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Gelöschtes Mitglied 92331
Wennn du das vom Verkäufer unterschrieben im Vertrag hast und der Schaden wirklich nicht erst bei dir entstanden ist (Transport?), dann ist das wohl ziemlich eindeutig.Es befindet sich in einem einwandfreien Zustand. Kein Sturz oder sonstiges.
Er hatte die Eigenschaft 'einwandfrei' zugesichert. Die ist nicht gegeben. Bei Privatverkäufern brauchst du auch keine Nacherfüllung (früher Nachbesserung) zu verlangen. Wenn der Verkäufe nicht ganz blöd ist, nimmt er das nach einem Hinweis darauf sicher gern zurück. Du könntest sogar Fahrtkosten, Nutzungsausfall und eventuelle Mehrkosten für ein anderes Rad geltend machen. Musterschreiben gibt es bestimmt im Netz.
Rechtsanwalt würde ich jetzt noch nicht machen, sondern erst wenn er Rückabwicklung ablehnt. Du bleibst sonst auf der Geschäftsgebühr sitzen.
Kosten eines Rechtsanwalts kann man sich im allwissenden Internet ausrechnen lassen. Üblich sind 1,3 facher Satz, Streitwert steht im Vertrag.