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(...) Sputendorfer Straße (...)
Ernst-Thälmannstraße und Thomas-Müntzer-Damm sind also wieder frei & die Rechtstreitigkeiten erledigt?
Hm, mir wurde hier im Forum mal gesagt, man kann den Bußgelsbescheid leider nicht dazu missbrauchen, um damit vor Gericht die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben...MAZ, 10.03.2015: Radfahrer zieht vor Gericht, weil er sich unfair behandelt fühlt Oranienburg: Rechtsstreit um Straßennutzung
=> Einspruch Radwegebenutzungspflicht, Richterin stellt Verfahren ein, Sven Krein muss keine 20 Euro zahlen, wurde aber von der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit auch nicht freigesprochen.
Hm, mir wurde hier im Forum mal gesagt, man kann den Bußgelsbescheid leider nicht dazu missbrauchen, um damit vor Gericht die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben...
Nun scheint das aber doch zu funktionieren. Zumindest theoretisch?
Anders kann man sich das doch gar nicht vorstellen.hätte er wahrscheinlich zahlen müssen
Man klagt doch nicht wg. 20 Euro um dann dann mit einer Einstellung einverstanden zu sein, bei der man die Kosten tragen muss. Das macht man nur, wenn der Richter vorher sagt, daß man völlig auf dem Holzweg sei und kaum eine Chance hat. Oder?
Ok, jetzt wird ein Schuh daraus. Da hab ich wieder zu oberflächlich gelesen...Das ist ein Missverständnis. Ob Herr Krein mit der Einstellung einverstanden ist oder nicht, interessiert nicht & hat ihn niemand gefragt. Abgesehen davon hat er auch nicht geklagt. Er hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.