• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Allgemeine Verkehrsdiskussion

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Sind eigentlich Fälle bekannt, wo man mal die Verkehrsplaner in Haftung nimmt?

Wollte ich auch gerade fragen (rhetorischerweise...)

Mir ist nur ein einziger Fall bekannt, von dem ich hier im Forum gelesen hatte:

https://www.heidelberg24.de/heidelb...s-verkehrsmanagement-verurteilt-10837878.html
https://www.heidelberg24.de/heidelb...er-kommen-wolfsbrunnensteige-weg-9447002.html
https://www.rnz.de/region/heidelber...r-verkehrsplaner-verurteilt-_arid,405686.html(leider hinter einer Paywall)
 
Ich könnte mich auch hinstellen und sagen, der Staat ist total ÖPNV-feindlich. Weil es nämlich manchmal Fahrkartenkontollen gibt und wer kein Ticket hat, fängt 'ne Strafe. Das ist doch Unsinn, was Du da aus Deiner anekdotischen und selektiven Wahrnehmung herleitest.

Ich habe schon genug Sachen geschildert wo klar belegt wird das der MIV bervorzugt wird. Gut, das willste halt nicht sehen.

Hier mal was dazu:

https://www.boell.de/de/2018/11/30/mobilitaet-gerecht-gestalten
https://www.wn.de/muenster/stadtteile/mecklenbeck/autoverkehr-wird-einseitig-bevorzugt-2575143
 
@dilettant

Noch mal ne Anekdote aus der Rechtssprechung. Bei meinen zweiten VKU gabs dann ne Gerichtsverhandlung.
Bei der Urteilsverkündung gabs dann läppische 30 Tagessätze. Fahrverbot gabs keins. Begründung des Richters dafür war das die Versicherung der Unfallverursacherung meinen Schaden ja reguliert hätte. Hä???

Wo ist da die Kausalität?
Wenn ich länger auf die Regulierung durch deren Versicherung hätte warten müssen, hätte sie dann einen Monat Fahrverbot erhalten?

Durch diesen Unfall bin ich gesundheitlich immer noch davon betroffen. :( Dazu kommt das die Täterin sich nicht mir entschuldigt hat, ganz im Gegenteil, die hat sich im Gericht noch über mich lustig gemacht und rumgegrinst.
Und ne Freundin von ihr (damalige Arbeitskollegin von mir) hat noch ein verleumderisches Schreiben mir gegenüber ans Gericht geschickt.

Das ist für mich ganz klar ne Autofahrer "gerechte" Rechtssprechung. Die hat sich dann gefreut und fühlte sich bestätigt. War ja nichts schlimmes ihrer Meinung nach. :mad:
 
Straßen mit Teller unzulässig? Wenn ein Planer wegen der Teller verurteilt wird, müssten die Dinger eigentlich nicht erlaubt sein, sodass die Planer es hätten wissen können. Die Stahlköpfe sind für Radfahrer m.E. gut erkennbar. Die Dinger haben m.E. eher Autofahrer geärgert.

Anders verhält es sich mit Querrinnen, also Vertiefungen, die man erst kurz vor dem Überqueren erkennt. Insbesondere bei Gefällestrecken sind solche Rinnen, die der Wasserquerleitung dienen, gefährlich für Radfahrer. Je nach Tiefe und Radius fürchte ich immer um meine Gabel. Ich habe keine Federgabel. :eek:
Muldenrinne gepflastert tief quer Gefällestrecke.jpg

Solche Rinnen findet man auf landwirtschaftlichen Straßen. Dort meckern die Autofahrer ja nicht so viel, weil dort nur wenige fahren. Soll ich meckern? Man wird mir empfehlen, langsamer zu fahren. Mache ich ja, wenn ich die Strecke kenne. Aber nur schade bei 16% Gefälle :(.

Aber muss man den Planer oder Straßenbauer bestrafen wollen? Solche Rinnen werden durch KFZ-Fahrverkehr übrigens noch verformt, sodass sich das unten anschließende gerade Pflaster oder der Asphalt hochschieben und sich die Rundung vertieft.

Augen auf beim Radfahren. Aber muss man Planer gleich bestrafen, wenn man gestürzt ist? Was meint Ihr?
 
Hier mal was dazu:
Na klar, die Böll-Stiftung ist natürlich eine ganz objektive Quelle.

Wenn man die Nutzung von Autos vs. Fahrrad anhand von Wegen vergleicht, da geht's doch schon los mit der bewussten Verzerrung von Tatsachen. Das sind Äpfel und Birnen. Im Mittel dürften Autofahrten sehr viel länger sein, als Fahrradfahrten (auch wenn Autofahrten im Mittel viel zu kurz sind, da stimme ich ja zu).

Laut der Boell-Studie sind 33 Prozent der Verkehrsfläche für Fußgänger reserviert, und nur 3 Prozent für Radfahrer, obwohl das Verhältnis der Wege ein ganz anderes ist (Fahrrad 18 Prozent, Fußwege 31 Prozent). Mit genau der selben Argumentation kann man also auch herleiten, dass das Fahrrad gegenüber Fußgängern krass benachteiligt ist. Und nun?

Und die 58 Prozent, die angeblich für das Auto reserviert sind, sind eben nicht für das Auto reserviert, sondern können größtenteils von Fahrrädern mitbenutzt werden.

Außerdem wiederholt die Boell-Stiftung die Lügen vom "Dienstwagenprivileg" und reitet auf der Entfernungspauschale herum, die, ich schrieb es mehrfach, an kein Verkehrsmittel gebunden ist.
 
Noch mal ne Anekdote aus der Rechtssprechung. Bei meinen zweiten VKU gabs dann ne Gerichtsverhandlung.
Bei der Urteilsverkündung gabs dann läppische 30 Tagessätze. Fahrverbot gabs keins. Begründung des Richters dafür war das die Versicherung der Unfallverursacherung meinen Schaden ja reguliert hätte. Hä???
Soll ich jetzt andere Urteile raussuchen, beispielsweise nach Messerstechereien, tlw. mit Todesfolge?

Dass Dir das Urteil lasch vorkommt, hat nicht zwingend mit autofreundlichen Richtern zu tun, sondern ist nur ein weiteres Beispiel dafür, dass Urteile in den seltensten Fällen intuitiv als "gerecht" wahrgenommen werden. Du betrachtest einen Ausschnitt (Radverkehr) und meinst, alles gesehen zu haben.
 
Außerdem wiederholt die Boell-Stiftung die Lügen vom "Dienstwagenprivileg" und reitet auf der Entfernungspauschale herum, die, ich schrieb es mehrfach, an kein Verkehrsmittel gebunden ist.

Ja und?

Am meisten profitieren davon Gutverdiener. Die fahren sicher dann Rad oder ÖPNV. :rolleyes:
 
Hallo Dilettant,

unsere Gesellschaft und die Stadt- und Verkehrsplanung hat sich seit dem Wiederaufbau nach dem Krieg einseitig auf den Autoverkehr ausgerichtet, einschl. STVO. Das willst Du doch nicht bestreiten? Man gucke mal in Ruhe von höheren Etagen oder aus der Googlesat-Perspektive auf die Verkehrsflächen. WAHNSINN, was wir da haben!
Die KFZ bzw. deren Fahrer nehmen sich den Platz, der da unten ist; weil es geht, weil sie stärker sind als Radfahrer und Fußgänger. Die Menschen, nicht nur Autofahrer, verhalten sich wie Rocker, die mal mit dem Bus fahren und sich den Sitzplatz "nehmen", wenn es funktioniert, weil es funktioniert.

Viele Menschen kaufen sich alle paar Jahre stets größere Karren. Zum Prahlen und für Ihre eigene Sicherheit. Das Bedürfnis der Schwachen wird missachtet, sowohl deren Sicherheits- als auch Platzbedürfnis. Das ist nicht nur vor dem Kindergarten so, wo die Dickschiffe aufkreuzen.

Die Einstellung, bewusst oder unbewusst, weg da, hier kommt ein Auto, das ist m.E. gesellschaftlich anerkannt :mad:. Die Mehrheit findet das selbstverständlich. Wer will sich schon selbst bewegen, wer will einen Kleinwagen, wer will langsam fahren? Aus meiner Sicht könnte unser Land viel schöner sein und sicherer. Nach einer Rennradfahrt denke ich manchmal, ich hätte da und dort doch besser etwas langsamer sein sollen.
 
Es ist trotzdem ganz einfach die Straße zu nehmen. Noch einfacher ist es sich gar nicht mit der Bedeutung von solchen Schildern zu beschäftigen. Ich kenne den Unterschied der Schilder für benutzungspflichtig/nicht benutzungspflichtig nicht und habe auch nicht vor diese Wissenslücke zu schließen.

Bevor ich auf so einem Gehweg fahre, zahle ich lieber ne Geldstrafe.

Problem ist nur wenn zu einen Unfall kommt und es ist ein blauer Lolli auf der Strecke, haste ganz schnell mal ne Teilschuld für den Unfall.
 
Problem ist nur wenn zu einen Unfall kommt und es ist ein blauer Lolli auf der Strecke, haste ganz schnell mal ne Teilschuld für den Unfall.
Ich finde den Unfall selbst viel schlimmer als eine Teilschuld.

So denke ich meistens nicht. Wenn ich das Schild beachte oder nicht befolge, orientiere ich mich nicht an Schuld- oder Teilschuldfragen, sondern daran, wie ich die Gefahr in der jeweiligen Situation einschätze.

Wenn ich einen Radweg auf der anderen Seite benutzen soll, wegen des Schildes, so muss ich ggf. eine stark befahrene Straße queren. Wenn ich nun aber gleich wieder rechts abbiegen will, muss das 2x erfolgen. Das darf man sich überlegen. Ggf. nehme ich einen Gehweg. Sollte ich von der Polizei erwischt werden, wäre das Pech. Werde ich vom KFZ erwischt, ist das Unglück. Das Wort "Unglück" kommt mir nun verharmlosend vor.
 
Problem ist nur wenn zu einen Unfall kommt und es ist ein blauer Lolli auf der Strecke, haste ganz schnell mal ne Teilschuld für den Unfall.
Dann ist das so. Ich lasse mich trotzdem nicht auf einen Gehweg mit deutlich erhöhter Unfallgefahr zwingen.
 
Ok, fragen wir doch mal anders.
Wer hier findet es gut, dass man mit dem Fahrrad auf beschissene Wege geleitet wird (verglichen zur Fahrbahn), und, wenn man sich dann dagegen entscheidet im Falle eines unverschuldeten Unfalls dennoch eine Teilschuld bekommt?
 
Ok, fragen wir doch mal anders.
Wer hier findet es gut, dass man mit dem Fahrrad auf beschissene Wege geleitet wird (verglichen zur Fahrbahn), und, wenn man sich dann dagegen entscheidet im Falle eines unverschuldeten Unfalls dennoch eine Teilschuld bekommt?

Wahrscheinlich keiner.

Ist halt nur ein weiterer Beleg für die Bevorzugung des MIV.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück