Olddutsch
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Mach doch je mehr melden um so besserSchon bei E-Klein gemeldet?
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Mach doch je mehr melden um so besserSchon bei E-Klein gemeldet?
Ja, sofort, aber man kann da nicht angeben, dass es Betrug ist, nur dass die Anzeige verdächtig ist. Müssen mehrere Menschen die Anzeige melden, dass da was passiert? Ich habe das zum ersten Mal gemacht.Schon bei E-Klein gemeldet?
Einfach den vermeintlichen Betrüger mal auf den Zahn fühlenJa, sofort, aber man kann da nicht angeben, dass es Betrug ist, nur dass die Anzeige verdächtig ist. Müssen mehrere Menschen die Anzeige melden, dass da was passiert? Ich habe das zum ersten Mal gemacht.
Wenn Deine Bilder verwendet werden, schon mal eine Rechnung für die Bildrechte senden...gut ist natürlich, wenn Du den Namen herausfinden kannst.Weiss nicht ob es fake ist, sind aber definitiv meine Bilder (Kann man ja auch im Was ist das Wert Thread sehen ...)
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s...ach-ritzel-kassette-13-29/2065815118-217-1294
Anhang anzeigen 1074134
Oliver
Einfach eine Meldung bei Ebay-Klein machen.
Wenn Deine Bilder verwendet werden, schon mal eine Rechnung für die Bildrechte senden...gut ist natürlich, wenn Du den Namen herausfinden kannst.
Vorsicht , Fake Anzeige...
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s...reaks-freni-delta-colnago/2101581072-217-2012
Dann ist das sicher auch Fake...Vorsicht , Fake Anzeige...
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s...reaks-freni-delta-colnago/2101581072-217-2012
Das ist doch eine gute IdeeNicht, dass ich das vorwerfen möchte, aber fix auf eine Anzeige melden und dann hier schreiben es sei Fake mindert auch die Konkurrenz
Gesunder Menschenverstand und -bei Verdacht- ein kleiner Quervergleich mit abgelaufenen eBay Auktionen und Bildern aus solchen...Woran machst du das fest?
Bei meiner letzten Anzeige für ein Komplettrad ohne Versand bekam ich auch direkt eine WhatsApp-Nachricht von einer angeblichen Frau mit beeindruckendem Dekolleté im Profilbild, die irgendwelche Ebay-Versand-Geschichten anleiern wollte. Bei sowas wäre ich immer vorsichtig.
Ganz perfide Masche, die kürzlich aufgetaucht ist: Jemand kauft ein iPhone über Kleinanzeigen. Kopiert die Anzeige und verkauft es seinerseits an ein Dritten. Lässt den Dritten das Geld an den ersten Verkäufer überweisen und sich selbst das Phone an eine Packstation schicken. Jetzt hat der erste Verkäufer zwar zwischenzeitlich das Geld, aber kein Phone mehr und ist der Gearschte.
Wer Lust hat, einen Juristen zu quälen, kann ihn fragen, ob und warum wirklich der erste Verkäufer - und nicht der "gute" Käufer - der Gearschte ist. Wer Streit provozieren will fragt besser zwei gleichzeitig anwesende Juristen ...
Leider ist diese Vorschrift immer dann, wenn mehr als zwei Personen im Spiel sind, nicht Ende, sondern Anfang der Diskussion... Verwirrung stiftet, daß zwei der drei Beteiligten zunächst davon ausgingen, es gebe gar keinen dritten.Weil er dem zweiten Käufer das Geld zurückerstatten muss und nur noch hoffen kann, dass der Betrüger ermittelt wird, um sich an den zu halten.
https://www.gesetze-im-internet.de/[B]bgb/__812[/B].html
Solche Probleme sind nie charmant bei Paypal hat der Verkäufer einfach an den falschen verschickt und Pech gehabt weil man sich nicht an die Vorgaben "Versand nur an hinterlegte Adresse" gehalten hat.BeiBin mit den Zitaten (alle Hervorhebungen stammen von mir) aus dem "Nimm Du es" mal umgezogen, in der Hoffnung, daß es für niemanden hier auf das Ergebnis der Diskussion ankommt:
Leider ist diese Vorschrift immer dann, wenn mehr als zwei Personen im Spiel sind, nicht Ende, sondern Anfang der Diskussion... Verwirrung stiftet, daß zwei der drei Beteiligten zunächst davon ausgingen, es gebe gar keinen dritten.
Als der "gute erste Verkäufer" würde ich mich jedenfalls auf den Standpunkt stellen, bei der empfangenen Zahlung von einer Leistung "meines" Käufers (=böser zweiter Verkäufer) ausgegangen zu sein, die ich behalten darf, während der von diesem verarschte "gute" Käufer mit der tatsächlichen Zahlung an mich wirtschaftlich an diesen bösen Verkäufer leisten wollte, sein Geld also auch dort zurückholen sollte. Der Charme dieser Variante liegt darin, daß der, der zu wenig hat, zu dem geht, der zu viel hat.
Wie auch immer: Besser wäre es, keiner der beiden Guten zu sein und den Bösen zu fangen
Du hast aber faktisch keinen rechtlichen Grund, das Geld von dem Dritten zu besitzen, weil du ihm nichts dafür geleistet hast und du auch keinen Vertrag oder irgendeine Abmachung mit ihm hast. Das heißt du bist ungerechtfertigt bereichert. Wenn du eine irrtümliche Überweisung erhältst, ohne dass ein Betrüger dahintersteckt, darfst du das Geld genausowenig behalten.Als der "gute erste Verkäufer" würde ich mich jedenfalls auf den Standpunkt stellen, bei der empfangenen Zahlung von einer Leistung "meines" Käufers (=böser zweiter Verkäufer) ausgegangen zu sein, die ich behalten darf,
q.e.d.(...) Wer Streit provozieren will fragt besser zwei gleichzeitig anwesende Juristen ...
Gäbe es keinen Betrüger, hätten wir auch keinen Fall. Und das wäre langweilig. Verallgemeinert: Im Zweipersonenverhältnis gibt es nicht die Probleme des Dreipersonenverhältnisses...Du hast aber faktisch keinen rechtlichen Grund, das Geld von dem Dritten zu besitzen, weil du ihm nichts dafür geleistet hast und du auch keinen Vertrag oder irgendeine Abmachung mit ihm hast. Das heißt du bist ungerechtfertigt bereichert. Wenn du eine irrtümliche Überweisung erhältst, ohne dass ein Betrüger dahintersteckt, darfst du das Geld genausowenig behalten.