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Claudia Pechstein

AW: Claudia Pechstein

Ob das bei laufendem Trainingsbetrieb stattfinden muß, weiß ich nicht.
Ich denke so eine Krankheit dürfte permanent vorliegen.

Was mich zu der Frage führt, warum bei einer Spitzensportlerin, die ja wohl einer ständigen ärztlichen Kontrolle unterliegt, nicht schon vorher aufgefallen ist, daß die Werte merkwürdig variieren.

Da die Krankheit lt. Wikipedia ja zu Leistungsverlust führt, wäre doch eine reelle Chance für eine Ausnahmegenehmigung für Medikamenteneinnahme dagewesen.:confused:

Was denkst Du denn was für Werte bei der ständigen ärztlichen Kontrolle kontrolliert werden???
Es geht bei der Kontrolle um Leistungsdiagnostik. Regelmäßiges Belastungs-EKG und regelmäßige Laktatmessungen im Training finden statt, dazu gibt es ab und zu mal das große Blutbild, bei dem ein paar Parameter/Werte mehr ermittelt werden als wenn Du zum Arzt gehst. Es wird doch nicht jeder Körperbestandteil regelmäßig durchleuchtet..

Warum sollte irgendwer das Verhältnis von roten Blutkörperchen zu deren Vorläufern überprüfen??
Es sei denn, man dopt und möchte vor dem Wettkampf sicherstellen, dass die Werte wieder in den Grenzbereichen liegen - dann würde es natürlich Sinn machen auch soetwas zu überprüfen. Sonst NICHT!

PS: Wie gut dass es Wikipedia gibt .... Komplexe Themen, die die Menschheit teilweise noch nicht im Ansatz verstehen, werden dadurch so schön einfach - dadurch kann ja zum Glücke jeder bei jedem Spezialthema mit Spezialisten auf Augenhöhe diskutieren....
 
AW: Claudia Pechstein

Was denkst Du denn was für Werte bei der ständigen ärztlichen Kontrolle kontrolliert werden???
Es geht bei der Kontrolle um Leistungsdiagnostik. Regelmäßiges Belastungs-EKG und regelmäßige Laktatmessungen im Training finden statt, dazu gibt es ab und zu mal das große Blutbild, bei dem ein paar Parameter/Werte mehr ermittelt werden als wenn Du zum Arzt gehst. Es wird doch nicht jeder Körperbestandteil regelmäßig durchleuchtet..

Warum sollte irgendwer das Verhältnis von roten Blutkörperchen zu deren Vorläufern überprüfen??
Es sei denn, man dopt und möchte vor dem Wettkampf sicherstellen, dass die Werte wieder in den Grenzbereichen liegen - dann würde es natürlich Sinn machen auch soetwas zu überprüfen. Sonst NICHT!

PS: Wie gut dass es Wikipedia gibt .... Komplexe Themen, die die Menschheit teilweise noch nicht im Ansatz verstehen, werden dadurch so schön einfach - dadurch kann ja zum Glücke jeder bei jedem Spezialthema mit Spezialisten auf Augenhöhe diskutieren....

Da ich kein Arzt bin, kann ich leider nicht sagen, was bei so einem Komplettcheck alles geprüft wird.
Aber wenn man liest, daß die Spitzenläufer alle ihren persönlichen Arzt haben, dürfte wohl auch die Retikulozytenzahl mal angeschaut werden.

Der Verband hat diese Werte ja offensichtlich auch für die letzten 10 Jahre erhoben.

Was allerdings bedenklich ist, ist die Tatsache, daß der Verband Frau Pechstein offensichtlich nicht darauf hingewiesen hat, daß sie möglicherweise eine gemeine Krankheit mit sich herumschleppt, die womöglich ihre Leistung beeinträchtigen könnte:duck:
 
AW: Claudia Pechstein

Zum einen ist niemand gezwungen den Sport wettkampfmässig zu betreiben. Die jetzige Regelung hat nun mal den Grund das es bei einigen unerlaubten Methoden nicht mehr möglich ist, die Anwendung der Methode zweifelsfrei nachzuweisen, daher die Beweisumkehr. Die Alternative wäre eine faktische Freigabe von Doping.

Sport ist nun mal eine freiwillige Angelegenheit, die zudem die Anerkennung von Regeln bedingt.

Schön finde ich das Reglement auch nicht, ich habe auch einige Zeit überlegen müssen, ob ich unter diesen Umständen noch eine Lizenz lösen will. Aber bevor ich akzeptiere, dass Doping de Fakto freigegeben wird, akzeptiere ich die Regeln die dies verhindern.

Ich kann deine Argumentation und die der WADA schon verstehen und weiss auch keinen Ausweg aus dem Dilemma.

Man muss sich aber schon Gedanken machen was der Sport jetzt eigentlich sein soll, mehr Hobby oder mehr Beruf?
Wenn Hobby dann ist der Aufwand bei weitem unverhältnismässig, wenn Beruf dann muss man höhere Anforderungen an die Transparenz und Stichhaltigkeit stellen.
Ausserdem kommt eine Sperre einem Berufsverbot gleich, ist also höher anzusiedeln als eine bloße Kündigung und die Flut der Kündigungsschutzklagen beweist daß das für viele schon eine enorme Härte darstellt.

Regeln und selbstverständlich deren Anerkennung braucht es überall im gesellschaftl. Zusammenleben, aber was nicht eindeutig beweisbar ist kann eben auch nicht bestraft werden.
Das ist in der Rechtssprechung doch oft so, in dubio pro reo.

Ansonsten könnte man ja auch Fahrverbote anhand des Benzinverbrauchs verhängen und Du musst nachweisen daß die Einspritzanlage etc. nicht richtig funktioniert.
 
AW: Claudia Pechstein

Da ich kein Arzt bin, kann ich leider nicht sagen, was bei so einem Komplettcheck alles geprüft wird.
Aber wenn man liest, daß die Spitzenläufer alle ihren persönlichen Arzt haben, dürfte wohl auch die Retikulozytenzahl mal angeschaut werden.

Der Verband hat diese Werte ja offensichtlich auch für die letzten 10 Jahre erhoben.

Was allerdings bedenklich ist, ist die Tatsache, daß der Verband Frau Pechstein offensichtlich nicht darauf hingewiesen hat, daß sie möglicherweise eine gemeine Krankheit mit sich herumschleppt, die womöglich ihre Leistung beeinträchtigen könnte:duck:

Der Retikulozytenwert würde event. geprüft werden wenn Hinweise auf Anämie bestehen oder bei einer Krebstherapie, beides war anscheinend nicht vorhanden.
Da ich die Werte die der Verband hat nicht kenne, weiss ich auch nicht ob die Erhebung wirklich valide ist und auf was wann getestet wird.
Dies ist auch nicht bekannt, also reichlich intransparent, vielleicht hat gerade jemand wieder eine neue Studienreihe begonnen.
 
AW: Claudia Pechstein

Zum einen ist niemand gezwungen den Sport wettkampfmässig zu betreiben. Die jetzige Regelung hat nun mal den Grund das es bei einigen unerlaubten Methoden nicht mehr möglich ist, die Anwendung der Methode zweifelsfrei nachzuweisen, daher die Beweisumkehr. Die Alternative wäre eine faktische Freigabe von Doping.

Sport ist nun mal eine freiwillige Angelegenheit, die zudem die Anerkennung von Regeln bedingt.

Schön finde ich das Reglement auch nicht, ich habe auch einige Zeit überlegen müssen, ob ich unter diesen Umständen noch eine Lizenz lösen will. Aber bevor ich akzeptiere, dass Doping de Fakto freigegeben wird, akzeptiere ich die Regeln die dies verhindern.

Niemand fängt mit dem Sport durch eine Unterschrift unter den Arbeitsvertrag an.
D.h. wenn man vor der Entscheidung steht, die Unterschrift unter die Anti Doping Bestimmugnen zu setzen, hat man viele Jahre teils mehrfach tägliches Training hinter sich. Es ist natürlich keine freie Entscheidung mehr zu dem Zeitpunkt. Die "Ausbildung und das Studium", also die Hauptinvestition ist bereits absolviert - da kann man nicht mehr "frei entscheiden"!
Jeder Sportler der dann Kritik an den Bestimmungen äußert, macht sich ja bereits verdächtig - z.B. wenn jemand findet, das es zu weit geht, wenn man lückenlos seine Aufenthaltsorte vorher Dritten verbindlich mitteilen muss - ich finde übrigens, das geht zu weit!

Regeln von Privatveranstaltungen können und dürfen nie über der geltenden Rechtssprechung stehen!
Wenn Du beim Mietvertrag Klauseln mitunterschreiben musst, die nicht mit geltendem Recht in Übereinstimmung sind, kann sich der Vermieter nicht auf die Unterschrift berufen - die sind dann auch NICHTIG.

Hier wird versucht ein Parallelrecht mit einer eigenen Gerichtsbarkeit aufzubauen, weil die geltenden rechtlichen Regeln es den Verantwortlichen nicht leicht genug machen, Sünder zu überführen.

Die Konsequenzen sind Geldstrafen in Höhe von mehreren Jahresgehältern, Berufsverbote auf Zeit und auf Lebenszeit.
Können wir zulassen, dass eine Privatinitiative solche Strafen aussprechen darf - und diese auf BAsis von selbst festgelegten Regeln machen kann?

Mir ist klar, dass eine Beweislastumkehr die Ermittlungen vereinfachen würden, das würde unsere Polizei übrigens ähnlich sehen - genau deshalb sind die Regeln wie sie sind!

==> "Es ist soooo schwer die bösen Sünder zu überführen, deshalb muss jeder willkürlich beschuldigte eben einfach seine Unschuld beweisen."

"Was - Bei Frau Pechstein ist bewiesen, dass ihre Verändeerung der Blutwerte durch einen Gendeffekt ausgelöst ist?? Egal - dann hat sie eben anders gedopt, und zwar so, dass das keine Auswirkungen auf das Blutbild hat."

Merkst du eigentlich, dass man solche Anklagen nur im absoluten Ausnahmefall und nur mit erheblichen finanziellen Mitteln widerlegen kann, auch wenn man noch so sauber ist?

Beweislastumkehr kann nie generell, sondern nur im gerichtlich festgestellten Einzelfall (zB. wegen vieler Indizien) gelten.
 
AW: Claudia Pechstein

Regeln und selbstverständlich deren Anerkennung braucht es überall im gesellschaftl. Zusammenleben, aber was nicht eindeutig beweisbar ist kann eben auch nicht bestraft werden.
Das ist in der Rechtssprechung doch oft so, in dubio pro reo.

Ansonsten könnte man ja auch Fahrverbote anhand des Benzinverbrauchs verhängen und Du musst nachweisen daß die Einspritzanlage etc. nicht richtig funktioniert.

Im Zivilrechtlichen, und das ist die Sportgerichtsbarkeit auch, gibt es kein "In dubio pro Reo" da es keinen Reo gibt.

Eine Umkehrung der Beweislast gibts dort häufiger, s. z.B. Gewährleistung. Bis 6 Monaten muss der Händler beweisen das die ware mängelfrei war, nach Ablauf von 6 Monaten muss der Kunde beweisen das die Ware mit Mangel behaftet war.


Niemand fängt mit dem Sport durch eine Unterschrift unter den Arbeitsvertrag an.
D.h. wenn man vor der Entscheidung steht, die Unterschrift unter die Anti Doping Bestimmugnen zu setzen, hat man viele Jahre teils mehrfach tägliches Training hinter sich. Es ist natürlich keine freie Entscheidung mehr zu dem Zeitpunkt. Die "Ausbildung und das Studium", also die Hauptinvestition ist bereits absolviert - da kann man nicht mehr "frei entscheiden"!

Falsch, die Unterschrift leistet man jedes Jahr mit dem Lizenzantrag, und nicht erst wenn man Berufssportler wird. Jeder Radsportler der an Wettkämpfen teilnimmt benötigt eine Lizenz, das beginnt ab Kindesalter. Von dem Moment an ist man dem Anti-Doping Code unterworfen.

Regeln von Privatveranstaltungen können und dürfen nie über der geltenden Rechtssprechung stehen!
Wenn Du beim Mietvertrag Klauseln mitunterschreiben musst, die nicht mit geltendem Recht in Übereinstimmung sind, kann sich der Vermieter nicht auf die Unterschrift berufen - die sind dann auch NICHTIG.

Hier wird versucht ein Parallelrecht mit einer eigenen Gerichtsbarkeit aufzubauen, weil die geltenden rechtlichen Regeln es den Verantwortlichen nicht leicht genug machen, Sünder zu überführen.

Die Regeln des WADA Codes sind weder willkürlich nocht eine Parallelrecht sondern auf allgmein rechtlichen Grundlagen aufbauende Regelwerke für die Verfolgung von Doping-Delikten.

Bei den leuten die hier immer so nett gegen die Beweislastumkehr wettern, stellt sich die Frage ob sie den NADA code jemals gelesen haben:

Artikel 3.1 Beweislast und Beweismaß
Die Anti-Doping-Organisation trägt die Beweislast für das Vorliegen eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen. Das Beweismaß besteht darin, dass die Anti-Doping-Organisation gegenüber dem Disziplinarorgan überzeugend darlegen kann, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorliegt, wobei die Schwere des Vorwurfs zu berücksichtigen ist. Die Anforderungen an das Beweismaß sind in jedem Fall höher als die gleich hohe Wahrscheinlichkeit, jedoch geringer als ein Beweis, der jeden vernünftigen Zweifel ausschließt.

Liegt die Beweislast zur Widerlegung einer Vermutung oder zum Nachweis außergewöhnlicher Tatsachen oder Umstände gemäß dem NADC bei dem Athleten oder der anderen Person, dem/der ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorgeworfen wird, so liegen die Anforderungen an das Beweismaß in der gleich hohen Wahrscheinlichkeit. Dies gilt nicht in den Fällen von Artikel 10.4 und Artikel
10.6, in denen der Athlet eine höhere Beweislast tragen muss.

Artikel 3.2 Verfahren zur Feststellung von Tatsachen und Vermutungen
Tatsachen im Zusammenhang mit Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen können durch jegliche verlässliche Mittel, einschließlich Geständnis, bewiesen werden. Die folgenden Beweisregeln gelten in Dopingfällen:
3.2.1K Bei WADA-akkreditierten Laboren wird widerlegbar vermutet, dass diese die Analysen der Proben gemäß dem International Standard for Laboratories durchgeführt haben und mit den Proben entsprechend verfahren wurde. Der Athlet oder die andere Person kann diese Vermutung widerlegen, indem er/sie eine Abweichung vom International Standard for Laboratories nachweist, die nach vernünftigem Ermessen das Von der Norm abweichende Analyseergebnis verursacht haben könnte.
Widerlegt der Athlet oder die andere Person die vorhergehende Vermutung, indem er/sie nachweist, dass eine Abweichung vom International Standard for Laboratories vorlag, die nach vernünftigem Ermessen das Von der Norm abweichende Analyseergebnis verursacht haben könnte, so obliegt es der Anti-Doping-Organisation nachzuweisen, dass die Abweichung das Von der Norm abweichende Analyseergebnis nicht verursacht hat.

3.2.2 Abweichungen von einem anderen International Standard oder von einer anderen Anti-Doping-Bestimmung oder Ausführungsbestimmung, die
oder für einen anderen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen waren,
bewirken nicht die Ungültigkeit der entsprechenden Ergebnisse.
Erbringt der Athlet oder die andere Person den Nachweis, dass eine solche Abweichung vorliegt, die nach vernünftigem Ermessen das Von der
Norm abweichende Analyseergebnis oder einen anderen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen verursacht haben könnte, so obliegt es der Anti-Doping-Organisation nachzuweisen, dass die Abweichung das Von der Norm abweichende Analyseergebnis oder die dem Verstoß zugrunde gelegten Tatsachen für den Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen nicht verursacht hat.

Kommentare

Zu Artikel 3.2: Eine Anti-Doping-Organisation kann beispielsweise einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen gemäß Artikel 2.2 (Der
Gebrauch oder der Versuch des Gebrauchs einer Verbotenen Substanz oder einer Verbotenen Methode durch einen Athleten) feststellen, indem sie sich auf das Geständnis des Athleten, die glaubhafte Aussage Dritter, verlässliche Belege, verlässliche analytische Daten der A- oder B-Probe gemäß dem Kommentar zu Artikel 2.2 oder auf Schlussfolgerungen stützt, die aus dem Profil einer Reihe von Blut- oder Urinproben des Athleten gezogen werden.

Zu Artikel 3.2.1:
Es obliegt dem Athleten oder der anderen Person, die gleich hohe Wahrscheinlichkeit einer Abweichung vom International Standard for Laboratories nachzuweisen, welche nach vernünftigem Ermessen das Von der Norm abweichende Analyseergebnis verursacht haben könnte. Erbringt der Athlet oder eine andere Person einen solchen Nachweis, so geht die Beweislast auf die Anti-Doping-Organisation über, die gegenüber dem Disziplinarorgan überzeugend darlegen muss, dass die Abweichung das Von der Norm abweichende Analyseergebnis nicht verursacht hat.
Quelle: http://www.nada-bonn.de/fileadmin/u...odes_Vorlagen/080930_NADA_Code_2009_final.pdf

Die Spielregeln des sportrechtlichen Verfahrens lauten also:

Anti Doping Agentur muss einen Verstoss glaubhaft belegen. D.h. es muss schon ein sehr stichhaltiger Indizienbeweis vorliegen, aber es ist nicht so wie im amerikanischen Recht das auch der alllerletzte Zweifel mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen sein muss.

Dies ist ja im Fall Pechstein auf Grund des Blutprofils geschehen.

Nun ist es am Athleten zu beweisen, dass es sehr wohl noch eine andere Ursache geben kann, und diese auch bei ihm/ihr zutrifft.

Es ist also keine wirkliche Umkehr der Beweislast, sondern trägt nur der Problematik Rechnung, das Doping Verstösse nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bewiesen werden können. Und dies auch indirekt über Abweichungen in Blutprofilen, weil einige Methoden des Dopings nicht direkt nachweisbar sind.

Das sind Massstäbe die sehr wohl unserem Rechtssystem entsprechen.

==> "Es ist soooo schwer die bösen Sünder zu überführen, deshalb muss jeder willkürlich beschuldigte eben einfach seine Unschuld beweisen."

"Was - Bei Frau Pechstein ist bewiesen, dass ihre Verändeerung der Blutwerte durch einen Gendeffekt ausgelöst ist?? Egal - dann hat sie eben anders gedopt, und zwar so, dass das keine Auswirkungen auf das Blutbild hat."

Genau dies ist ja nicht möglich, nur hat Frau Pechstein eben nicht überzeugend nachweisen können, das die Veränderung ihrer Blutwerte durch einen Gendefekt zustande gekommen sind.
 
AW: Claudia Pechstein

Nachtrag:

Im übrigen finden die Vefahren ja nicht wirklich im rechtsfreien Raum statt. Im Fall Pechstein hat es ja auch ein Verfahren vor einem ordentlichen Schweizer Gericht gegeben, bei dem das CAS Urteil angefochten wurde. Die Schweizer Richter haben das Verfahren dort aber als rechtmässig anerkannt.
 
AW: Claudia Pechstein

Produkthaftung bei einem Geschäft zum Verbraucherschutz sind ja wohl als Vergleich für die Beweislastumkehr in anderen Bereichen nicht ernst gemeint.
Möglichen Schäden sind zudem im Preis vorher mit einkalkuliert, diese "Versicherung" wird also vom Kunden ohnehin selbst bezahlt!
Im Übrigen ist der mögliche Schaden auch in der Tat versichert.

Unterschrift zurLizenz?
In welchen Sportarten gibt es eine Lizenz? Sport ist ja nicht nur Radsport...!

Bis zur Kaderaufnahme hatte ich z.B. keinerlei Berührungspunkte mit Antidopingbestimmungen - da habe ich schon einige Jahre 12x die Woche trainiert.
Lediglich auf einem Internationalen Wettkampf in der Schweiz musste ich ein mal die Schweizer Bestimmungen zuvor unterschreiben - das war ein Weltcup-Vorläufer. Wenn einen der Verband da hinschicken will - meinst Du das ist noch eine freie Entscheidung?
Das Invest war zu dem Zeitpunkt bereits getätigt. Dopingkontrollen hatte ich mehrfach, bevor ich mich irgendwelchen Bestimmungen per Unterschrift unterworfen hatte...

Natürlich habe ich mich durch den Eintritt in einen Verein der in einem deutschen Sportverband ohne es zu wissen den Regeln unterworfen - dummerweise ist das über die Familienzugehörigkeit bei Geburt passiert -da habe ich noch nicht so viel verstanden.
Als ich dann regelmäßig Sport gemacht habe ging es um Freizeit - Schwimmengehen/ Eislaufen/Skifreizeiten/Freunde treffen und ab und zu ein paar Wettkämpfe....

Gerade in der Sportart von bei Frau Pechstein gibt es in D auch keine bzw. kaum "Profis". Einige wenige können nachdem (!) Sie in der Weltklasse Spitzenleistungen abgeliefert haben ganz gut davon leben - über Werbeverträge...

Und - natürlich ist die NADA eine Privatveranstaltung die eigene Regeln macht - also Parallelrecht, wenn auch relativ weit verankert!

Die Tatsache, dass sie durch eine eigene Rechtsprechung/eigene Richter versucht den Eindruck zu erwecken, dass hier ein "GERICHT" etwas entscheidet finde ich eher verwerflich als gut, weil es der Irreführung dient, bzw. um dem ganzen einen Offiziellen Touch zu geben. Eine Gewaltentrennung kann ich hier zudem nicht erkennen...im Gegenteil - die sogenannten Anti-Dopingkämpfer sitzen mit den Richtern in einem Boot, beide beziehen ihre Legitimation nicht aus einer unabhängigen Ermittlung und Rechtssprechung, sondern aus Erfolgsmeldungen=Verurteilungen!

Mein Anwalt würde den Richter in so einem Fall wegen Befangenheit ablehnen :cool:
Und natürlich beinhaltet der NADA Code faktisch eine Beweislastumkehr nach extrem schwammigen/auslegbaren Kriterien, diese lassen sich faktisch immer glaubhaft machen. Wenn der Ermittler keine Andere Erklärung hat, lehrt die Erfahrung dass der Sportler keine Lobby hat...ja neeee, is klar.
Unterstützung haben die Henker auf jeden Fall - die Öffentlichkeit schreit eh IMMER nach Hinrichtung!

Muss der Athlet seine Unschuld beweisen, wird ihm das nur gelingen, wenn er bereit ist und finanziell in der Lage ist einen langwierigen Streit durchzustehen und viele Gutachten anzustrengen. Bringt der Athlet einen oder mehrfach einen Nachweis, wird der zunächst durch die NADA beurteilt - und zu 100% für unzureichend beschieden.

Eine Regel die sich auf Verhältnisse von Wahrscheinlichkeiten bezieht ist für mein Verständnis einfach nur Willkürlich - zumal es um Themen geht, bei denen die Wissenschaft wie wir besonders in diesem Fall gelernt haben- sehr uneins ist. Die Wahrscheinlichkeit für Doping im Fall Pechstein wurde von den Wissenschaftlern diametral entgegengesetzt beurteilt...

Es ist aber eh völlig egal wie solche Verfahren ausgehen:
Ruiniert ist der Sportler in jedem Fall.

Wie gut dass es im Wintersport endlich jemanden erwischt hat - widmen wir uns doch endlich wieder dem sauberen Radsport, der ja immer zu Unrecht in den Dreck gezogen wird:
Natürlich haben hier auch alle Ihre Unschuld beteuert - allerdings gab es hier fast immer 2 eindeutig positive Proben oder die Spritze sprichwörtlich noch im Arm...
Wir schreiben den 11. Neuanfang :bday_2: seit Festina und jubeln Lance, Floyd, Ivan, Alexander, Ricardo, Alberto ect. zu
 
AW: Claudia Pechstein

Hmm, also mein Meschenverstand sagt mir, dass jemand der ernsthaft einen Gen-Defekt hat niemals über Jahre hinweg solche Topleistungen abrufen kann! Das klingt für mich nach der gleichen Mär wie vom Asthma kranken Radprofi!! Weiss nicht genau wie das heute ist, aber vor 10 Jahren noch hatten locker 75% der Radprofis Athma und durften deshalb Medikamente nehmen die u.a. das Lungenvolumen erweitert haben. Da heiligt der Zweck doch die Mittel. Ich finde es gaaaaanz komisch das dieser angebliche Gen-defekt erst jetzt ins Feld geführt wurde, als das 'Kind schon im Brunnen lag' und sie keine andere Chance mehr hatte!! Meine Meinung: Ich brauch dafür keine Anwälte und/oder Richter...für mich ist sie eine Betrügerin, sieht man allein schon in den ganzen Interviews etc. Wenn ich der Alten ins Gesicht sehe, sehe ich eine Lügnerin! Es gab ja bereits einen deutschen Athleten der überführt wurde und dann mit ner ganz windigen Zahnpasta Nummer um die Ecke kam...in die gleiche Kategorie ordne ich auch die Pechstein ein!
 
AW: Claudia Pechstein

Das klingt für mich nach der gleichen Mär wie vom Asthma kranken Radprofi!! Weiss nicht genau wie das heute ist, aber vor 10 Jahren noch hatten locker 75% der Radprofis Athma und durften deshalb Medikamente nehmen die u.a. das Lungenvolumen erweitert haben.

Mal ganz abgesehen von deinen anderen Themen, schlage ich dir vor dich mal über Belastungsasthma zu informieren. Vielleicht hast du dann ne Vorstellung und kannst da auch mitreden? :rolleyes:
 
AW: Claudia Pechstein

Ist halt einfacher auf den Generalverdachtszug aufzuspringen als sich zu informieren.

wieso?
Hat mein früherer Chef schon immer gesagt:
"Zu viel Detailkenntnis behindert bei wichtigen Entscheidungen nur!"
Abgesehen davon hat es so lange gedauert, bis ich mir meine schönen Vorurteile zurechtgelegt hatte!
 
AW: Claudia Pechstein

Hmm, also mein Meschenverstand sagt mir, dass jemand der ernsthaft einen Gen-Defekt hat niemals über Jahre hinweg solche Topleistungen abrufen kann!

Jeder Mensch hat Gen-Defekte....wenn man erstmal wüßte was ein Defekt ist = anders als die Norm.
Woher weißt du denn, dass die Abweichung einen Nachteil bietet.
Kennst du Deinen genetischen Code lückenlos?

Der eine hat rote Haare, der andere andersförmige Blutkörperchen.
Beides evotionstechnisch anscheinend/Offensichtlich ein Nachteil, sonst hätten diese Konstellation ja mehr Menschen.
SInd rote Haare deshalb ein Nachteil beim Eisschnelllauf?

Kann man jetzt sagen, dass alle Rothaarigen dopen, weil Sie nicht vorher ihren Gendefekt angegeben haben??

Das heißt aber übrigens nicht, dass Rothaarige prinzipiell nicth dopen, das weiß ich nicht!
 
AW: Claudia Pechstein

24.3.2010 FAZ-Artikel wg.Pechstein und Meinungen führender Hämatologen....

Danke, Thomthom.

FAZ Zitat:
"Daran wird hoffentlich deutlich, dass mit dem CAS-Verfahren ein Exempel statuiert wurde und man bewusst in Kauf genommen hat, dass es unschuldige Opfer gibt. Hier geht also die Sache vor dem Recht des Einzelnen. Den Sportverbänden muss dringend geraten werden, hier rechtsstaatliche Normen einzuhalten, sonst muss für die Sportgerichtsbarkeit ein Revisionsweg vor bürgerlichen Gerichten sichergestellt werden.

Aus unserer Sicht sind auch die Verbände gefordert, die Grenzwerte zu vereinheitlichen. Was bei der einen Sportart heute zur Sperrung führt, wird bei der anderen toleriert. Wenn dann auch noch jedem klar wird, dass zwischen den Messgeräten verschiedener Hersteller in derselben Probe Abweichungen von hundert Prozent auftreten können, ist der Ruf für Standardisierungen offenkundig."

Kann man da der WADA und der Sportgerichtsbarkeit noch vertrauen?

Jetzt müssen da Köpfe rollen und empfindliche Schadensersatzgelder sollten fällig werden.
Immerhin wurde die Existenz eines Menschen der in der Öffentlichkeit steht vernichtet und sein Ansehen schwer beschädigt.
Und das ohne ausreichende Beweise.

Sportler und Verbände sollten sich mit Claudia Pechstein solidarisch zeigen und dagegen vorgehen.
 
AW: Claudia Pechstein

Endlich einer, dem es so geht wie mir!
Ich kanns der auch am Gesicht ablesen.

Beim Guttenberg gehts mir übrigens genauso.

Vielleicht sollten wir aus unserer Fähigkeit eine Geschäftsidee machen? ;)


bei dem Berufsstand vom Guttenberg keine Kunst. Das kann ein Blinder :D

Geschäftsidee wäre, aber vmtl. aussichtslos, bei denen die Nicht-Lügner zu finden...
 
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