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Der große Kritikthread: Was geht mir hier grad auf die Ketten?

"Angedrehte Lampen von Aldi & Co." o.ä können daher für die Verteidigung der Leichtfertigkeit dieser Mutter kein Argument sein
sehr wohl können sie das sein. Es stellt sich nämlich die Frage nach der Mitschuld des Herstellers dieser Lampen und Hänger und der Aufsichtsbehörde die für solche Produkte eine Zulassung erteilt. Die StVO macht sichs leicht mit unscharfen Vorschriften für Fahrradfahrer , wie der Betreffende das zu realisieren hat interessiert keinen. Eine junge Mutter hat vllt. nicht das Know how sich ein vorschriftsgemässes Gespann einzurichten, gibt da auch keine verständlichen Anleitungen. Ich kenn das Problem mit beleuchtetn Rädern. Nach drei km gehts aus und du stehst da und sollst schieben und das mit zwei Kindern im Hänger - Da sollte sich das Gericht und Du schon mal reinversetzen bevor von grober Fahrlässigkeit schwadroniert wird
 
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Re: Der große Kritikthread: Was geht mir hier grad auf die Ketten?
Rasen muss nicht sein. (Nur noch in absoluten Ausnahmesituationen, wenn einen mal der Hafer sticht bei freier Sicht im richtigen Auto. ;) )
Freilich kann man auch mal blockern, man sollte aber Herr der Lage bleiben und über ein gewisses Spektrum von Situationen im Bilde sein und diese auch beherrschen.
Meine Lieblinge derzeit sind die Spacken mit ihren Klappenauspuffanlagen die jede noch so kleine Gelegenheit nutzen es klappern zu lassen. Wären diese Karren, bei denen ich mich frage wie sie überhaupt zu einer Betriebserlaubnis gekommen sind, nicht bis hinter den MakeUp Spiegel mit Assistenzsystemen ausgerüstet würden sie in jeder zweiten Ecke an der Wand kleben.
 
sehr wohl können sie das sein. Es stellt sich nämlich die Frage nach der Mitschuld des Herstellers dieser Lampen und Hänger und nach der Aufsichtsbehörde die für solche Produkte eine Zulassung erteilt. Die StVO macht sichs leicht mit unscharfen Vorschriften für Fahrradfahrer , wie der Betreffende das zu realisieren hat interessiert keinen. Eine junge Mutter hat vllt. nicht das Know how sich ein vorschriftsgemässes Gespann einzurichten, gibt da auch keine verständlichen Anleitungen. Ich kenn das Problem mit beleuchtetn Rädern. Nach drei km gehts aus und du stehst da und sollst schieben und das mit zwei Kindern im Hänger - Da sollte sich das Gericht und Du schon mal reinversetzen bevor von grober Fahrlässigkeit schwadroniert wird
Wer hier schwadroniert ist die Frage. Das man mit Licht unterwegs sein muss, weil man sich sonst in unserem Autoland einer wesentlich höheren Gefahr aussetzt, weiß eigentlich jedes Kind. Punkt.
Und bei alledem trägt der Autofahrer ja die Hauptschuld. Was eben völlig richtig ist. Ein "blinder Opa", leichtfertiger Geselle oder blindwütiger Raser gehört bestraft oder gar nicht mehr hinters Steuer. Das ist die andere Seite. Übrigens ist ein Verkehrsteilnehmer laut StVO vor jeder Fahrt verpflichtet, sein Vehikel und die Beleuchtung auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Macht natürlich kaum jemand und trotzdem hat die Vorschrift ihren Sinn, da sie an die Eigenverantwortlichkeit appelliert.
Ein Schwarz und Weiß gibt es in einer realen Welt nicht. Menschenverstand kann man aber durchaus erwarten.
 
Wer hier schwadroniert ist die Frage. Das man mit Licht unterwegs sein muss, weil man sich sonst in unserem Autoland einer wesentlich höheren Gefahr aussetzt, weiß eigentlich jedes Kind. Punkt.
Und bei alledem trägt der Autofahrer ja die Hauptschuld. Was eben völlig richtig ist. Ein "blinder Opa", leichtfertiger Geselle oder blindwütiger Raser gehört bestraft oder gar nicht mehr hinters Steuer. Das ist die andere Seite. Übrigens ist ein Verkehrsteilnehmer laut StVO vor jeder Fahrt verpflichtet, sein Vehikel und die Beleuchtung auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Macht natürlich kaum jemand und trotzdem hat die Vorschrift ihren Sinn, da sie an die Eigenverantwortlichkeit appelliert.
Ein Schwarz und Weiß gibt es in einer realen Welt nicht. Menschenverstand kann man aber durchaus erwarten.

Zugegeben: als Halbstarker war ich auf dem Rad auch öfter ohne Licht unterwegs. Die Reifenflankendynamos waren und sind halt, höflich gesagt, ein Behellf. Irgenwann war ich das damals leid und habe mir aus dem Modellbahnelektrofundus mal eine Umschaltmöglichkeit auf Batteriebetrieb gefrickelt. Die war natürlich illegal, tat es aber. Heute sind Batterielampen legal geworden, es muß also keiner mehr über den Dynamo stöhnen. Gleichwohl hatte ich erst die Tage bei regnerischer Dunkelheit so einen sportiven, sehr zügig fahrenden Radpendler auf einem MtB/Trekkingrad vor mir: dunkle Klamotten, hinten nur ein blinkendes Funzelchen, vorne gar nichts plus keine Reflektoren. Den leider nur noch fakulativen, sehr gut fahrbaren Radweg hat er natürlich auch gemieden. Als ich mit dem Wagen im großen Bogen an ihm vorbeigefahren war, konnte ich ihn nicht mehr sehen, obwohl aus der Gegenrichtung ein Auto nach dem Anderen anrauschte. Was glauben so Leute eigentlich, wie man sie etwa bei Abbiegen mit dem Wagen auf ein Grundstück erkennen soll, wenn er von hinten im Tarnanzug rangerauscht kommt? Die Straßenbeleuchtung ist ja auch schon lange reduziert. Wo noch alte Peitschenlampen stehen, kann man noch erkennen, dass da früher je zwei Röhren leuchteten. Bei uns wurde die zweite zwar im Laufe der Nacht abgeschaltet, aber im Berufsverkehr waren beide an. Seit etlichen Jahren leuchtet stets nur noch ein Röhre. Wg. Energieverbrauch und Lichtverschmutzung okay, aber sicherer war die alte Handhabe.

Auf den Rennrädern habe ich auch keine Reflektoren. Wenn es drauf angekommt aber Batterielicht, und ich achte darauf, zu Sonnenuntergang zurück zu sein. Und eine retroreflektierende Weste o. ä. ist auch keine Schande.
 
ist alles seltsam, wie hier immer mal wieder argumentiert wird.

Wenn die Batterielampen ein Prüfsiegel haben, darf der Radler sie benutzen, egal, ob sie nach drei Kilometern dunkel sind?
Andere sind dann schuld wenn man als Black Beauty durch die Dunkelheit radelt und von Autofahrern beschimpft oder gar gerammt wird?

Aber der Autofahrer darf nicht 50 fahren, obwohl es erlaubt ist? Nur weil ein technophober Laie nicht so gern schiebt?

Irgendwie ist das nicht konsequent durchdacht, finde ich.
 
Das ist völlig richtig. Als Autofahrer (übrigens auch als schneller Radfahrer) mit meiner "potentiellen Waffe" muss ich IMMER mit Hindernissen rechnen. Das kann ein Tier, ein Betrunkener, eine hilflose, desorientierte Person, ein Kind oder eben auch ein unbeleuchteter Radfahrer sein. Mit dem Unterschied, dass erwachsene Fußgänger und Radfahrer als Verkehrsteilnehmer eben genauso Pflichten haben, sich an gewisse Regeln zu halten, wie eben auch Autofahrer. Wenn dann noch Kinder im Hänger dazukommen, hat dieser Verkehrsteilnehmer eine besondere Pflicht, sich sicher und gut beleuchtet mit dem Gespann zu bewegen. Das hat die Frau missachtet und darum (neben persönlicher "Höchststrafe" des Verlustes) auch eine gewisse Mitschuld bekommen. Das Gericht hat völlig angemessen geurteilt. Alles andere wäre ein Freibrief, sich nicht regelkonform zu verhalten. Die Frau hat, wenn wohl auch der Gefahren ziemlich unbewusst, grob fahrlässig mindestens jedoch leichtfertig gehandelt. Punkt.

Ich bin gelegentlich auch ohne Licht bzw. mit "historischer Funzel" am Rad unterwegs. Dann sehe ich mich allerdings in der Pflicht einer sehr deutlichen Zurückhaltung: Wenn vor mir einer rechts abbiegen will, wird er nicht rechtzeitig damit rechnen, dass da plötzlich ein Radfahrer ohne Licht mit 30 km/h in die Kreuzung brettert. Also bremse ich runter und sorge dafür, dass der Autofahrer mich ggf. gar nicht bemerkt und einfach abbiegt. Auf einer Landstraße bremse ich und trete sowohl als unbeleuchtetes Radfahr-Objekt wie auch als Fußgänger neben den Fahrbahnrand (hab ich schon als Kind gelernt), wenn ich ein Fahrzeug bemerke. Das tue ich zu meiner eigenen Sicherheit und um Gefahrensituationen möglichst gar nicht entstehen zu lassen. Wir leben nun mal in einer Welt mit Autoverkehr. Wer eine bessere Welt für Radfahrer wünscht, sollte das nicht mit der Brechstange durchsetzen wollen.
Ich selber hatte schon eine Situation, wo ich trotz Sorgfalt einen Radfahrer "Typ Fixie oder militanter Kurier" fast umgenietet hätte. Er kam ohne Licht aus dem Dunkel geprescht, streifte mich am Kotflügel, trat dann ein paar Beulen in die Seite meines Autos und verschwand so schnell wie er auftauchte. Hätte ich ihn erwischt, dann....besser so.
Also bitte immer angemessen, mit Rücksicht und gegenseitigem Respekt. "Die Autofahrer" sind nicht generell "das absolute Böse" unter der Sonne.
So isses recht. Früher bin ich auch (sehr) viel wilder mit vielen Gefahrensituationen gefahren. Dass ich das überlebt habe...
Heute komme ich ich vielleicht ein-zwei Minuten später an. Dafür aber entspannt.
Der Vorwurf "du fährst ja wie eine Oma", den ich mir schon häufiger, selbst von meiner Ex, die heute für die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt, wie eine Wilde Auto fährt und vermutlich u.a. deshalb Radwege fordert, anhören musste, perlt ab. Die Unfallfreiheit seit Jahrzehnten gibt mir recht. :)

... und noch ein paar Zitate mehr muss ich an dieser Stelle mal Stark unterstreichen.


ist alles seltsam, wie hier immer mal wieder argumentiert wird.

Wenn die Batterielampen ein Prüfsiegel haben, darf der Radler sie benutzen, egal, ob sie nach drei Kilometern dunkel sind?
Andere sind dann schuld wenn man als Black Beauty durch die Dunkelheit radelt und von Autofahrern beschimpft oder gar gerammt wird?

Aber der Autofahrer darf nicht 50 fahren, obwohl es erlaubt ist? Nur weil ein technophober Laie nicht so gern schiebt?

Irgendwie ist das nicht konsequent durchdacht, finde ich.

Die Argumente, die Du da nennst spiegeln ja nun mal auch (zum Glück) die Gesetzeslage wider.


sehr wohl können sie das sein. Es stellt sich nämlich die Frage nach der Mitschuld des Herstellers dieser Lampen und Hänger und der Aufsichtsbehörde die für solche Produkte eine Zulassung erteilt. Die StVO macht sichs leicht mit unscharfen Vorschriften für Fahrradfahrer , wie der Betreffende das zu realisieren hat interessiert keinen. Eine junge Mutter hat vllt. nicht das Know how sich ein vorschriftsgemässes Gespann einzurichten, gibt da auch keine verständlichen Anleitungen. Ich kenn das Problem mit beleuchtetn Rädern. Nach drei km gehts aus und du stehst da und sollst schieben und das mit zwei Kindern im Hänger - Da sollte sich das Gericht und Du schon mal reinversetzen bevor von grober Fahrlässigkeit schwadroniert wird

1. Die Vorschriften (zur Beleuchtung von Rädern im Straßenverkehr) sind nicht unscharf, sondern decken eine breite Vielfalt an möglichen Lösungen ab. Ja, sie sind nicht ganz so einfach wie "Du brauchst 1 Dynamo mit 1 Reflektor und 1 Scheinwerfer, bitte, danke."
Aber Radfahrer wollten JAHRELANG z.B. endlich legal Batteriebetriebene Lichter nutzen. Der Gesetzgeber kümmert sich und jetzt ist es auch nicht recht? Ja also, danke auch...

2. Ich möchte am Verkehr teilnehmen, also muss ich für die eigene Sicherheit und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer im Rahmen meiner Möglichkeiten sorgen. Das betrifft vor allem mein Fahrzeug. Über den Punkt brauchen wir jetzt wirklich nicht diskutieren, oder?
Selbst wenn ich wenige Mittel habe – und da verlassen wir nun mit 99%-iger Wahrscheinlichkeit den auslösenden Fall dieser Diskussion – kann ich ein BISSCHEN recherchieren, Freunde fragen oder den Händler meines Vertrauens. Ich bin sicher, der versteht die Situation und montiert dir auch mal aus Nettigkeit die Lichter, die Du bei Aldi erworben hast. Wenn ich das nicht mache, kann man schon auch davon ausgehen, dass mir das nun nicht ganz so wichtig ist -> Fahrlässig.
Ich will die arme Mutter der beiden Kinder gar nicht schlecht reden, aber das Urteil – da gehe ich mit @concor komplett mit – fußt auf diese Rechtslage und das nunmal nicht mit einer haarsträubenden, unsachlichen Arugementation, wie es hier zum Teil passiert. Das Gesetz ist oft hart (im Einzelfall) und mag unmenschlich und ungerecht sein. Und doch hält es die Gesellschaft (so halbwegs) in ihren Fugen.
 
... Diese Hänger werden meistens ohne Beleuchtung verkauft, haben auch keinen speziell vorgesehenen Haltevorrichtung.

Bestimmt habe sie das und eine Betriebsanleitung, in der was zum Licht steht. Ansonsten dürften sie hier nicht verkauft werden.

Die Lampen die man bei Aldi&Co angedreht bekommt geben da hinten unbemerkt ihren Geist auf oder verdrehen sich so dass man sie nicht sieht. ...

Das ist Quatsch. Ich radle nächtens mit Akkubeleuchtung von BuM, Trelock, Smart Superflash, Aldi und Lidl. Die letzteren beiden meist als Backup-Zusatzbeleuchtung. Und an denen gibt es nichts auszusetzen in technischer Hinsicht.
 
Das ist völlig richtig. Als Autofahrer (übrigens auch als schneller Radfahrer) mit meiner "potentiellen Waffe" muss ich IMMER mit Hindernissen rechnen. Das kann ein Tier, ein Betrunkener, eine hilflose, desorientierte Person, ein Kind oder eben auch ein unbeleuchteter Radfahrer sein. Mit dem Unterschied, dass erwachsene Fußgänger und Radfahrer als Verkehrsteilnehmer eben genauso Pflichten haben, sich an gewisse Regeln zu halten, wie eben auch Autofahrer. Wenn dann noch Kinder im Hänger dazukommen, hat dieser Verkehrsteilnehmer eine besondere Pflicht, sich sicher und gut beleuchtet mit dem Gespann zu bewegen. Das hat die Frau missachtet und darum (neben persönlicher "Höchststrafe" des Verlustes) auch eine gewisse Mitschuld bekommen. Das Gericht hat völlig angemessen geurteilt. Alles andere wäre ein Freibrief, sich nicht regelkonform zu verhalten. Die Frau hat, wenn wohl auch der Gefahren ziemlich unbewusst, grob fahrlässig mindestens jedoch leichtfertig gehandelt. Punkt.

Ich bin gelegentlich auch ohne Licht bzw. mit "historischer Funzel" am Rad unterwegs. Dann sehe ich mich allerdings in der Pflicht einer sehr deutlichen Zurückhaltung: Wenn vor mir einer rechts abbiegen will, wird er nicht rechtzeitig damit rechnen, dass da plötzlich ein Radfahrer ohne Licht mit 30 km/h in die Kreuzung brettert. Also bremse ich runter und sorge dafür, dass der Autofahrer mich ggf. gar nicht bemerkt und einfach abbiegt. Auf einer Landstraße bremse ich und trete sowohl als unbeleuchtetes Radfahr-Objekt wie auch als Fußgänger neben den Fahrbahnrand (hab ich schon als Kind gelernt), wenn ich ein Fahrzeug bemerke. Das tue ich zu meiner eigenen Sicherheit und um Gefahrensituationen möglichst gar nicht entstehen zu lassen. Wir leben nun mal in einer Welt mit Autoverkehr. Wer eine bessere Welt für Radfahrer wünscht, sollte das nicht mit der Brechstange durchsetzen wollen.
Ich selber hatte schon eine Situation, wo ich trotz Sorgfalt einen Radfahrer "Typ Fixie oder militanter Kurier" fast umgenietet hätte. Er kam ohne Licht aus dem Dunkel geprescht, streifte mich am Kotflügel, trat dann ein paar Beulen in die Seite meines Autos und verschwand so schnell wie er auftauchte. Hätte ich ihn erwischt, dann....besser so.
Also bitte immer angemessen, mit Rücksicht und gegenseitigem Respekt. "Die Autofahrer" sind nicht generell "das absolute Böse" unter der Sonne.
?

*hust ganz vornehm dann *öchö *öchö...
:D

Rennrad gleich Waffe?
Lkw gleich???


Ist eh gelaufen, kann man nix mehr ändern und sowieso war ick uch nicht dabei.

Recht haste schon...
Ich frage mich nur, Wer wird die Geschichte zuerst vergessen wird, losgelöst der Schud, die Mutter, ihrer verstorbenen Kindern, oder der/die Kraftfahrzeughalter/in und mit welcher Konsequenz?


Frauen als Halterin/Führerin eines Fahrrades mit Kind oder Kindern, ob nun Kindersitz oder Anhänger, haben es oftmals am schwiergisten im Verkehr, würde ich mal spekulieren. Das E-Bike war wahrscheinlich ein Pedelc, bis 25km/h abgeriegelt/gedrosselt.
Die Argumentation über das finazielle Vernögen finde ich auch sehr trefflich, da Fahrräder nunmal die viel ökonmischer Varainte zum Automobil darstellen (SatusSymbol von Karren mal dahin gestellt und das Vernögen diese zu bewegen....). Auch E-bikes von porphete oder zündapp gibt es schon ab 900€ oder drunter, oder gar gebrauchte.
Ich meine alternative facts, welches globale Erwärmung, Mikroplastik etc reiner Stuss, frag doch den verbleibenden überlebenden Koch Brother :bier:.
Vermögenstechnisch gesehen, sind Fahrräder einfach weniger Punkt. So sehen auch die Radverkehranlagen auch einfach aus :D, und das Ansehen der Radfahrer ebenso...
sehr zweifelhaft.

Einfach plattfahren diese fahrigen Habenichts-Tunichtgut auf Fahrrädern.
 
Bestimmt habe sie das und eine Betriebsanleitung, in der was zum Licht steht.
Viele Fahrradanhänger werden tatsächlich ohne Licht verkauft, obwohl seit 1.1.18 Licht und Reflektoren am Hänger Pflicht sind.
So ganz richtig finde ich das nicht. Genauso wie bei Neuwagen nun teilweise kein Verbandskasten und Warndreieck ab Werk mehr drin ist.

Hier sind die Anforderungen an die Hängerbeleuchtung mal zusammengefasst: https://www.bikebox-shop.de/blog/Licht-am-Fahrradanhaenger-StVZO-2018/b-49/
 
Vermögenstechnisch gesehen, sind Fahrräder einfach weniger Punkt. So sehen auch die Radverkehranlagen auch einfach aus :D, und das Ansehen der Radfahrer ebenso...
sehr zweifelhaft.
Dass Radfahrer oft unterprivilegiert sind, kommt auch daher, dass sie den Autoirrsinn auch noch mitfinanzieren müssen. Jeder Autokilometer kostet die Allgemeinheit 10,8 Cent. Da zahlt jede/r mit, auch wenn wennn er/sie überhaupt nicht Auto fährt.

https://www.spiegel.de/auto/aktuell...hland-bewegt-und-was-es-kostet-a-1294503.html
 
Da zahlt jede/r mit, auch wenn wennn er/sie überhaupt nicht Auto fährt...

... aber trotzdem fleissig online bestellt und seine Ware gekühlt im Supermarkt liegen haben möchte und ...

Und auch Fahrräder und ihre Gummiteile müssen produziert werden.
Und auch die Teile dafür müssen angeliefert und transportiert werden und...
 
... aber trotzdem fleissig online bestellt und seine Ware gekühlt im Supermarkt liegen haben möchte und ...

Und auch Fahrräder und ihre Gummiteile müssen produziert werden.
Und auch die Teile dafür müssen angeliefert und transportiert werden und...
Hat wieviel mit den zurückgelegten Personenautokilometern zu tun?
 
Hat wieviel mit den zurückgelegten Personenautokilometern zu tun?

Der Artikel ist für mich nur wieder ein verallgemeinertes Zahlengeschiebe um eines der beiden Lager zu bedienen - und wie immer ist der Autofahrer natürlich der Schuldige/ Schlechte ohne Rücksicht der Beachtung von individualen Faktoren.

Logisch zahlt der Radfahrer seinen Teil mit - er ist ja auch Teil der Gesellschaft und nutzt die ihm zur Verfügung gestellte Infrastruktur, ... mit.
Der Besitzer eines angemeldeten KfZ zahlt zusätzl seine KfZ Steuer - der Radler ohne KfZ net.

Und nein, ich bin kein Für-Sprecher eines dieser Lager.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Aussage ist natürlich erheblich fundierter als der Artikel :rolleyes:

Das sollte garkeine fundierte Aussage sein.
Aber Statistiken leben immer von ihren betrachteten Faktoren.
Und abhängig davon welche Faktoren berücksichtigt werden, fällt die Statistik eben entsprechend aus.

Keine Ahnung welche Werte sich der Spiegel aus der Analyse gezogen hat, ich persönl. finde es zu verallgemeinernd.
 
Ich will die arme Mutter der beiden Kinder gar nicht schlecht reden, aber das Urteil – da gehe ich mit @concor komplett mit – fußt auf diese Rechtslage und das nunmal nicht mit einer haarsträubenden, unsachlichen Argumentation, wie es hier zum Teil passiert.

es geht darum ob die Mutter eine Teilschuld an ihren schweren Verletzungen und dem Tod ihrer beiden Kinder hat

Das Gericht hat mit JA geurteilt.

Ein Richter ist bekanntlich nur seinem Gewissen verantwortlich, kann, muß also nicht so urteilen. Er hat so geurteilt weil er selbst Autofahrer und damit potentieller Killer ist. Prophylaktischer Selbstschutz szs. , er könnte ja auch mal in die Situation kommen.
Wenn täglich solche und ähnliche Katastrophen passieren klingt es etwas sarkastisch zu behaupten
Das Gesetz ist oft hart (im Einzelfall) und mag unmenschlich und ungerecht sein. Und doch hält es die Gesellschaft (so halbwegs) in ihren Fugen.
haarsträubenden, unsachlichen Arugementation
Falls Du mich damit gemeint hast bitte ich die unsachlichen, ja haarsträubenden Argumente zu zitieren
 
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