nolen
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OK, es braucht dort auch kein Fußgängerschild. Denn gehen und radeln darf man grundsätzlich, weil außerorts. Oder gibt es für außerorts strenge Regeln, dass man auf so einem Wegchen nicht radeln dürfte?Aus meiner Sicht gehört das Schild dort entfernt, da der Weg nicht die Mindestanforderungen eines benutzungspflichtigen Radweges erfüllt.
Das Pflichtradwegschild wurde wohl angebracht, etwa um die Straße für Autoverkehr frei zu halten und man begründet das dann immer gern mit Sicherheit für Radfahrer. Die Straße ist schlecht, der Rad-Geh-Weg ist schlecht. Wir haben kein Geld schnell etwas zu verbessern. Es werden bald Brücken gesperrt. Ich würde mich aber nicht wundern, wenn die Straße bald eine neue Decke bekommt, dieser Nebenstreifen ein paar Flicken zusätzlich und Fußgängerschilder mit Radfahren frei und der Autoverkehr weiter zunimmt. Wenn es Geld gibt, fällt für ordentliche Radwege allenfalls etwas ab, wenn es der Autofreiheit dient. Wir sind diesbezüglich noch nicht weiter als in den 1960er Jahren und planen Autobahnen 10-spurig.
Man baut Radwege, wenn es gewisse Radfahrerzahlen gibt, die man dort zählt. Bedarfsplanung. Weil die Menschen Angst haben, fahren sie dort nicht und die Unfallzahlen bleiben "niedrig". Wenn die Strecken grottenschlecht sind, dann fährt ebenfalls kaum jemand (nur Taushof?). Logischer Weise braucht es somit keinen Radwegebau, nur die Freihaltung von gelegentlichen Radfahrern. Sollen sie sich doch über den Acker machen.