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Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege

Aus meiner Sicht gehört das Schild dort entfernt, da der Weg nicht die Mindestanforderungen eines benutzungspflichtigen Radweges erfüllt.
OK, es braucht dort auch kein Fußgängerschild. Denn gehen und radeln darf man grundsätzlich, weil außerorts. Oder gibt es für außerorts strenge Regeln, dass man auf so einem Wegchen nicht radeln dürfte?

Das Pflichtradwegschild wurde wohl angebracht, etwa um die Straße für Autoverkehr frei zu halten und man begründet das dann immer gern mit Sicherheit für Radfahrer. Die Straße ist schlecht, der Rad-Geh-Weg ist schlecht. Wir haben kein Geld schnell etwas zu verbessern. Es werden bald Brücken gesperrt. Ich würde mich aber nicht wundern, wenn die Straße bald eine neue Decke bekommt, dieser Nebenstreifen ein paar Flicken zusätzlich und Fußgängerschilder mit Radfahren frei und der Autoverkehr weiter zunimmt. Wenn es Geld gibt, fällt für ordentliche Radwege allenfalls etwas ab, wenn es der Autofreiheit dient. Wir sind diesbezüglich noch nicht weiter als in den 1960er Jahren und planen Autobahnen 10-spurig. 😞

Man baut Radwege, wenn es gewisse Radfahrerzahlen gibt, die man dort zählt. Bedarfsplanung. Weil die Menschen Angst haben, fahren sie dort nicht und die Unfallzahlen bleiben "niedrig". Wenn die Strecken grottenschlecht sind, dann fährt ebenfalls kaum jemand (nur Taushof?). Logischer Weise braucht es somit keinen Radwegebau, nur die Freihaltung von gelegentlichen Radfahrern. Sollen sie sich doch über den Acker machen.
 

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Re: Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege
Oder gibt es für außerorts strenge Regeln, dass man auf so einem Wegchen nicht radeln dürfte?
Weiss jetzt nicht, ob Du das ironisch meinst oder nicht.

Grundsätzlich darf der Radfahrer auf dem fahren, aber die Verpflichtung ist eben das Problem und nicht zulässig.

Hier bei mir im Landkreis wird bei Grunderneuerungen von Bundesstrassen ein begleitender Radweg vorgeschrieben. So wird bei uns jetzt in den nächsten 2 Jahren eine Ortsverbindung neu gebaut und die bekommt einen begleitenden Radweg.
 
Oder gibt es für außerorts strenge Regeln, dass man auf so einem Wegchen nicht radeln dürfte?
Weiss jetzt nicht, ob Du das ironisch meinst oder nicht.
Das war eine ernsthafte Frage. Innerhalb des Ortes darf man das ja nicht. In Berlin zahlte eine Frau 20 oder 30 €, weil sie auf dem Gehweg neben einer vielbefahrenen Straße langsam radelte.
Grundsätzlich darf der Radfahrer auf dem fahren, aber die Verpflichtung ist eben das Problem und nicht zulässig.
Ja, das Problem verstehe ich. Schild-weg heißt leider nicht Problem-weg, sondern schafft das Problem mit den Autofahrern.
Hier bei mir im Landkreis wird bei Grunderneuerungen von Bundesstrassen ein begleitender Radweg vorgeschrieben. So wird bei uns jetzt in den nächsten 2 Jahren eine Ortsverbindung neu gebaut und die bekommt einen begleitenden Radweg.
Bundesstraßen? Dabei kann doch der Kreis nichts vorschreiben?
 
Kann durchaus sein, dass das eine Vorgabe vom Land/Bund ist. Ich kenne nur die Bauprojekte hier bei mir im Kreis und da hab ich von der Vorgabe gehört.
Richtig
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/...baulast-des-bundes.pdf?__blob=publicationFile

2.1 Bei Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes ist zu
prüfen, ob bereits eine geeignete Führung des Radverkehrs im Bereich der Bundesstraße besteht.
Die Betrachtung sollte die bestehenden und geplanten regionalen Radverkehrsnetze in der
Zuständigkeit der jeweiligen Gebietskörperschaften einbeziehen.
Falls keine geeignete Führung des Radverkehrs vorliegt, sind der prognostizierte Bedarf für eine
Entflechtung der Verkehrsarten und die Möglichkeit der Neuanlage eines Radweges auf
Grundlage des Technischen Regelwerkes im Rahmen der weiteren Planungen zu prüfen.
2.2 Für eine getrennte Führung des Radverkehrs im Bereich der Bundesstraße kommen in Betracht:
a. die Anlage eines Radweges an der Bundesstraße (unselbständiger Radweg),
b. die Nutzung/der Ausbau anderer Straßen und Wege im Nahbereich der Bundesstraße oder
2
c. eine Kombination aus Nutzung anderer Straßen/Wege und Anlage eines Radweges an der
Bundesstraße.
2.3 Die Nutzung bzw. der Ausbau anderer Straßen und Wege als Radweg oder eine Kombination aus
Nutzung anderer Straßen/Wege und Anlage eines Radweges an der Bundesstraße ist in Betracht zu
ziehen, falls sich dies – im Vergleich zur Anlage eines unselbständigen Radweges – als
vorteilhafter erweist, insbesondere indem der Flächenbedarf verringert und die
Entflechtungswirkung durch eine kürzere bzw. topografisch günstigere Wegeverbindung
gesteigert werden kann. Die unter Kapitel 4 beschriebenen Kriterien sind einzuhalten.
 
die Entflechtungswirkung durch eine kürzere bzw. topografisch günstigere Wegeverbindung
gesteigert werden kann.
Meine Erfahrung ist, dass hier meist genau das Gegenteil gemacht wird. Radweg sind dann meist länger und nehmen jeden Hügel mit, während die Bundesstraßen schnurgerade und brettleben dahin führen.
 
2.1 Bei Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes ist zu
prüfen, ob bereits eine geeignete Führung des Radverkehrs im Bereich der Bundesstraße besteht.
Die Betrachtung sollte die bestehenden und geplanten regionalen Radverkehrsnetze in der
Zuständigkeit der jeweiligen Gebietskörperschaften einbeziehen.
Falls keine geeignete Führung des Radverkehrs vorliegt, sind der prognostizierte Bedarf für eine
Entflechtung der Verkehrsarten und die Möglichkeit der Neuanlage eines Radweges auf
Grundlage des Technischen Regelwerkes im Rahmen der weiteren Planungen zu prüfen.
Natürlich wird geprüft... Natürlich wird gezählt. Nach 15 Jahren heißt es, da fahren zu wenige... Auch keine Toten... ... und sonst: keine Möglichkeiten.
Oder da ist eben schon so ein Schrottradweg. Na wer braucht denn mehr? Ein paar blaue Schilder noch, und gut ist es. 🥴
 
so ein Schrottradwe
Das finde ich ja so krass:
Zwischen Jüchen Hochneukirch und MG Wanlo gibt es eine verbindende Landstraße.
Die ist dann mit einem benutzungspflichten Radweg verbunden. Das Ding war lange Jahre eine einzigw Abwechslung von Unterspülungen, Wurzelaufbrüchen und Querwellen. Unfahrbar - aber eigentlich eben verpflichtend.
Vorletztes Jahr hat dann die Stadt Mönchengladbach ihren Teil des Radwegs erneuert, letzten Winter dann Jüchen.
Eingentlich ja eine gute Sache.
Nur ist es leider so, dass dieser neue Radweg jetzt schon wieder derartige Schäden aufweist. Noch nicht so viele, noch nicht so derb. Aber irgendwie kommt es mir vor, als wäre da lediglich der alte Asphalt abgetragen und eine neue Schicht von vielleicht 5cm Stärke neu drauf gemacht worden.
 
Wenn er unfahrbar ist, dann ist er auch nicht verpflichtend! 🤷‍♂️
So lange da ein Lolli steht, ist der Radweg benutzungspflichtig. Wird nur durch den Zusatz 'Radwegschäden' aufgehoben.
Wenn es doof läuft, kann man dann ein Ticket bekommen, weil man auf der Straße gefahren ist, und wenn man der Meinung ist, das ginge so nicht, dann muss man klagen. Dabei wird man vermutlich auch Recht bekommen - aber isses den Aufwand wert?
 
Das finde ich ja so krass:
Zwischen Jüchen Hochneukirch und MG Wanlo gibt es eine verbindende Landstraße.
Die ist dann mit einem benutzungspflichten Radweg verbunden. Das Ding war lange Jahre eine einzigw Abwechslung von Unterspülungen, Wurzelaufbrüchen und Querwellen. Unfahrbar - aber eigentlich eben verpflichtend.
Vorletztes Jahr hat dann die Stadt Mönchengladbach ihren Teil des Radwegs erneuert, letzten Winter dann Jüchen.
Eingentlich ja eine gute Sache.
Nur ist es leider so, dass dieser neue Radweg jetzt schon wieder derartige Schäden aufweist. Noch nicht so viele, noch nicht so derb. Aber irgendwie kommt es mir vor, als wäre da lediglich der alte Asphalt abgetragen und eine neue Schicht von vielleicht 5cm Stärke neu drauf gemacht worden.
Zum Thema Radwegequalität:

https://www.adfc-diepholz.de/gefahr-radwegschaeden-und-die-radwegbenutzungspflicht/

So lange da ein Lolli steht, ist der Radweg benutzungspflichtig. Wird nur durch den Zusatz 'Radwegschäden' aufgehoben.
Dafür finde ich keine amtliche Quelle. Es wird gewarnt und die Pflicht wird nicht aufgehoben. Zum Aufheben muss man das blaue Benutzungspflicht-Schild abbauen.
Wenn es doof läuft, kann man dann ein Ticket bekommen, weil man auf der Straße gefahren ist, und wenn man der Meinung ist, das ginge so nicht, dann muss man klagen. Dabei wird man vermutlich auch Recht bekommen - aber isses den Aufwand wert?
Das meine ich auch. Je nach Situation. Und nachteilig wird es bei einem Unfall, Mitschuld und so weiter.
Jein, es muss doch festgestellt werden, was unzumutbar oder unbenutzbar ist. Das geht nur hinterher, nach dem Bußgeldbescheid oder dem Unfall. Jeder muss zwar erst einmal selbst entscheiden, ob er den Pflichtradweg verlässt. Es kann aber sein, dass die Staatsmacht das anders sieht. Der gemeine Autofahrer sowieso. Und manch einer meint, den Radfahrer dann belehren oder gar einen Denkzettel verpassen zu müssen. Die Autofahrer wissen ja nicht, wie es um den Radweg steht.

Eine Unzumutbarkeit könnte abhängig sein vom Fahrrad und Reifendruck (8 oder 3 bar?). Ich glaube Holper- und Flickstrecken sind nicht das, was in dem Gerichtsurteil genannt wurde: "Unbenutzbare Radwege (z.B. tiefer Schnee, Eis, Löcher) müssen nicht benutzt werden."
Unbenutzbar ist nicht gleich unzumutbar. Das schon mal Pech für Rennradfahrer. Bei diesen Begriffen ist sogar der Unterschied subjektiv.
 
OK, es braucht dort auch kein Fußgängerschild. Denn gehen und radeln darf man grundsätzlich, weil außerorts. Oder gibt es für außerorts strenge Regeln, dass man auf so einem Wegchen nicht radeln dürfte
Außerorts: Wenn Fußgängerschild, dann ist das Befahren, Fahrrad oder Kfz egal, nicht erlaubt. Wenn kein Schild, dann darf den Weg jeder benutzen.

Innenorts: Ein Weg neben der Straße ist da automatisch ein Fußgängerweg (Bürgersteig) und das Befahren ist nicht erlaubt. Wenn ein Schild die Benutzung für Fahrräder freigibt, darf/muss man darauf fahren.
 
Außerorts: Wenn Fußgängerschild, dann ist das Befahren, Fahrrad oder Kfz egal, nicht erlaubt. Wenn kein Schild, dann darf den Weg jeder benutzen.

Innenorts: Ein Weg neben der Straße ist da automatisch ein Fußgängerweg (Bürgersteig) und das Befahren ist nicht erlaubt. Wenn ein Schild die Benutzung für Fahrräder freigibt, darf/muss man darauf fahren.
Ja, so habe ich es auch irgendwo aufgenommen. Ich weiß nicht wo und wann.
Wo lernt man das? In einer Fahrschule sicherlich nicht. In einer allgemeinbildenden Schule? :confused:
 
Außerorts: Wenn Fußgängerschild, dann ist das Befahren, Fahrrad oder Kfz egal, nicht erlaubt. Wenn kein Schild, dann darf den Weg jeder benutzen.
Also auch Kfz oder wie?

§2 StVO: Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.

Wenn es keine Ausnahmeregelung (Benutzungspflicht / Radfreigabe) gibt, die greift, ist die Fahrbahn zu benutzen.

Mir ist keine Regelung bekannt, die Radfahren auf fahrbahnbegleitenden Wegen außerorts generell erlauben würde, lerne aber gerne dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Was ist eine Straße und was eine Fahrbahn?

In der StVO steht ja noch mehr:
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit
.

Nr. 1 war gewiss nicht für Radfahrer geschrieben und Nr. 2 widerspricht diesbezüglich Nr. 1, wegen der weit verbreiteten Auffassung von Autofahrern, "da is n Radweg!". Das war jetzt auch nicht meine Frage, aber ich fahre doch bei regem Autoverkehr nicht mit dem Fahrrad links des Seitenstreifens. Wo Seitenstreifen sind, etwa an Bundesstraßen, ballern die Autos auf der Fahrbahn mit mehr als 100. :oops: Watt für ne Regel wir haben!

Ich meinte eigentlich einen Weg neben der Fahrbahn, etwa einen Hochbordweg asphaltiert ohne Schilder außerorts. Aber wen sollte es interessieren, wenn dort jemand radelt? Die Ordnungshüter?

Nun geht es in diesem Thread um "absurde benutzungspflichtige Fahrradwege" und ich fahre manchmal abwegig :D.
 
Ach, das geht noch besser.

"Tempo-30-Zone (Verkehrszeichen 274.1-50 StVO)Es dürfen zudem keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden. Tempo 30 Zonen dürfen nur Straßen ohne Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien umfassen, weshalb auch die Anlage von Schutzstreifen unzulässig ist."

Bei uns gibt es nun aber Tempo 30 Zonen mit Fahrradweg. Die Stadt ist nun angehalten, die Schilder zu entfernen (macht sie aber nicht) und Fahrradfahrer, die trotzdem auf dem Fahrradweg fahren, machen dies rechtswidrig. Die spinnen doch alle
 
Ach, das geht noch besser.

"Tempo-30-Zone (Verkehrszeichen 274.1-50 StVO)Es dürfen zudem keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden. Tempo 30 Zonen dürfen nur Straßen ohne Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien umfassen, weshalb auch die Anlage von Schutzstreifen unzulässig ist."

Bei uns gibt es nun aber Tempo 30 Zonen mit Fahrradweg. Die Stadt ist nun angehalten, die Schilder zu entfernen (macht sie aber nicht) und Fahrradfahrer, die trotzdem auf dem Fahrradweg fahren, machen dies rechtswidrig. Die spinnen doch alle
Sind das wirklich Tempo 30 Zonen bei Euch, oder ist da eine Begrenzung auf 30 km/h?
 
Also auch Kfz oder wie?
Also bei uns gibt es jede Menge Landstraßen/Bundesstraßen bei denen auf einer Seite ein parallel verlaufender Wirtschaftsweg (keine Schilder) verläuft. Da dürfte jeder darauf fahren. Landwirtschaftliche Fahrzeuge benutzen ihn um auf die Felder zu kommen. Pkw eher weniger, weil man an jeder Einmündung anhalten muss und nicht wie auf der nebenliegenden Straße Vorfahrt hat.

Mir ist keine Regelung bekannt, die Radfahren auf fahrbahnbegleitenden Wegen außerorts generell erlauben würde, lerne aber gerne dazu.
Mir ist keine Regelung bekannt, die Radfahren auf fahrbahnbegleitenden Wegen außerorts generell verbieten würde, lerne aber gerne dazu.:)
 
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