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Der große Kritikthread: Was geht mir hier grad auf die Ketten?

Was willst Du damit sagen?
Das ist ein freundlicher Hinweis am Rande, falls du den alten FS der Klasse 3 hast, der bis 7,5 t gilt. Ab dem 50. Lehrjahr verfällt der Anteil von 3,5 t bis 7,5 t, falls er nicht um fünf Jahre verlängert wird. Das ist vor dem Stichtag zu erledigen, falls es die örtliche Fahrerlaubnisstelle genau nimmt. Sonst ist er weg.
kriegste mit der kleinen mpu wieder
Nur vor dem Ablaufdatum, danach nur mit großem Wohlwollen, aber nicht aus eigener Kraft, sondern in der Fahrschule. ;)
 
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Re: Der große Kritikthread: Was geht mir hier grad auf die Ketten?
Das ist ein freundlicher Hinweis am Rande, falls du den alten FS der Klasse 3 hast, der bis 7,5 t gilt. Ab dem 50. Lehrjahr verfällt der Anteil von 3,5 t bis 7,5 t, falls er nicht um fünf Jahre verlängert wird. Das ist vor dem Stichtag zu erledigen, falls es die örtliche Fahrerlaubnisstelle genau nimmt. Sonst ist er weg.

Nur vor dem Ablaufdatum, danach nur mit großem Wohlwollen, aber nicht aus eigener Kraft. ;)
Ich hab vor gut 3 Jahren meinen abgelaufenen P-Schein neu ausstellen lassen und dabei vom rosa Lappen auf die Karte gewechselt. Da ging das anstandslos in einem Aufwasch mit. Keine Ahnung was für Klassen ich jetzt habe, auf jeden Fall darf ich augenblicklich einiges fahren. Ob ich das will ist wieder was anderes. Mehr oder weniger hab ich keinen Bock mehr auf Automobil.
 
Ich sehe die Notwendigkeit von geländegängigen Fahrzeugen als durchaus gegeben an. Für bestimmte Berufsgruppen und und Leute, welche einem speziellen Hobby frönen!

Ich sehe aber folgende techn. Rahmenbedingungen:

- Gewicht ≤ 1500kg
- max. 4-Zylinder
- max. 150 PS
- max. 130km/h
- permanenter 4-Rad Antrieb
- Anhängerkupplung

Mit dieser Konfiguration läßt sich bequem und stressfrei arbeiten, oder auch Hopper in der Gegend herum kutschieren.

Positiver Nebeneffekt...?!

Der SUV-Hype wäre von heute auf morgen beendet!

A propos...
Die riesigen Reifendimensionen, sind i.d.R. den imposanten Bremsanlagen (Bremsscheibendurchmesser) geschuldet.
Die LKW-tauglichen Bremsanlagen sind nötig, damit 1500+++kg Geschosse aus 250km/h wieder zum stehen gebracht werden können!

Deswegen...!

KFZ-Steuer, vom Fahrzeuggewicht abhängig, konfigurieren!
Träume sind Schäume ;-)
Wo GoKarts mit Strassenzulassung auf der Autobahn rumdüsen braucht es auch SUV wo sie drunter stecken bleiben können.
Das ist Verkehrspolitik & die kannste seit Jahrzehnten in der Pfeife rauchen, Lobbyisten-Terrain ohne gleichen.
 
Der Van/Bus hat mal den für die Grundfläche maximal umbauten Raum. Und für kleine Ausflüge kann man sich ja auch ein leichtes Jäckchen mitnehmen.

Anhang anzeigen 531399

Aber man kann das natürlich auch ganz anders sehen. ;)

Praxistipp: Vor dem 50. Geburtstag den Führerschein > 3,5 t verlängern lassen, sonstisserweg.

Klasse 3 von 1968 7,5 T mit Tandemachsanhänger das isses:D
 
Ich sehe die Notwendigkeit von geländegängigen Fahrzeugen als durchaus gegeben an. Für bestimmte Berufsgruppen und und Leute, welche einem speziellen Hobby frönen!

Ich sehe aber folgende techn. Rahmenbedingungen:

- Gewicht ≤ 1500kg
- max. 4-Zylinder
- max. 150 PS
- max. 130km/h
- permanenter 4-Rad Antrieb
- Anhängerkupplung

Mit dieser Konfiguration läßt sich bequem und stressfrei arbeiten, oder auch Hopper in der Gegend herum kutschieren.

Positiver Nebeneffekt...?!

Der SUV-Hype wäre von heute auf morgen beendet!

A propos...
Die riesigen Reifendimensionen, sind i.d.R. den imposanten Bremsanlagen (Bremsscheibendurchmesser) geschuldet.
Die LKW-tauglichen Bremsanlagen sind nötig, damit 1500+++kg Geschosse aus 250km/h wieder zum stehen gebracht werden können!

Deswegen...!

KFZ-Steuer, vom Fahrzeuggewicht abhängig, konfigurieren!

Subaru erfüllt alle deine eckdaten
 
Dann wiegt die Kiste wahrscheinlich auch nicht viel?
Weiß nicht genau. Knapp über einer Tonne.

Deswegen hoffe ich auch nie, mit einem SUV aneinander zu geraten. Ich habe zwar allen Schnickschnack den es so gibt, hochmoderne Knautschzone, Knieairbag und so weiter... Aber wenn ein Auto, das doppelt so schwer ist wie deins, auf dich zu donnert... Tja.
 
Das ist ein freundlicher Hinweis am Rande, falls du den alten FS der Klasse 3 hast, der bis 7,5 t gilt. Ab dem 50. Lehrjahr verfällt der Anteil von 3,5 t bis 7,5 t, falls er nicht um fünf Jahre verlängert wird. Das ist vor dem Stichtag zu erledigen, falls es die örtliche Fahrerlaubnisstelle genau nimmt. Sonst ist er weg.

Nur vor dem Ablaufdatum, danach nur mit großem Wohlwollen, aber nicht aus eigener Kraft, sondern in der Fahrschule. ;)


Vorsicht, andere Quellen sprechen davon, dass die führerscheinseitige Zulassung bis 7,49t auch nach dem 50sten unverändert gilt, und zwar ohne ärztliche Untersuchung!
Siehe "Übergangsregelungen" für Klasse "CE" unter diesem Link:
http://www.fahrschule-boeker.de/seiten/fuehrerscheinklassen/50+.php

Für mich heißt das im Umkehrschluss, dass ich auch jenseits des 50sten Geburtstages weiterhin uneingeschränkt 7,49-Tonner fahren darf (heutige Klasse C1 & C1E)

Gruß aus dem Norden
Nick
 
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