@Taushof1234 was genau hast Du der Behörde geschrieben?
Aus meiner Sicht gehört das Schild dort entfernt, da der Weg nicht die Mindestanforderungen eines benutzungspflichtigen Radweges erfüllt.
So wie der aussieht erfüllt der nicht folgende Anforderung:
250 cm innerorts und 200 cm außerorts
ups, jetzt erst gesehen - geschrieben habe ich exakt folgendes:
"
Ich beantrage die baldmögliche Entfernung der Schilder, die in diesem Abschnitt den Geh- und Radweg als benutzungspflichtig für Radfahrer deklarieren.
Begründung:
Die Breite benutzungspflichtiger Radwege soll nach der VwV-StVO in der Regel durchgehend mindestens 150 cm, möglichst jedoch 200 cm betragen; bei für beide Fahrtrichtungen nutzbaren Radwegen mindestens 200 cm, möglichst 240 cm (Zweirichtungsradweg).
In diesem Fall ist der Geh- und Radweg an verschiedensten Stellen immer wieder kaum handtuchbreit, sprich weniger als 0,5 Meter breit. Ein Nachmessen mit dem Zollstock erübrigte sich hier. Ein aneinander Vorbeifahren ist bei gleichzeitig vorhandenen Fussgängern ohne ein Ausweichen in das Grün mit damit verbundenen Gefahren gar nicht möglich.
Zudem ist der Geh- und Radweg wie die Straße auch mit einem nicht unerheblichen Gefälle versehen, so dass auch nicht sportliche Radfahrer ohne weiteres Geschwindigkeiten von 50 km/h und mehr erreichen können. Da der Radweg aber nicht nur viel zu schmal ist sondern wie auch die Straße in einem außerordentlich schlechtem Zustand ist und sich einige Grundstückseinfahrten direkt an dem Radweg befinden, die für alle Beteiligten nur schlecht einsehbar sind, ist der Radweg in seiner kompletten Länge unzumutbar und die Benutzungspflicht entfällt faktisch. Zudem sind die Geh- und Radwegschilder gleich mehrmals durch Sträucher und Bäume derart zugewachsen und verdeckt, dass sie gar nicht erkennbar sind.
Diese deutliche Unterschreitung der vermeintlichen unverbindlichen Empfehlung für die Radwegbreite wird daher gerade nicht durch einen ansonsten hervorragenden Zustand oder dem Fehlen von sonstigen gefährlichen Merkmalen wie nicht einsehbaren Zufahrten, was ein Herunterbremsen auf nahe Null erforderlich machen würde, kompensiert.
Neben dieser rein rechtlichen Betrachtung stellt sich hier die Frage nach dem gesunden Menschenverstand. Kein Radfahrer, der bei klarem Verstand ist, nutzt freiwillig diesen Radweg. Was hat man sich dabei gedacht, als dort diese Schilder angebracht wurden? Ist jemand, der das Anbringen dieser Schilder veranlasst hat, dort jemals selbst mit dem Rad gefahren oder war das eine Schreibtischentscheidung? In Fachkreisen wird so etwas auch als Greenwashing bezeichnet."