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Der große Kritikthread: Was geht mir hier grad auf die Ketten?

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Re: Der große Kritikthread: Was geht mir hier grad auf die Ketten?
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Solche 'Unterschichtwerbung' hier im Forum. :mad: Es ist echt nicht einfach. Wenn ich den Werbeblocker ausschalte, damit der Forenbetreiber ein bischen Kohle bekommt, sehe ich so eine Scheixxxxe und Schlimmeres.... :(

Das Bild ist eine Fotomontage. Der Aufkleber am Tankstutzen ist spiegelbildlich. Die Beschriftung der Colaflasche nicht.
Der Tankstutzen wurde rundherum nachlackiert. Das sieht sehr nach einem Schrottauto aus.
Einfach billig.
Passt zum Niveau des Forums. :D
 
"Seid froh, dass es bei den Klassikern gut läuft. Das meine ich ernst."

?

Machste sonst das Forum zu oder was?
 
"Aher ich halt mich da raus ..."

Eben nicht!

Halt dich einfach raus, erspar mir Fickness und Schlüpfrigkeit. Vielleicht eröffnest du - als Moderator geht das sicher - ein neues Unterforum.

Oder geh ins Darknet

Das ist alles völlig an der Sache vorbei, oder irgendwie Krawall.

Egal. User gemerkt, und weiter.
 
Falshc, Radfahrer dürfen durch durchaus einen Fußgängerüberweg benutzen. Sie dürfen sich nur nicht darauf verlasse, Vorrang wie Fußgänger zu haben.
Das hab ich so pauschal nicht gefunden. Sie haben erstmal keinen Vorrang. Steigen sie ab gilt man als Fußgänger (klar eigentlich). Nutzen dürfen sie ihn nur in Schrittgeschwindigkeit und nur dann hätten sie Vorrang, auch das hab ich so klar nicht gefunden, dürfte sich aber aus der Zulässigkeit der Nutzung ergeben.
 
Der ADAC schreibt am 01.09.21:

Allgemein gilt: An Fußgängerüberwegen haben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen absoluten Vorrang. Hinzu kommen nach einzelnen Gerichtsentscheidungen auch Radfahrer, die ihr Fahrrad wie einen Tretroller benutzen.

Radfahrer haben auf dem Zebrastreifen nur Vorrang, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben. Dann gelten sie als Fußgänger und haben entsprechende Rechte. Das gilt auch für Kinder unter sieben Jahre, obwohl sie auf dem Gehweg fahren dürfen.

Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder halten, riskiert der Radfahrer ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld.


Quelle: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/zebrastreifen/
 
So ein Schloss muss auch mal gewartet werden, speziell nach 15 Jahren draußen ohne Benutzung :idee:
Wird total überbewertet! Erstens ist der Fahrradstellplatz überdacht und zweitens war das Schloss damals teuer! :rolleyes:
Ausserdem wäre der ausgestanzte Popelschlüssel dann auch abgebrochen, der Schliesszylinder dreht sich nämlich nach wie vor sehr geschmeidig!

Jetzt hoffe ich mal nicht, dass auch alle Fahrradschlösser (wie offenbar vieles anderes) aus der Ukraine kommen und aus diesem Grund momentan nicht erhältlich sind!
 
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