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Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege

Wenn du das Zeichen
Zeichen_240_-_Gemeinsamer_Fuß-_und_Radweg,_StVO_1992.svg.png
siehst, dann musst du diesen Weg benutzen (Benutzungspflicht), darfst aber im Prinzip nur Schrittgeschwindigkeit fahren.
Wenn zu viel los ist und der Weg zu schmal ist. Das ist aber auch schon lange die übliche Rechtssprechung bei Unfällen. Ist ähnlich wie mit den Abständen beim überholen. Die Aufregung während der letzten StVO Novelle war auch schwachsinnig, weil schon lange durch Urteile so festgelegt.
Letztlich ist genau das der Grund, weshalb gemeinsame Geh- und Radwege Innerorts weniger werden. Das funktioniert halt nicht. Die restlichen Wege dieser Art werden wohl über kurz oder lang auch verschwinden.
Außerorts ist das Problem meistens nicht so groß. Die wenigsten Menschen gehen zu Fuß mehrere Kilometer in den nächsten Ort.
 

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Re: Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege
Bei freier Bahn sagt die Regelung nicht ich muss langsam fahren.
Bringt dir halt nicht viel, wenn du an jeder Ecke mit Fußgängern rechnen musst.

Du darfst bei Zeichen 140 die Straße nicht benutzen, sondern wirst auf den Seitenweg gezwungen, auf dem sich auch Fußgänger befinden. Wenn aber was passiert, bist du als Radfahrer quasi immer schuld. Moderne Verkehrspolitik des Jahres 2024!
 
Bringt dir halt nicht viel, wenn du an jeder Ecke mit Fußgängern rechnen musst.

Du darfst bei Zeichen 140 die Straße nicht benutzen, sondern wirst auf den Seitenweg gezwungen, auf dem sich auch Fußgänger befinden. Wenn aber was passiert, bist du als Radfahrer quasi immer schuld. Moderne Verkehrspolitik des Jahres 2024!
Prinzipiell gebe ich Dir aber recht, die Radfahrer stehen dort jetzt mehr in der Verantwortung, in der Schuld.
Aber wenn Du beweisen kannst vorsichtig gefahren zu sein und der Fussgänger mit Knopf im Ohr, Handy, whatever, abgelenkt rumschlenkert, dann muss das nicht zu Deinen Ungunsten ausschlagen denke ich. Da wird es schon Referenz Urteile geben demnächst.
Für mich klingt der Zusatz nach der Art: Die Vernünftigen machen es eh richtig, für die anderen ist es jetzt verboten. Es ist halt eine Reaktion auf die Vollgas Bolzerei mancher wenn Du mich frägst. Am Ende muss ja die Schuldfrage geklärt werden, wie so oft dient das Recht ja nur bei der Schuldklärung, weniger in der Praxis. Da war vielleicht eine Lücke. Die Räder wurden ja extrem schneller in der jüngeren Vergangenheit.
Kleiner Denkanstoss: Von Autos erwartet man dass sie auf einer "nicht-geteilten Strasse" unendlich langsam hinter einem herzuckeln wenn die Strasse kein Überholen erlaubt, jetzt echauffiert man sich wenn man selber langsam bei Fussgänger machen muss....und ich sage noch nicht mal hinterher dackeln, überholen darf man ja noch- nur halt mit angepasster Geschwindigkeit!
 
Ich wusste gar nicht, dass es eine Änderung der StVO gab.



Quelle: Bundesgesetzblatt 2024 Teil 1 Nr. 299

Es bezieht sich auf Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg).

Heißt auf gut Deutsch:
Wenn du das Zeichen Anhang anzeigen 1513349 siehst, dann musst du diesen Weg benutzen (Benutzungspflicht), darfst aber im Prinzip nur Schrittgeschwindigkeit fahren.

Auf dem Radweg muss man erforderlichenfalls Schrittgeschwindigkeit fahren, nicht generell. Im Prinzip wenn der Weg voller Fußgänger ist. Das musste man früher auch, denn das Rücksichtnahmegebot galt schon, §1 und §3 StVO.
Durchgehend Schrittgeschwindigkeit ist Pflicht auf Gehwegen mit blauem Gewegschild und weißem Zusatzschild "Radfahrer frei". Wo das aber explizit steht, weiß ich nicht. Es gibt Gerichtsurteile darüber. Diese gibt es nur in Bezug auf Unfälle.
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001443108

Es ist ein Unterschied, wo man den Fußgänger anfährt.
 
Kleiner Denkanstoss: Von Autos erwartet man dass sie auf einer "nicht-geteilten Strasse" unendlich langsam hinter einem herzuckeln wenn die Strasse kein Überholen erlaubt, jetzt echauffiert man sich wenn man selber langsam bei Fussgänger machen muss
Kleiner Denkanstoß: Die gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Radfahrer und Autofahrer ist Standard und der Normalfall (§ 2 Abs. 1 StVO, siehe auch BVerwG 3 C 42.09).

Wenn man als explizite Ausnahme davon Radfahrer auf einen Gehweg zwingt und dann einseitig quasi jegliche Schuld auf die Radfahrer schiebt, wenn was passiert, ist schon skurril.

Und dass Beschilderungen mit Zeichen 240 weniger geworden seien, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Wie man in diesem Thread sieht, werden sie teilweise sogar mehr.
 
Und dass Beschilderungen mit Zeichen 240 weniger geworden seien, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Wie man in diesem Thread sieht, werden sie teilweise sogar mehr.
Keine Ahnung wo du wohnst, aber mir fallen auf Anhieb kaum Gegenden ein, in den es einen Zuwachs an nutzungspflichtigen Radwegen in welcher Form auch immer gab in den letzten Jahren. Wenn werden eher Schilder abgebaut oder der Radweg besteht schon länger. Berlin ist schon eher die Ausnahme als die Regel.
 
Sieht zum einen nach außerorts aus, zum anderen behaupte ich beim Zustand des Weges mal, dass da nichts neu angelegt wurde. Es wäre jedenfalls erschreckend, wenn das dann so aussehen würde. Im Zweifelsfall zuerst einmal melden. Die meisten Kommunen und Kreise haben inzwischen Mängelmelder.

Ich pendle ja, wenn ich nicht wie aktuell verletzt zu Hause bin, auch regelmäßig am Wochenende. Da kann ich dann durchaus 20 Minuten mehr einplanen. Den Ärger kann ich also durchaus verstehen. Dennoch gibt und gab einen schlechte Infrastruktur weder als Radfahrer, noch als Autofahrer das recht andere zu gefährden. Dass solche Dinge, die mal unter Paragraph 1 fielen, heute gesondert in der StVO stehen, kommt daher, dass die Pflicht andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden von einer nicht ganz kleinen Gruppe von Menschen gepflegt ignoriert wird.

Sonst könnte man die StVO auch angenehm schlank halten und sich um andere Dinge kümmern.
 
@F4B1: Wovon sprichst du überhaupt? Es ging nicht um neu angelegte Wege, sondern um Beschilderungen. Und genau so ist deine Anmerkung zum angeblichen "Gefährden" zu bewerten. Wenn die Behörde entsprechend beschildert, dann zwingt sie Radfahrer auf einen gemeinsamen Weg mit Fußgängern, während die Autos freie Bahn bekommen. Niemand sagt, Radfahrer sollen auf dem Fußweg ungehemmt Fußgänger wegrammen dürfen. Nur, wenn die Behörde schon weiß, dass viele Radfahrer auf viele Fußgänger treffen (in meinem Beispiel sogar noch in entgegenkommender Richtung), dann sollte die Behörde vielleicht überlegen, ob Zeichen 240 so angebracht ist.
 
Ich ging davon aus, dass wir bei diesen Thema geblieben sind.
Und dass Beschilderungen mit Zeichen 240 weniger geworden seien, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Wie man in diesem Thread sieht, werden sie teilweise sogar mehr.
Darauf habe ich mich ursprünglich bezogen und hast aus meinem Post zitiert.
Nur, wenn die Behörde schon weiß, dass viele Radfahrer auf viele Fußgänger treffen (in meinem Beispiel sogar noch in entgegenkommender Richtung), dann sollte die Behörde vielleicht überlegen, ob Zeichen 240 so angebracht ist.
Wie gesagt, im ersten Schritt Mängelmelder (an den wichtigen Stellen hat man teilweise nicht mal Ahnung von Vorschriften bezüglich der Anlegung von Infrastruktur, meine Erfahrung). Wird darauf nicht eingegangen kann man die nachsthärteren Geschütze auffahren. Manchmal, je nach Ortsverband, ist auch der Kontakt zum ADFC sinnvoll. Meistens hat man an planender Stelle tatsächlich das Gefühl was gutes zu tun, aber eben absolut keine Ahnung.
 
Kleiner Denkanstoss: Von Autos erwartet man dass sie auf einer "nicht-geteilten Strasse" unendlich langsam hinter einem herzuckeln wenn die Strasse kein Überholen erlaubt, jetzt echauffiert man sich wenn man selber langsam bei Fussgänger machen muss....und ich sage noch nicht mal hinterher dackeln, überholen darf man ja noch- nur halt mit angepasster Geschwindigkeit!

Bei dem Denkanstoß fehlt aber was, damit es wirklich vergleichbar ist. Da muss direkt neben der "nicht-geteilten Straße" eine Autobahn verlaufen, die nur für Fahrzeuge >200 PS freigegeben ist. Alle Fahrzeuge mit geringerer Leistung haben Pech und müssen sich damit abfinden auf einer Straße, die mit Fahrradfahrern vollgestopft ist, rumzugondeln.

Ganz wichtig: Man muss unbedingt Rücksicht nehmen, auch als Radfahrer. Da gibt es keine Ausnahmen oder Ausreden.

Der Unterschied ist aber, dass man als Radfahrer in solchen Situationen theoretisch bessere Möglichkeiten hätte. Man wird aber durch die (meiner Meinung nach) diskriminierenden Regelungen auf so einen geteilten Fuß- und Radweg gezwungen und darf die gute Infrastruktur nebendran nicht nutzen.
 
Bei dem Denkanstoß fehlt aber was, damit es wirklich vergleichbar ist. Da muss direkt neben der "nicht-geteilten Straße" eine Autobahn verlaufen, die nur für Fahrzeuge >200 PS freigegeben ist. Alle Fahrzeuge mit geringerer Leistung haben Pech und müssen sich damit abfinden auf einer Straße, die mit Fahrradfahrern vollgestopft ist, rumzugondeln.

Ganz wichtig: Man muss unbedingt Rücksicht nehmen, auch als Radfahrer. Da gibt es keine Ausnahmen oder Ausreden.

Der Unterschied ist aber, dass man als Radfahrer in solchen Situationen theoretisch bessere Möglichkeiten hätte. Man wird aber durch die (meiner Meinung nach) diskriminierenden Regelungen auf so einen geteilten Fuß- und Radweg gezwungen und darf die gute Infrastruktur nebendran nicht nutzen.
Ich habe mich nicht zu der Frage geäußert ob der Radweg gerechtfertigt ist oder nicht.
 
Durchgehend Schrittgeschwindigkeit ist Pflicht auf Gehwegen mit blauem Gewegschild und weißem Zusatzschild "Radfahrer frei". Wo das aber explizit steht, weiß ich nicht.
In der StVO zu Zeichen 239 (Gehweg):

1.
Anderer als Fußgängerverkehr darf den Gehweg nicht nutzen.
2.
Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
 
In der StVO zu Zeichen 239 (Gehweg):
"......; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."
Ah, danke, jetzt weiß ich wo es steht. Das hätte ich eigentlich selbst finden können, ich war in der STVO bei den blauen Schildern. Es kommt mir nun so vor, dass ich den Satz übersehen habe, so wie Autofahrer einen Radfahrer übersehen. 😕
 
@Taushof1234 was genau hast Du der Behörde geschrieben?

Aus meiner Sicht gehört das Schild dort entfernt, da der Weg nicht die Mindestanforderungen eines benutzungspflichtigen Radweges erfüllt.

So wie der aussieht erfüllt der nicht folgende Anforderung:
250 cm innerorts und 200 cm außerorts
ups, jetzt erst gesehen - geschrieben habe ich exakt folgendes:

"
Ich beantrage die baldmögliche Entfernung der Schilder, die in diesem Abschnitt den Geh- und Radweg als benutzungspflichtig für Radfahrer deklarieren.

Begründung:
Die Breite benutzungspflichtiger Radwege soll nach der VwV-StVO in der Regel durchgehend mindestens 150 cm, möglichst jedoch 200 cm betragen; bei für beide Fahrtrichtungen nutzbaren Radwegen mindestens 200 cm, möglichst 240 cm (Zweirichtungsradweg).

In diesem Fall ist der Geh- und Radweg an verschiedensten Stellen immer wieder kaum handtuchbreit, sprich weniger als 0,5 Meter breit. Ein Nachmessen mit dem Zollstock erübrigte sich hier. Ein aneinander Vorbeifahren ist bei gleichzeitig vorhandenen Fussgängern ohne ein Ausweichen in das Grün mit damit verbundenen Gefahren gar nicht möglich.
Zudem ist der Geh- und Radweg wie die Straße auch mit einem nicht unerheblichen Gefälle versehen, so dass auch nicht sportliche Radfahrer ohne weiteres Geschwindigkeiten von 50 km/h und mehr erreichen können. Da der Radweg aber nicht nur viel zu schmal ist sondern wie auch die Straße in einem außerordentlich schlechtem Zustand ist und sich einige Grundstückseinfahrten direkt an dem Radweg befinden, die für alle Beteiligten nur schlecht einsehbar sind, ist der Radweg in seiner kompletten Länge unzumutbar und die Benutzungspflicht entfällt faktisch. Zudem sind die Geh- und Radwegschilder gleich mehrmals durch Sträucher und Bäume derart zugewachsen und verdeckt, dass sie gar nicht erkennbar sind.

Diese deutliche Unterschreitung der vermeintlichen unverbindlichen Empfehlung für die Radwegbreite wird daher gerade nicht durch einen ansonsten hervorragenden Zustand oder dem Fehlen von sonstigen gefährlichen Merkmalen wie nicht einsehbaren Zufahrten, was ein Herunterbremsen auf nahe Null erforderlich machen würde, kompensiert.

Neben dieser rein rechtlichen Betrachtung stellt sich hier die Frage nach dem gesunden Menschenverstand. Kein Radfahrer, der bei klarem Verstand ist, nutzt freiwillig diesen Radweg. Was hat man sich dabei gedacht, als dort diese Schilder angebracht wurden? Ist jemand, der das Anbringen dieser Schilder veranlasst hat, dort jemals selbst mit dem Rad gefahren oder war das eine Schreibtischentscheidung? In Fachkreisen wird so etwas auch als Greenwashing bezeichnet."
 
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