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Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg

Leider, leider: Wird erst einen Monat nach Zustellung des Urteils samt Begründung rechtskräftig & natürlich auch nur, wenn die Behörde nicht noch die Zulassung der Berufung beantragt. Mit Abschrauben der verbliebenen beiden Radwegzwang-Schilder ist deshalb erst lange nach dem Ende der Sommerferien zu rechnen....

Das Urteil ist jetzt rechtskräftig & auch das Schild beim Stahnsdorfer Hof durch Fußgänger, Radfahrer frei ersetzt. Unmittelbar vor der Einmündung Ruhlsdorfer Straße steht merkwürdigerweise noch ein Radwegzwangschild, aber das habe ich beschlossen zu ignorieren.

Was noch offen ist: Die fällige Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer.
 

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Re: Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg
ach krass... da kannst du persönlich Schadensersatz beanspruchen? Oder hat das einen anderen Begriff?
 
BTW: Einfach mal Danke dafür, dass jemand (also du) konkreten Widerstand gegen diese Sorte behördliche "Verkehrspolitik" geleistet hat. Hätten wir mehr dieser Klagen, sähe es besser aus im Lande...
 
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