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fake Anzeigen Diskussionsfaden

Weiss nicht ob es fake ist, sind aber definitiv meine Bilder (Kann man ja auch im Was ist das Wert Thread sehen ...)

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s...ach-ritzel-kassette-13-29/2065815118-217-1294
Unbenannt.png


Oliver
 
Woran machst du das fest?
Gesunder Menschenverstand und -bei Verdacht- ein kleiner Quervergleich mit abgelaufenen eBay Auktionen und Bildern aus solchen...😉

Kann natürlich auch sein dass der Anbieter bzw. Derjenige,der sich dafür ausgibt die Teile bei eBay erstanden hat, sie nun für einen Bruchteil des Preises wieder verkauft und zu faul ist neue Bilder zu machen...🤣
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin mit den Zitaten (alle Hervorhebungen stammen von mir) aus dem "Nimm Du es" mal umgezogen, in der Hoffnung, daß es für niemanden hier auf das Ergebnis der Diskussion ankommt:
Bei meiner letzten Anzeige für ein Komplettrad ohne Versand bekam ich auch direkt eine WhatsApp-Nachricht von einer angeblichen Frau mit beeindruckendem Dekolleté im Profilbild, die irgendwelche Ebay-Versand-Geschichten anleiern wollte. Bei sowas wäre ich immer vorsichtig.

Ganz perfide Masche, die kürzlich aufgetaucht ist: Jemand kauft ein iPhone über Kleinanzeigen. Kopiert die Anzeige und verkauft es seinerseits an ein Dritten. Lässt den Dritten das Geld an den ersten Verkäufer überweisen und sich selbst das Phone an eine Packstation schicken. Jetzt hat der erste Verkäufer zwar zwischenzeitlich das Geld, aber kein Phone mehr und ist der Gearschte.
Wer Lust hat, einen Juristen zu quälen, kann ihn fragen, ob und warum wirklich der erste Verkäufer - und nicht der "gute" Käufer - der Gearschte ist. Wer Streit provozieren will fragt besser zwei gleichzeitig anwesende Juristen ... 🧛‍♂️
Weil er dem zweiten Käufer das Geld zurückerstatten muss und nur noch hoffen kann, dass der Betrüger ermittelt wird, um sich an den zu halten.

https://www.gesetze-im-internet.de/[B]bgb/__812[/B].html
Leider ist diese Vorschrift immer dann, wenn mehr als zwei Personen im Spiel sind, nicht Ende, sondern Anfang der Diskussion... Verwirrung stiftet, daß zwei der drei Beteiligten zunächst davon ausgingen, es gebe gar keinen dritten.
Als der "gute erste Verkäufer" würde ich mich jedenfalls auf den Standpunkt stellen, bei der empfangenen Zahlung von einer Leistung "meines" Käufers (=böser zweiter Verkäufer) ausgegangen zu sein, die ich behalten darf, während der von diesem verarschte "gute" Käufer mit der tatsächlichen Zahlung an mich wirtschaftlich an diesen bösen Verkäufer leisten wollte, sein Geld also auch dort zurückholen sollte.😖 Der Charme dieser Variante liegt darin, daß der, der zu wenig hat, zu dem geht, der zu viel hat.
Wie auch immer: Besser wäre es, keiner der beiden Guten zu sein und den Bösen zu fangen :bier:
 
Bin mit den Zitaten (alle Hervorhebungen stammen von mir) aus dem "Nimm Du es" mal umgezogen, in der Hoffnung, daß es für niemanden hier auf das Ergebnis der Diskussion ankommt:



Leider ist diese Vorschrift immer dann, wenn mehr als zwei Personen im Spiel sind, nicht Ende, sondern Anfang der Diskussion... Verwirrung stiftet, daß zwei der drei Beteiligten zunächst davon ausgingen, es gebe gar keinen dritten.
Als der "gute erste Verkäufer" würde ich mich jedenfalls auf den Standpunkt stellen, bei der empfangenen Zahlung von einer Leistung "meines" Käufers (=böser zweiter Verkäufer) ausgegangen zu sein, die ich behalten darf, während der von diesem verarschte "gute" Käufer mit der tatsächlichen Zahlung an mich wirtschaftlich an diesen bösen Verkäufer leisten wollte, sein Geld also auch dort zurückholen sollte.😖 Der Charme dieser Variante liegt darin, daß der, der zu wenig hat, zu dem geht, der zu viel hat.
Wie auch immer: Besser wäre es, keiner der beiden Guten zu sein und den Bösen zu fangen :bier:
Solche Probleme sind nie charmant 😂 bei Paypal hat der Verkäufer einfach an den falschen verschickt und Pech gehabt weil man sich nicht an die Vorgaben "Versand nur an hinterlegte Adresse" gehalten hat.Bei
Bei Überweisung könnte das anders aussehen, Thema Überweisung an falsche Person. Dem Verkäufer stand das Geld für die Ware die er verschickt hat ja zu. Ich bin aber kein Anwalt oder Richter. Müsste man dann sehen was passiert und wann wer aufgibt.
 
Als der "gute erste Verkäufer" würde ich mich jedenfalls auf den Standpunkt stellen, bei der empfangenen Zahlung von einer Leistung "meines" Käufers (=böser zweiter Verkäufer) ausgegangen zu sein, die ich behalten darf,
Du hast aber faktisch keinen rechtlichen Grund, das Geld von dem Dritten zu besitzen, weil du ihm nichts dafür geleistet hast und du auch keinen Vertrag oder irgendeine Abmachung mit ihm hast. Das heißt du bist ungerechtfertigt bereichert. Wenn du eine irrtümliche Überweisung erhältst, ohne dass ein Betrüger dahintersteckt, darfst du das Geld genausowenig behalten.
 
1.
(...) Wer Streit provozieren will fragt besser zwei gleichzeitig anwesende Juristen ... 🧛‍♂️
q.e.d. :D

2.
Du hast aber faktisch keinen rechtlichen Grund, das Geld von dem Dritten zu besitzen, weil du ihm nichts dafür geleistet hast und du auch keinen Vertrag oder irgendeine Abmachung mit ihm hast. Das heißt du bist ungerechtfertigt bereichert. Wenn du eine irrtümliche Überweisung erhältst, ohne dass ein Betrüger dahintersteckt, darfst du das Geld genausowenig behalten.
Gäbe es keinen Betrüger, hätten wir auch keinen Fall. Und das wäre langweilig. Verallgemeinert: Im Zweipersonenverhältnis gibt es nicht die Probleme des Dreipersonenverhältnisses...

3.
Um das Vorliegen des rechtlichen Grundes zu beurteilen, ist zunächst das Verhältnis zu bestimmen, in dem er vorliegen muß, um dem Empfänger das Behalten des Erlangten zu gestatten.
Bei der sog. Leistungskondiktion richtet sich das nach den Leistungsbeziehungen, die vom tatsächlichen Mittelfluß abweichen können, so daß eine Rückabwicklung u.U. "über das Dreieck" erfolgt.
Im Mehrpersonenverhältnis ist dabei die Empfängerperspektive maßgeblich.
Für unsere Kleinanzeigler bedeutet das, daß der Empfänger des Geldes davon ausgeht, von seinem Käufer bzw. auf dessen Veranlassung eine Kaufpreiszahlung erhalten zu haben. Im Verhältnis zu diesem Käufer besteht ein Rechtsgrund in Form des ersten Kaufvertrags. Der Verkäufer (der diesen Kaufvertrag auch erfüllt hat, worauf es aber nicht ankommt), darf das Geld behalten. Der betrogene* Käufer hat bei seiner Zahlung auf eine Anweisung seines Vertragspartners, nämlich des Betrügers, gehandelt. Bereicherungsrechtlich ist das eine Leistung an diesen, unabhängig davon, wohin die Mittel geflossen sind.
Damit das Ganze ohne Höhen- und Seitenschläge rund läuft, kommt noch ein kurzer Blick auf die vertragliche Situation zwischen Betrüger und verarschtem Käufer: Dort besteht ein Kaufvertrag, der Käufer kann vom Betrüger (rechtlich, nicht faktisch...) den Kaufgegenstand verlangen. Bekäme er ihn, wäre es geradezu absurd, wenn er auch noch vom Zahlungsempfänger Geld erstattet bekäme. Der Erstattungsanspruch gegen den Zahlungsempfänger kann aber nicht davon abhängen, ob der Zahlende von seinem Vertragspartner die Gegenleistung bekommt oder nicht.
*Des Irrsinns nächstes Level: Wer hat wann wen betrogen und wie oft?

4. Wenn Dein Anwalt sagt, er kenne die einzig in Betracht kommende Lösung: Höchste Zeit, den Anwalt zu wechseln.
 
Treffen sich zwei Anwälte:
"Wie gehts?"
"Schlecht... Ich kann nicht klagen"
 
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