roykoeln
Aktives Mitglied
die neupreise von heute sind maßgeblich, du hast ja anspruch auf wiederbeschaffung.
mach das unbedingt mit einem gutachter deiner wahl!
die schadenhöhe rechtfertigt das.
und unbedingt alles über einen rechtsanwalt abwickeln, du bist doch ewig und drei tage außer gefecht gesetzt, bei der schwere deiner verletzungen ist ein erhebliches schmerzensgeld fällig. das erstreitet man nicht selbst, schick den besten krieger ins feld!!!
und natürlich die erste option, ein schlechtwetterrad in weiß ohne ösen geht wohl nicht...
mach das unbedingt mit einem gutachter deiner wahl!
die schadenhöhe rechtfertigt das.
und unbedingt alles über einen rechtsanwalt abwickeln, du bist doch ewig und drei tage außer gefecht gesetzt, bei der schwere deiner verletzungen ist ein erhebliches schmerzensgeld fällig. das erstreitet man nicht selbst, schick den besten krieger ins feld!!!
und natürlich die erste option, ein schlechtwetterrad in weiß ohne ösen geht wohl nicht...