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Gelöschtes Mitglied 89324
Das stimmt nicht. Der alte Führerschein der Klasse 3 kann nicht "weg" sein, weil für ihn Bestandsschutz gilt:Das ist ein freundlicher Hinweis am Rande, falls du den alten FS der Klasse 3 hast, der bis 7,5 t gilt. Ab dem 50. Lehrjahr verfällt der Anteil von 3,5 t bis 7,5 t, falls er nicht um fünf Jahre verlängert wird. Das ist vor dem Stichtag zu erledigen, falls es die örtliche Fahrerlaubnisstelle genau nimmt. Sonst ist er weg....
Wer ihn einmal hat, behält ihn auch.
Etwas anderes gilt nur für Fahrerlaubnisinhaber der eingeschränkten Klassen C/CE. Da gilt die 50-Jahres - Grenze.
Hier wird es unter d) zutreffend erklärt.
http://www.schaffenwir.de/fuehrerschein/118-alter-fuehrerschein-klasse-3