Wegen des Radwegzwangs an der Hermannstraße Fahrtrichtung Norden von der Flughafenstraße den Berg hinunter zum Hermannplatz geschieht jetzt endlich was. Die Behörde will sich nach fast zehn Monaten Bedenkzeit und fünf vergeblichen Aufforderungen des Gerichts zur Stellungnahme auf den von mir modifizierten Vergleichsvorschlag des Gerichts nicht einlassen. Das Verwaltungsgericht hat daraufhin die Sache auf den Berichterstatter Dr. Fischer als Einzelrichter übertragen und hat dieser Termin anberaumt auf: Freitag, 22.01.2016, 9.30 Uhr.Der Saal steht noch nicht fest. Er ist am Sitzungstag dem Terminsaushang im Eingangsbereich des
Gerichtsgebäudes Kirchstraße 7 in Moabit zu entnehmen. Die Sache heißt Christoph Herrmann ./. Land Berlin und hat das Aktenzeichen VG 11 K 204.13 Die Sitzung ist selbstverständlich öffentlich.
Zur Erinnerung die Eckdaten des Falls:
30.11.2012: Ich beantrage die Aufhebung der Benutzungspflicht des schmalen und ziemlich gefährlichen Radwegs, nachdem der Radweg in der Gegenrichtung zwischen Hermannplatz und Karlsgartenstraße schon seit vielen Jahren frei & nicht verpflichtend ist.
08.02.2013: Die Behörde schreibt mir, dass sie die Benutzungspflicht aufheben wird, aber erst, wenn die Ampelschaltungen auf der Kreuzung Hasenheide/Hermannstraße/Karl-Marx-Straße geändert sind.
17.02.2013: Ich schreibe, dass ich auf sofortiger Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht bestehe und die Behörde für nicht berechtigt halte, eine rechtswidrige Regelung bis zur Änderung von Ampelschaltungen oder Fahrbahnmarkierungen aufrecht zu erhalten. Ich kündige an, im Mai Klage zu erheben, wenn die Benutzungspflicht bis dahin nicht aufgehoben ist.
19.05.2013: Ich erhebe Klage.
11.07.2013: Die Behörde beantragt Verlängerung der Klageerwiderungsfrist bis zum 23.08.2013.
31.07.2013: Das Gericht gewährt die Fristverlängerung.
21.08.2013: Die Behörde beantragt, die Klage abzuweisen. Die Radwegbenutzungspflicht sei schon aufgehoben, nur die Schilder noch nicht abgeschraubt, und das werde erst geschehen, wenn die Ampelschaltung geändert ist.
02.10.2014: Die Behörde teilt mit, dass insgesamt 10 Varianten bzw. Untervarianten für Ampelschaltungen geprüft wurden, die zum einen die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht beinhalten, aber auch die Verkehrssicherheit insgesamt an der Kreuzung erhöhen. Jetzt wurde das für Ampelbau zuständige Unternehmen beauftragt, die Realisierbarkeit der von der Behörde favorisierten Variante zu prüfen. Es müssen dafür u. a. drei Ampelmasten neu gebaut werden.
18.10.2014: Ich befürchte nunmehr, dass noch Jahre ins Land gehen, bis die Behörde von sich aus die Radwegbenutzungspflicht aufhebt und rege an, möglichst bald einen Verhandlungstermin anzuberaumen.
14.01.2015: Das Gericht verhandelt in einer anderen Sache um die Verkehrsregelung am Hermannplatz. Die Behörde hebt die Radwegbenutzungspflicht am Hermannplatz in Richtung Neukölln (also auf dem Bürgersteig vor Karstadt) auf. Das Gericht weist die auf Aufhebung der übrigen Radwegbenutzungspflichten am Hermannplatz gerichtete Klage ab.
02.02.2015: Vergleichsvorschlag des Gerichts in dieser Sache: Die Behörde hebt die Radwegbenutzungspflicht auf & montiert die Schilder unverzüglich nach der nach Lage der Dinge noch mindestens ein Jahr dauernden Umprogrammierung der Ampeln ab.
17.02.2015: Der Kläger hält das, da ja der Sache nach nur noch darum gestritten wird, wann die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben wird & das weiter offen bleibt, für nicht akzeptabel. Er ist gleichwohl bereit, den Vergleich zu akzeptieren, wenn die Behörde im Gegenzug die Radwegbenutzungspflicht zwischen Karlsgarten-/Biebricher Straße und Flughafenstraße sofort aufhebt.
15.12.2015: Nach Versäumung etlicher vom Gericht gesetzter Fristen erklärt die Behörde ausführlich, dass sie schon den Vergleichsvorschlag des Gerichts nur mit Einschränkungen & den des Klägers gar nicht akzeptiert.Der Umbau und die Umprogrammierung der Ampeln werde noch mindestens ein weiteres Jahr dauern.
22.12.2015: Das Gericht beraumt Termin zur Verhandlung der Sache noch im Januar an.