Wenn der Verkäufer zugegeben hat von dem Schaden gewusst zu haben ("Lackabplatzer") und er dich nicht darauf aufmerksam gemacht hatte, dann geht es in Richtung arglistige Täuschung (123 BGB). Da ist dann auch egal, ob "wie gesehen" oder anderer Unsinn.
Angesichts des Streitwerts würde ich mir das gut überlegen, ob du dir einen Rechtsstreit antun willst.
Die Struktur ist doch bei dieser Bauart schon immer an der Stelle zerstört: da hat nämlich jemand Löcher reingebohrt um Gewindemuttern anzubringen.
Das muss jemand ohne
Flaschenhalter, eventuell mit einer Schraube drin, eingespannt haben:
Montageständer, Fahrradträger oder so.
Dann ist da auch noch unidrektionales Gewebe, dass nur in Längsrichtung Kraft aufnehmen kann. Das geht bei der geringsten Belastung in Querrichtung so kaputt. Die Rovings sind mit Sicherheit durch den Schaden nicht weiter geschwächt worden. Die halten sowieso nix, da eben schon mehrfach komplett durchtrennt.
Wenn du keinen Rechtsstreit anstrebst, würde ich die Stelle mal vorsichtig freilegen: Lack mit spitzem Messer absprengen und Mutter ausbohren. Eventuell hast du ein Endoskop und kannst vom Tretlager her reinschauen. Da wird man dann sehen, dass es nur an der Verklebung der Rovings beschädigt ist. Einen Modellierballon vom Tretlager her einschieben, aufblasen und die Rovings wieder verkleben. Das kann sehr dünnflüssiges Harz sein oder eventuell besser Sekundenkleber. Mehr als den
Flaschenhalter hält die Stelle sowieso nicht.