𝐻𝑒𝓍𝑒𝓇
Da kannste mal seh'n!
So ist es eben genau nicht. Für Radfahrer gelten oft andere Regeln.Sorry, aber gleiches Recht für alle Verkehrsteilnehmer!
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
So ist es eben genau nicht. Für Radfahrer gelten oft andere Regeln.Sorry, aber gleiches Recht für alle Verkehrsteilnehmer!
Wir wohnen in einer Kleinstadt und meine Freundin ist absolut kein Verkehrsrowdy.
Ich habe wirklich Respekt vor der Arbeit der Polizei aber Freund und Helfer sieht für mich anders aus...
Ich muss nochmal gucken ob für Radfahrer in diesem Fall die gleichen Strafen gelten.
So ist es eben genau nicht. Für Radfahrer gelten oft andere Regeln.
Ob man ne Vorfahrt mit nem Rad oder Auto missachtet is der gleiche Tatbestand
Haste noch mehr Beispiele ...
Ob mit Kutsche Auto oder Fahrrad der Tatbestand is gleich
Not in my backyard, höre ich hier raus.Aber ein Radfahrer der eine wesentlich bessere Übersicht hat als diese Schießscharten-Frontscheiben-Autos
und sich zumeist deshalb wesentlich rücksichtsvoller gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern verhält, soll sich an eine für Autos gemachte Rechtsprechung doch bitte halten. Ich wünsche mir da auch mehr Augenmaß des Gesetzeshüters
Das Kind war noch auf dem Bürgersteig, nicht auf der Straße und die Mutter hat wohl am Überweg auf das Kind gewartet damit sie dann gemeinsam die Straße überqueren können. Ich denke auch, da wollte mal ein junger Polizist so richtig einen auf dicke Hose machen...Das ursprünglich hier genannte Beispiel klingt mir allerdings auch nach 'nem Ordnungshüter, der einen schlechten Tag hatte. Wobei man die konkrete Situation mit dem Kind halt auch mal genauer sehen müsste.
Das kann man dann wohl so oder so sehen. Wenn die Mutter schon signalisiert (stand am Überweg), dass sie sie queren will, dann sollte der vorausschauende Radfahrer, Autofahrer anhalten. Das Kind könnte ja auch vorher quer auf die Straße laufen. Kinder (und Hunde) sind da manchmal unberechenbar.Das Kind war noch auf dem Bürgersteig, nicht auf der Straße und die Mutter hat wohl am Überweg auf das Kind gewartet damit sie dann gemeinsam die Straße überqueren können. Ich denke auch, da wollte mal ein junger Polizist so richtig einen auf dicke Hose machen...
Die "Strafe" ist hier aber eine Ordnungswidrigkeit, die - im Unterschied zur Straftat - nicht geahndet werden muß, sondern kann (§ 47 OWiG). Es geht hier ja gerade darum, ob man behördlicherseits nicht ein Auge hätte zudrücken können. Ehrlich gesagt: Hier in HH interessiert sich keine Sau für Verkehrsregeln. Entsprechend lebensgefährlich ist es für diejenigen, die so blöd sind, sich an diese Regeln zu halten. Wer an einem Zebrastreifen nicht anhält und auch noch so doof ist, sich dabei erwischen zu lassen, kann meinetwegen gerne ein paar € abdrücken. Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Polizei hat hier alles richtig gemacht. Danke für die gute Arbeit.Fingerspitzengefühl mal außen vor, aber wenn der Tatbestand erfüllt ist ist die Strafe folgerichtig und man muss auch nicht meckern.
Wenn es man sonst auch so wäre und nicht nur bei so einem Scheixx...Grenzen. Polizei hat hier alles richtig gemacht. Danke für die gute Arbeit.
Da gebe ich Dir vollkommen Recht !Wenn es man sonst auch so wäre und nicht nur bei so einem Scheixx...