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Gelöschtes Mitglied 89324
Das ist vollkommen richtig. Es ist keinesfalls so, daß man ohne schriftlichen Vertrag vollkommen rechtlos sei.„Versicherungspflichtige Arbeit ohne Vertrag” erinnert mich ein wenig an „Wohnen ohne Mietvertrag”, wovon ich kürzlich im Bekanntenkreis hörte: Einer hatte 20 Jahre ohne Mietvertrag gewohnt, und als es dann zu Streitigkeiten zwischen beiden Parteien kam, wurde vor Gericht dem Mieter rechtliche Stellung auf Basis eines Standardvertrages zuerkannt — der vertragslose Mieter war also keinesfalls rechtlos.
Juristen sprechen in Deinem Beispiel von einem "faktischen Mietverhältnis". Auch Arbeitsverträge können durchaus mündlich wirksam geschlossen werden - auch wenn das nicht zu empfehlen ist.
Die allermeisten Verträge werden übrigens formlos abgewickelt (Beispiel: Brötchenkauf) - sie sind dennoch wirksam.