soweit ich das in Erinnerung habe hatte sie durchaus auf zwischenistanzen Erfolg gehabt. Zumindest bei der Schadensersatz Klage.
Sie hat zunächst erfolglos die Sportgerichtsbarkeit bis zum CAS durchlaufen und dann zweimal beim Schweizer Bundesgericht geklagt, ebenfalls erfolglos. Anschließend hat sie beim Landgericht (LG) in München Klage eingereicht. Das LG hat die Klage abgewiesen, aus formalen und inhaltlichen Gründen. Dagegen hat sie Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) eingelegt. Das OLG hat dann zunächst vorab (nur) über den Teilaspekt entschieden, ob die deutsche Gerichtsbarkeit in der Sache überhaupt zuständig ist. Das hat das OLG bejaht, was in der Tat ein kleiner Zwischenerfolg für sie war, aber eben nur zu der Frage, ob die deutschen Gerichte sich überhaupt mit der Klage zu befassen haben. Dagegen hat dann die Internationale Eislauf Union (Sitz in Lausanne, deshalb nach allgemeinen Regeln auch in der Schweiz zu verklagen) Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) erhoben und der BGH hat entgegen der Auffassung des OLG die Klage vor deutschen Gerichten für unzulässig erklärt. Sinngemäße Begründung war, dass der CAS ein "echtes" Gericht und die Schweiz ein zivilisierter Rechtsstaat ist, in dem effektiver Rechtsschutz gewährleistet ist, und deshalb an der Zulässigkeit und Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung, nach der der CAS und die Schweizer Gerichte alleine zuständig sind, keine Zweifel bestehen. Mit dieser Entscheidung war die Klageabweisung des LG rechtskräftig. Inhaltlich haben sich weder das OLG noch der BGH überhaupt mit der Frage beschäftigt, ob die Sperre rechtens war, nachdem bereits die Gerichtszuständigkeit verneint worden war. Er hat aber unmissverständlich festgestellt, dass der CAS ein unabhängiges Schiedsgericht ist, vor dem jeder Beteiligte ein faires Verfahren nach rechtsstaatlichen Regeln zu erwarten hat.
https://www.lto.de/recht/hintergrue...schliessliche-zustaendigkeit-kein-missbrauch/
Insofern ist diese Aussage aus der Luft gegriffen:
... Zudem wurde die Revision abgewiesen weil Pechstein Argumente und Beweise verwendete die vorher auch vorgelegen hätten. ...
Gegen die Entscheidung hat sie Verfasssungsbeschwerde erhoben, über die noch nicht entschieden ist, und danach, so hat sie jedenfalls angekündigt, will sie noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, sie wird also noch ein paar Jahre Anwälte und Gerichte beschäftigen. Erfolgsaussichten? Warten wir es ab.
Irgendwo bezeichnend und grenzwertig war ihr Auftritt beim BGH. Das ist ein Revisionsgericht, das sich nur mit Rechtsfragen befasst, Tatsachenfragen interessieren dort generell nicht. Deshalb braucht dort kein Beteiligter persönlich hingehen und normalerweise macht es auch niemand. Dass sie dort mit größerer Entourage und einem Pressetrupp im Schlepptau erschienen ist, um Bilder von sich machen zu lassen und "Opferinterviews" zu geben, war schon daneben. Dass sie als Bundespolizistin in einer privaten Zivilsache auch noch in Galauniform angerückt ist, war es umso mehr und zeigt, dass es wohl primär um Selbstdarstellung ging.