GerdO
Aktives Mitglied
Rechtsanwalt Volkmann schrieb:Schließlich stellte Herr Bierbaum noch die berechtigte Frage, ob die Gemeinden nicht eventuell schon aufgrund der Radwegfinanzierung verpflichtet sein könnten, um die Radwegbenutzungspflicht zu kämpfen. Da mir dies bereits von Bernd Zanke und Sascha Maier bei unserem Treffen vom 14.03.2014 mitgeteilt worden war, habe ich es so bestätigt.
IMO ist das ein völlig sachfremder Grund, der nicht zulässig sein sollte und meiner (laienhaften) Meinung nach an Subventionsbetrug grenzt.
Das Gesetz sagt ausdrücklich, daß Lollis nur bei besonderen Gefahrenlagen aufgestellt werden dürfen. Eine Abweisung eines Subventionsantrages stellt aber keine besondere Gefahr dar, jedenfalls nicht im Sinne der STVO.
Wenn man nun, durch Aufstellen eines Schildes, behauptet es läge eine Gefahrenlage vor, obwohl tatsächlich keine vorliegt, erschleicht man sich Gelder für Dinge, für die sie vom Förderer nicht vorgesehen sind.
Der Förderer will scheinbar Radwege subventionieren, dort wo sie notwendig sind (weil die Fahrbahn besondes gefährlich ist), nicht dort, wo sie die Gemeinde gerne hätte.
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