.
Hätten ja auch aus Gesetzestexten zitieren können oder einen Verkehrsrechtsexperten.
 
Auf einer meiner Pendelstrecken gibt es eine Stelle, bei der ich mich die ganze Zeit frage, ob ich da zwingend auf den Radweg wechseln müßte, oder ob das Verkehrszeichen so weit weg ist, dass es nicht gilt.

Die Stelle befindet sich zwischen Hanau Wilhelmsbad und Mittelbuchen an der L3008.
Kommt man hier von Hanau und will in Richtung Mittelbuchen, dann findet man folgendes vor:
1699515377371.png


Normale breite Landstraße mit einem paralle führenden Fußweg (Schotter) in ca. 4m Abstand zur Straße, ohne bekannten blauen Lolli.

Etwa 400m weiter kommt dann von rechts ein asphaltierter Weg, der nicht die Straße kreuzt, sondern den Schotterweg ersetzt.
1699515552096.png


Hier ist dann auch das Verkehrszeichen zur Nutzungspflicht zu sehen, aber auch nur im Winter wie hier bei Google zu sehen. Aktuell hängt noch Laub an den Bäumen und wenn man nicht weiß, dass da das Schild ist, sieht man es im vorbeifahren nicht.

Aus meiner Sicht kann man hier niemandem zumuten, dass man von der Straße auf den Radweg wechselt, zumal dort auch noch eine Schranke umfahren werden muss:
1699515695336.png


Wie seht ihr das?

PS: Nach der dort folgenden Brücke kommt dann nochmal ein blauer Lolli, wo auch ein asphaltierte Anbindung vorhanden ist, die ich auch sehr gern nutze um den Radweg dann zu nutzen.
 
Wie seht ihr das?
Denkbar schlecht gemacht, wenn man von der Straße kommt.

Ich musste das Foto mehrfach betrachten ehe ich die Schranke überhaupt gesehen habe. Vermutlich ist das in der Realität ähnlich und links steht ja dann auch wieder ein Schild als Hindernis.

Im Berufsverkehr würde ich wohl trotzdem auf den Radweg ausweichen, weil die Straße auch recht schmal ist und ich sehr stressige Überholmanöver seitens der motorisierten Verkehrsteilnehmer befürchte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück