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Bisher habe ich die Käufer hier im Forum immer als sehr fair erlebt. Wenn es bei mir mal etwas länger dauert, weil ich zu tun hab oder aus anderen Gründen nicht versenden kann, hab ich das kommuniziert und bin damit immer auf Verständnis gestoßen.Die Bestellung war von Mitte März, aber ist doch schön wie man doch schnell zu Erheiterung beitragen kann .
Ich wurde hier schon angekackt , das nach einer Woche die Ware noch nicht beim Käufer war.
Gab es so eine Welt tatsächlich?Sei froh, dass du zur Generation gehörst, die die Welt noch ohne Amazon kennengelernt hat.
So schlimm das ist, du solltest schon sofort auf auf deiner ersten Lohnabrechnung kontrollieren ob Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, nicht erst hinterher. Sind dort keine Abzüge aufgefüht sieht es - wenn ich mich recht erinnere - nicht gut für dich aus, sind sie ausgewiesen ist alles OK. Hoffe doch du hast Abrechnungen. Wenn du regelmäßig, in seinen Räumen, zu festgelegten Arbeitszeiten mehr als geringfügig gearbeitest hast besteht auch Versicherungspflicht.Bin noch ganz baff, habe heute mehrere Personen ohne Maske aus dem Laden gebeten, da ist Cheffe ausgeflippt und hat mir fristlos gekündigt. Da wir nur einen mündlichen Vertrag haben ist er der Meinung das er alle und ich keine Rechte habe.
Zum Glück hab ich ne Rechtsschutzversicherung inkl. Arbeitsrecht.
Hab erstmal bei meiner Krankenkasse angerufen und gebeten mir schriftlich mitzuteilen das unser Arbeitsverhältnis seit 2 Jahren besteht und versicherungspflichtig ist.
Bin gespannt wie es weitergeht
LG
Reisberg
Ich schreibe zu rechtlichen Dingen eher ungerne. Weil ich zu viel davon verstehe und weiß, daß es sehr oft auf die Details des Einzelfalls ankommt. Dies gilt gerade auch im Arbeitsrecht, wo es relativ wenige Vorschriften gibt. Hier läßt sich aber ganz allgemein sagen, daß Du mit Deinen Ausführungen insgesamt ziemlich falsch liegst:So schlimm das ist, du solltest schon sofort auf auf deiner ersten Lohnabrechnung kontrollieren ob Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, nicht erst hinterher. Sind dort keine Abzüge aufgefüht sieht es - wenn ich mich recht erinnere - nicht gut für dich aus, sind sie ausgewiesen ist alles OK. Hoffe doch du hast Abrechnungen. Wenn du regelmäßig, in seinen Räumen, zu festgelegten Arbeitszeiten mehr als geringfügig gearbeitest hast besteht auch Versicherungspflicht.
Ich denke auch, dass die Kündigung nicht zulässig war, damit würde das Arbeitsverhältniss weiter bestehen und er müsste erstmal ordentlich kündigen. Aber auf jeden Fall ab zum Anwalt, es geht ja auch darum ob du deine Arbeitskraft zumindest weiter anbieten müsstest. Aber Arbeitsrecht ist wieder so ne Sache
Da hast du sicher recht, bzgl. der Kündigung, das waren die Sachen die man mir erzählt hatte.Ich schreibe zu rechtlichen Dingen eher ungerne. Weil ich zu viel davon verstehe und weiß, daß es sehr oft auf die Details des Einzelfalls ankommt. Dies gilt gerade auch im Arbeitsrecht, wo es relativ wenige Vorschriften gibt. Hier läßt sich aber ganz allgemein sagen, daß Du mit Deinen Ausführungen insgesamt ziemlich falsch liegst:
Arbeitsrechtlich ist es im Hinblick auf den etwaigen Kündigungsrechtsstreit zunächst vollkommen gleichgültig, ob Sozialversicherungsbeiträge auf einer Lohnabrechnung auftauchen oder nicht. Wir bräuchten nichtmal einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Außerdem muß der Arbeitgeber mitnichten nochmals "ordentlich" kündigen. Die unwirksame außerordentliche Kündigung wird regelmäßig in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden können (§ 140 BGB), wobei wir dann hier eine "ordentliche" - verhaltensbedingte - Kündigung hätten. Da scheitert es dann wohl schon an der regelmäßig erforderlichen Abmahnung.... .
Und auch das arbeitnehmerseitige Angebot, die Arbeitsleistung erbringen zu wollen, ist bei unwirksamer Kündigung natürlich entbehrlich (s. hierzu BAG 1 AZR 642/13 v. 25.2.2015); gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung ohnehin nicht annehmen will (BAG 5 AZR 611/12 v. 24.9.2014).
Das nur am Rande....Nix für ungut.
Der baldige Besuch des Fachanwalts ist natürlich sehr ratsam !
Kürzlich musste ich das hier sehen und hoffe mal nicht das das ein Klassiker war.
Dass die damals schon diese S-Bend-Sitzstreben gemacht haben... Das wurde Jahrzente später als DIE Neuheit hingestellt.Ja Sportrad hatte ich mir auch gedacht; allein es hat gelebt und wohl eine lange Nutzung hinter sich. RIP
Fand es nur unwürdig das es dann ein solches Ende nimmt.
Aber gut jedes Ding hat seine Zeit!
N8
Kürzlich musste ich das hier sehen und hoffe mal nicht das das ein Klassiker war.
Termin beim Fachanwalt für Arbeitsrecht gleich morgen. Heute Krankschreibung besorgt. So weit erstmal.Ich schreibe zu rechtlichen Dingen eher ungerne. Weil ich zu viel davon verstehe und weiß, daß es sehr oft auf die Details des Einzelfalls ankommt. Dies gilt gerade auch im Arbeitsrecht, wo es relativ wenige Vorschriften gibt. Hier läßt sich aber ganz allgemein sagen, daß Du mit Deinen Ausführungen insgesamt ziemlich falsch liegst:
Arbeitsrechtlich ist es im Hinblick auf den etwaigen Kündigungsrechtsstreit zunächst vollkommen gleichgültig, ob Sozialversicherungsbeiträge auf einer Lohnabrechnung auftauchen oder nicht. Wir bräuchten nichtmal einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
Außerdem muß der Arbeitgeber mitnichten nochmals "ordentlich" kündigen. Die unwirksame außerordentliche Kündigung wird regelmäßig in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden können (§ 140 BGB), wobei wir dann hier eine "ordentliche" - verhaltensbedingte - Kündigung hätten. Da scheitert es dann wohl schon an der regelmäßig erforderlichen Abmahnung.... .
Und auch das arbeitnehmerseitige Angebot, die Arbeitsleistung erbringen zu wollen, ist bei unwirksamer Kündigung natürlich entbehrlich (s. hierzu BAG 1 AZR 642/13 v. 25.2.2015); gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung ohnehin nicht annehmen will (BAG 5 AZR 611/12 v. 24.9.2014).
Das nur am Rande....Nix für ungut.
Der baldige Besuch des Fachanwalts ist natürlich sehr ratsam !
Starker Tobak!Dann ist er ausgeflippt und auf mich los. Hat mich zum Glück nicht verletzt, versucht hat er es aber.
Ich fürchte, da wird noch mehr kommen, aus dem Du lernen kannst... .Termin beim Fachanwalt für Arbeitsrecht gleich morgen. Heute Krankschreibung besorgt. So weit erstmal.
In der Zwischenzeit stand mein Noch-Arbeitgeber vor der Tür und forderte den Ladenschlüssel ein. Das hab ich mir natürlich quittieren lassen.
Dann ist er ausgeflippt und auf mich los. Hat mich zum Glück nicht verletzt, versucht hat er es aber. Nun werd ich mit dem Anwalt morgen klären ob eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung der Sache dienlich ist oder nicht, ich hab leider keine Zeugen.
Was hab ich daraus gelernt: keine Übergabe OHNE Zeugen. NIEMALS!...
Das ist evtl. keine gute Idee: Jeder €, der ans Ordnungsamt zu zahlen ist, fehlt dem Arbeitgeber bei der später zu zahlenden Abfindung.... . Im Fußball würde man sowas "Eigentor" nennen. Es geht ja in erster Linie wohl um monetäre Kompensation für den verlorenen Arbeitsplatz. Was haben wir schon davon, wenn es dem Gegner möglichst schlecht geht ? Eigentlich gar nichts.Unbedingt dem Ordnungsamt mitteilen,damit der Stunkstiefel merkt wer Recht hat
Man sollte sich jedoch fragen, wieviele zusätzliche Probleme man sich und seinen Angehörigen in einer unsicheren Zeit wie dieser zumuten kann.Unbedingt dem Ordnungsamt mitteilen,damit der Stunkstiefel merkt wer Recht hat