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Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege

Ich meinte eigentlich einen Weg neben der Fahrbahn, etwa einen Hochbordweg asphaltiert ohne Schilder außerorts. Aber wen sollte es interessieren, wenn dort jemand radelt? Die Ordnungshüter?
Solange nichts passiert interessiert es eher weniger. Es ist wie bei eigentlich fast allen Regelverstößen.
Nur wenn dann was passiert ist das Geschrei wieder groß.
Also bei uns gibt es jede Menge Landstraßen/Bundesstraßen bei denen auf einer Seite ein parallel verlaufender Wirtschaftsweg (keine Schilder) verläuft. Da dürfte jeder darauf fahren. Landwirtschaftliche Fahrzeuge benutzen ihn um auf die Felder zu kommen. Pkw eher weniger, weil man an jeder Einmündung anhalten muss und nicht wie auf der nebenliegenden Straße Vorfahrt hat.
Die sind meistens am Abstand zur Fahrbahn zu erkennen oder werden alternativ beschildert, damit es nicht zu Verwechslungen kommt.
 

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Re: Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege
Sind das wirklich Tempo 30 Zonen bei Euch, oder ist da eine Begrenzung auf 30 km/h?
Tempo 30 Zonen. Kein Tempo 30. Ist irgendwann mal geändert worden von Tempo 50 auf 30er Zone und die Stadt hat die Schilder vergessen. Jetzt kam Gemaule, weil vor einem neuen Kreisverkehr der Fahrradstreifen auf die Fahrbahn umgeleitet wurde. Darüber haben sich dann Radfahrer beschwert. Am Ende kam dann raus, dass der ganze Radweg illegal ist, da ja jetzt Tempo 30 Zone.
 
Am Ende kam dann raus, dass der ganze Radweg illegal ist, da ja jetzt Tempo 30 Zone.
Wie schlimm ist das denn? Irgendwann kommt der Bescheid von oben. :rolleyes:

In Rothemann an der B27 bei Fulda wurde kürzlich einem Nahkaufbesitzer der Verkauf am Sonntag verboten, nicht von der Kommune, vom Landkreis (s. Hessenschau). Nahkauf hat weder eine Tankstelle vorn noch eine Bäckerei hinten. Er hatte seit 20 Jahren Sonntag vormittags auch belegte Brötchen verkauft. Geht nicht, nicht erlaubt. Ende Gelände.

Mit dem Rückbau des Radweges oder 30-Zone kann es also noch dauern. :p
 
Nr. 1 war gewiss nicht für Radfahrer geschrieben
Nr. 1 ist für alle Verkehrsteilnehmer geschrieben und Fahrräder sind Fahrzeuge. Das ist überhaupt der Grund, warum Fahrräder die Fahrbahn benutzen dürfen. Das war ja nicht immer so.

Mir ist keine Regelung bekannt, die Radfahren auf fahrbahnbegleitenden Wegen außerorts generell verbieten würde, lerne aber gerne dazu.:)
§2

Es kann erlaubt sein. Blauschild für Radfahrer, Gehweg mit Freigabe, Piktogramme.

Es geht nicht um parallele Fahrbahnen/Wirtschaftswege, sondern um so ±2m breite Wege, die neben der Fahrbahn verlaufen.

Ich will auch nur sagen: Es gibt keine unterschiedliche Regelung für außerorts/innerorts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht nicht um parallele Fahrbahnen/Wirtschaftswege, sondern um so ±2m breite Wege, die neben der Fahrbahn verlaufen.

Wie unterscheidest du die Wege, wenn keinerlei Schilder aufgestellt sind? (nur "Vorfahrt gewähren"-Schilder an jeder Einmündung/Kreuzung von Feldwegen).
Ein reiner Gehweg* außerorts ist normal immer beschildert, innerorts dagegen fast nie.

*Gehweg sollen nach Richtlinie heute auch min 2,50m breit sein. Also an der Breite kann man somit einen Wirtschaftsweg nicht von einem Gehweg unterscheiden

EDIT: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Der Klarstellung durch das Zeichen bedarf es nur dort, wo die Zweckbestimmung des Straßenteils als Gehweg sich nicht aus dessen Ausgestaltung ergibt.
Da hast du imho dann auch den Unterschied zwischen innerorts und außerorts. Während innerorts es idR klar ist, dass ein neben der Fahrbahn baulich abgetrennt laufender Weg auch ohne Schild ein Gehweg/Bürgersteig ist, ist ein so ein Weg außerorts nur mit dem Schild eindeutig ein Fußweg.
 
Zuletzt bearbeitet:
D.h. außerorts darf ich
Da hast du imho dann auch den Unterschied zwischen innerorts und außerorts. Während innerorts es idR klar ist, dass ein neben der Fahrbahn baulich abgetrennt laufender Weg auch ohne Schild ein Gehweg/Bürgersteig ist, ist ein so ein Weg außerorts nur mit dem Schild eindeutig ein Fußweg.
Der Logik zufolge darf ich so einen Weg außerorts dann also auch mit dem Auto befahren, wenn er breit genug ist. Wenn nicht, mit dem Motorrad.
 
D.h. außerorts darf ich

Der Logik zufolge darf ich so einen Weg außerorts dann also auch mit dem Auto befahren, wenn er breit genug ist. Wenn nicht, mit dem Motorrad.
Ja, meine ich. Erlaubt ist, was nicht irgendwie durch Gesetz oder Schild verboten ist. Ein vermeintlicher Weg könnte auch privat sein, Pfad oder Feldweg. Deshalb würde ich zwischen Fußgänger/Radfahrer und Auto/Motorrad einen Unterschied machen. Sie wie im Wald.
 
Muss ein benutzungspflichtiger Radweg eigentlich asphaltiert sein?
Mir kommt das Zeichen 260 zudem etwas redundant vor. Zusatzzeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" unter Zeichen 240 müsste doch genügen?

IMG_2446.jpg
 
Da ich nicht genau wusste wie das gesetzlich in Österreich aussieht hab ich mal gegoogelt. Grundsätzlich darf man hier auch wenn ein Radweg vorhanden ist die Fahrbahn benutzen allerdings ist die Definition eines Rennrad laut Gesetz nicht mehr Zeitgemäß:

Was in Österreich als "Rennrad" gilt, ist in der Fahrradverordnung (Link ist extern)festgeschrieben. Entscheidend dafür sind: das Gewicht (unter 12kg), der äußere Felgendurchmesser (mindestens 630 mm - zeitgemäß wären das 622er = 28zoll(Link ist extern)), die äußere Felgenbreite (von max. 23 mm) und ein Rennlenker (nicht näher ausgeführt)

Streng genommen: wenn mein Rad wie mittlerweile üblich 28-32mm Felgenbreite hat und mich fährt jemand platt, bekomme ich im schlimmsten Fall eine Teilschuld weil das Rad wegen der breiten Felgen nicht als Rennrad zählt und somit die Radwegbenützungspflicht gegolten hätte?

Auch irgendwie Irrsinn…
 
Muss ein benutzungspflichtiger Radweg eigentlich asphaltiert sein?
Mir kommt das Zeichen 260 zudem etwas redundant vor. Zusatzzeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" unter Zeichen 240 müsste doch genügen?

Anhang anzeigen 1510619
Keine Nutzungspflicht, weil offensichtlich nicht straßenbegleitend. Einfach ein gemeinsamer Geh- und Radweg.
Zu deiner Frage: Radwege müssen nicht unbedingt asphaltiert sondern einfach nur befahrbar sein. Theoretisch wäre sowas hier auch straßenbegleitend in Ordnung.

Aber: Es gibt den Punkt der Unzumutbarkeit. Solch ein Radweg wäre mit einen Rennrad imo einfach nur gefährlich.
Gleiches gilt für nicht geräumte, verschmutzte oder schlicht zu schmale Radwege. Letzteres ist oftmals bei Spezialfahrrädern ein nicht unerheblicher Punkt. Deswegen sind Radwege in der Regel asphaltiert oder gepflastert, seltener durch eine wassergebundene Wegdecke befestigt (kann teuer werden, weil häufig saniert werden muss) und fallen heute breiter aus als noch vor einigen Jahren.
 
Etwas älter, und keine Ahnung ob noch aktuell, aber wurde mir gestern auf Youtube vorgeschlagen. (Link) Löcher in regelmässigen Abständen und man hat zusätzlich zum Radweg einen feinen Minigolf Parcours. 🏌️‍♂️⛳

 
Finde da noch weit erschreckender, wie viele Menschen das in den Kommentaren als "nicht schlimm" bewerten. Klar, wenn man nur in der Freizeit Fahrrad fährt mag das nicht groß stören. Als Pendler käme ich mir verarscht vor wenn ich 5-6mal die Woche da lang müsste.
Solche Abenteuerradwege (auch begleitende Radwege, die plötzlich in Schlangenlinien verlaufen, gehören für mich dazu) können eigentlich nur von Menschen geplant worden sein, die nicht regelmäßig radfahren.
 
Muss ein benutzungspflichtiger Radweg eigentlich asphaltiert sein?
Mir kommt das Zeichen 260 zudem etwas redundant vor. Zusatzzeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" unter Zeichen 240 müsste doch genügen?

Keine Nutzungspflicht, weil offensichtlich nicht straßenbegleitend. Einfach ein gemeinsamer Geh- und Radweg.
Zu deiner Frage: Radwege müssen nicht unbedingt asphaltiert sondern einfach nur befahrbar sein. Theoretisch wäre sowas hier auch straßenbegleitend in Ordnung.

Aber: Es gibt den Punkt der Unzumutbarkeit. Solch ein Radweg wäre mit einen Rennrad imo einfach nur gefährlich.
Gleiches gilt für nicht geräumte, verschmutzte oder schlicht zu schmale Radwege. Letzteres ist oftmals bei Spezialfahrrädern ein nicht unerheblicher Punkt. Deswegen sind Radwege in der Regel asphaltiert oder gepflastert, seltener durch eine wassergebundene Wegdecke befestigt (kann teuer werden, weil häufig saniert werden muss) und fallen heute breiter aus als noch vor einigen Jahren.

Das geht auch straßenbegleitend. Hier bei Hofstädten: Der Kreisel wurde kürzlich gebaut, mit Radweg-Ring. Sonst sind dort keine Radwege. Man will wohl so in 30 Jahren weiterbauen. :confused:
Radweg-Bayern.jpg

Radweg-Bayern2.jpg

Radweg-Bayern3.jpg
 
Finde da noch weit erschreckender, wie viele Menschen das in den Kommentaren als "nicht schlimm" bewerten. Klar, wenn man nur in der Freizeit Fahrrad fährt mag das nicht groß stören. Als Pendler käme ich mir verarscht vor wenn ich 5-6mal die Woche da lang müsste.
Solche Abenteuerradwege (auch begleitende Radwege, die plötzlich in Schlangenlinien verlaufen, gehören für mich dazu) können eigentlich nur von Menschen geplant worden sein, die nicht regelmäßig radfahren.
Ja, und spätestens bei rutschigen/glatten Verhältnissen oder Wasseransammlungen wird daraus mehr als nur ein Abenteuer, für Radfahrer, Fussgänger oder Hund/Katze/Maus. 🏂
 
Das geht auch straßenbegleitend. Hier bei Hofstädten: Der Kreisel wurde kürzlich gebaut, mit Radweg-Ring. Sonst sind dort keine Radwege. Man will wohl so in 30 Jahren weiterbauen. :confused:
Wundert mich nicht (habe ich auch schon in noch schlimmer gesehen). Wie gesagt, grundsätzlich erlaubt. Nur sorgt man so wieder für Konflikte, weil mit vielen Fahrrädern solche Wege nur unter erschwerten Bedingungen oder überhaupt nicht zu nutzen sind.
Dass man in 30 Jahren mal was tun möchte, ist halt mal wieder typisch. Soll sich jemand anderes drum kümmern...
 
Muss ein benutzungspflichtiger Radweg eigentlich asphaltiert sein?
Mir kommt das Zeichen 260 zudem etwas redundant vor. Zusatzzeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" unter Zeichen 240 müsste doch genügen?

Anhang anzeigen 1510619
Aller guten Dinge sind, vlt gibt's auch Rabatt wenn man die Dinger im Set kauft. Mir fällt kein Szenario ein, wo man alle drei bräuchte, zwei von dreien würden jederzeit auch reichen, sofern eins das Textfeld ist.

Thema: Zusatzzeichen, "Zusatzzeichen sind nicht allein vorzufinden. Sie sind stets an ein anderes Verkehrszeichen gekoppelt, welches sie ergänzen. Aus diesem Grund führen die besonderen Zeichen nicht direkt zu einem Bußgeld. Missachten Verkehrsteilnehmer jedoch das übergeordnete Zeichen und dessen Zusatzinformationen, können Ahndungen gemäß Bußgeldkatalog folgen."
Entsprechend ist das allseits beliebte, häufig in Verbindung mit einer Baustelle vorzufindende "Radfahrer absteigen".... (von der Logik her ja sowieso ein sinnloses Schild, komme ich das radschiebend an dem Schild vorbei darf ich hinter dem Schild aufsteigen, komm ich als Radfahrer ans Schild, muss ich kurz absteigen, bevor ich wieder los darf, führt übrigens zu lustigen Diskussionen mit der Rennleitung)
 
...Thema: Zusatzzeichen, "Zusatzzeichen sind nicht allein vorzufinden. Sie sind stets an ein anderes Verkehrszeichen gekoppelt, welches sie ergänzen. ...
Mit der Ausnahme, dass Zeichen 1022-10 auch die Nutzung linksseitiger Radwege entgegen der Fahrtrichtung erlauben kann, ohne dass es an ein Verkehrszeichen gekoppelt ist.

Zusatzzeichen

Radweg.png
 
Ich wusste gar nicht, dass es eine Änderung der StVO gab.

Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften schrieb:
a1) In Nummer 19 Spalte 3 werden der Nummer 1 folgende Sätze angefügt:
„Dabei ist auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen. Der Fußverkehr darf weder gefährdet noch behindert
werden. Erforderlichenfalls ist die Geschwindigkeit an den Fußverkehr anzupassen.“

Quelle: Bundesgesetzblatt 2024 Teil 1 Nr. 299

Es bezieht sich auf Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg).

Heißt auf gut Deutsch:
Wenn du das Zeichen
Zeichen_240_-_Gemeinsamer_Fuß-_und_Radweg,_StVO_1992.svg.png
siehst, dann musst du diesen Weg benutzen (Benutzungspflicht), darfst aber im Prinzip nur Schrittgeschwindigkeit fahren.
 
Nein, man muss nicht immer Schrittgeschwindigkeit fahren. Bei freier Bahn sagt die Regelung nicht ich muss langsam fahren. Aber wenn bei einem nicht geteilten Weg Fussgänger voraus sind, ist es doch selbstverständlich an Ihnen angepasst vorsichtig vorbei zu kommen. Wir wissen doch alle wie unberechenbar die sich verhalten können, oder?
 
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