nun sei mal nicht soooo Einträge ins Mutti-Buch
ich finde das hier viel schlimmer, und das fängt an der Fanmeile an.
Hausordnung in der Zeit vom 09.06. bis 09.07.06
§ 1 In der Zeit vom 09.06. bis 09.07.2006 ist der Mann absoluter
Herrscher über TV-Gerät und dazugehörige Fernbedienung.
§ 2 Die Ehefrau beschäftigt sich in dieser Zeit stumm mit häuslichen
Arbeiten.
§ 3 Vor jedem Spiel ist dem Mann eine Kiste mit kühlem Bier neben den
Fernsehsessel zu stellen. Wobei die Betonung auf kühl liegt.
§ 4 Während eines Spieles ist der Frau der Aufenthalt im Fernsehzimmer
strengstens untersagt.
§ 5 In der Halbzeitpause besteht für die Frau ein 15-minütiges
Betretungsrecht, um den Aschenbecher zu leeren und leere
Getränkeflaschen durch frisch gekühlte volle Flaschen zu ersetzen. Bei
Bedarf können diverse Knabbereien gereicht werden. Das Rascheln mit
Tüten ist zu unterlassen. Der Gebrauch verbaler Kommunikation ist zu
unterlassen.
§ 6 Spätestens 30 Minuten vor Beginn eines Spieles ist dem Mann eine
mit Liebe zubereitete Mahlzeit zu reichen. Um die mentale
Spielvorbereitung des Mannes nicht zu stören, ist auch in dieser Zeit
die Schnatterluke geschlossen zu halten.
§ 7 Während der WM sind jegliche Handlungen, die der Fortpflanzung
dienen könnten, zu unterlassen. Ebenso zu unterlassen ist das Tragen
von Kleidung, die beim Mann das Verlagen nach solchen Handlungen
auslösen könnte.
§ 8 Sollte der Mann in seinem Großmut der Frau gestatten, die eine oder
andere Minute einen Blick auf das Spiel zu werfen, sind Zwischenrufe
sowie Fragen, die den fußballtechnischen Intellekt der Frau verraten
würden (z.B.: "Was ist Abseits?") unbedingt zu unterlassen. Das gleiche
gilt für Bemerkungen wie z.B. "Ach, der Beckham sieht aber heute wieder
gut aus."
Ja liebe Frauen, wenn ihr euch an diese minimalen Verhaltensregeln
haltet, wird es euch euer Mann damit danken, dass er versuchen wird
a) kein Bier zu verschütten
b) nicht jeden Quadratzentimeter im Umkreis von 3 Metern um seinen
Trainerstuhl (= Fernsehsessel) vollzubröseln
c) beim Verzehr der unter § 6 genannten Mahlzeiten euch nicht
ständig an die kulinarischen Fähigkeiten seiner Mutter zu erinnern.
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