Das ist nicht nötig. In einem Indizienverfahren kann logisch gefolgert werden, dass bei zwei vorhandenenen Vorderbremsem unterschiedlicher Beschriftung und bereits im montierten Zustand fotogafierter Bremse mit rechteckigem Label kein überführter Täter sich noch einmal selbst schwer belastet. Mit dem Bild der korrekt beschrifteten Vorderbremse kann das Verfahren bedenkenlos ohne Vorstrafe eingestellt werden.…wird erledigt!
Ich weiß aber noch nicht, wie ich eine Apparatur mit Spiegeln aufbauen kann, so dass vordere und hintere Bremse auf einem Bild gleichzeitig so zu erkennen sind, dass das mit den Schriftzügen kontrolliert werden kann…
Übrigens irre. Die meisten Leute juckt es gar nicht, wenn solch schwere Ordnungwidrigkeiten begangen werden oder halten es für ein Bagatelldelikt...