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Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg

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Re: Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg
Typische Fragen eines Autofahrers.
Fehlt nur die Frage warum die Gehwege nicht zu Radwege umgewidmet werden.
 
Komme gerade vom Oberverwaltungsgericht. Der erste Senat hat soeben verkündet: Die Radwegbenutzungspflicht ist auf dem gesamten Zehlendorfer Damm in Kleinmachnow und Steiners Abweisung der Klage ist aufgehoben. Es liege schon keine besondere Gefahr vor. Außerdem hat die Verkehrsbehörde in Beelitz ihr Ermessen nicht ausgeübt. Mit anderen Worten: Maximal klare Ansagen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist jetzt auf meine Klage wegen der Verlängerung der Straße in Richtung Güterfelde - Lindenstraße in Stahnsdorf - ebenfalls die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben.

Das Urteil ist inzwischen seit fast einem Jahr rechtskräftig. Trotzdem stehen die Schilder noch. Die Behörde ist der Meinung, dass sie berechtigt ist abzuwarten, bis die Ampeln auf dem Zehlendorfer Damm umprogrammiert sind. Das halte ich für klar falsch. Ich habe jetzt eine sogenannte Folgenbeseitigungs-Klage erhoben. Sehr ärgerlich, dass das nötig ist...:-(
 

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Das Urteil ist inzwischen seit fast einem Jahr rechtskräftig. Trotzdem stehen die Schilder noch. Die Behörde ist der Meinung, dass sie berechtigt ist abzuwarten, bis die Ampeln auf dem Zehlendorfer Damm umprogrammiert sind. Das halte ich für klar falsch. Ich habe jetzt eine sogenannte Folgenbeseitigungs-Klage erhoben. Sehr ärgerlich, dass das nötig ist...:-(

Heute habe ich erfahren: Die Straßenverkehrsbehörde hatte die Gemeinde als Straßenbaulastträger bereits Mitte voriger Woche dazu aufgefordert, die Schilder nunmehr zu entfernen. Die hat's aber nicht gemacht, obwohl die Behörde die Gemeinde wohl bereits Mitte Mai telefonisch vorgewarnt hatte. Ich vermute fast: Die Straßenverkehrsbehörde wird die Gemeinde in der Pflicht sehen, ihr die nicht unbeträchtlichen Kosten des Gerichtsverfahrens auszugleichen...
 
Das Urteil ist inzwischen seit fast einem Jahr rechtskräftig. Trotzdem stehen die Schilder noch.

Ist jetzt Geschichte. Am Samstag bin ich erstmals wieder legal auf der Fahrbahn des Zehlendorfer Damms unterwegs gewesen. War richtig schön :-) Das Gerichtsverfahren wegen der Schilder ist damit erledigt. Die Behörde wird die Kosten zu tragen haben.
 
Ich (...) verlange nunmehr auch noch Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf der
(...) L77 Lindenstraße in Stahnsdorf zwischen Sputendorfer Straße und der großen Kreuzung (wo Radfahrer und Fußgänger den Bürgersteig gemeinsam benutzen sollen)

Wie's der Zufall wollte: Als ich an der Ecke Lindenstraße Sputendorfer Straße ankomme, um Fotos zu machen, ist da noch die Polizei zugange und steht der Rettungswagen. Ein aus der Sputendorfer straße kommender Autofahrer hat wohl einen Radfahrer angefahren, der aus Richtung Kreuzung kommend (also auf der falchen Straßenseite) auf dem Bürgersteig unterwegs war. Ein Passant erzählte: Das Auto ist ihm noch über ein Bein gerollt :-(

Gut vier Jahre später will die Behörde den Geh-/Radwegzwang dort noch vor Weihnachten von sich aus aufheben. Das liegt nicht daran, dass sie ein Einsehen hat, sondern der Verkehr dort abgenommen hat, nachdem im April eine Ortsumgehung in Betrieb ging. Ich hatte im März 2017 Klage erhoben. Das Verfahren wird sich durch die Aufhebung des Radwegzwangs durch Behörde erledigen. Richter Steiner & seine Kolleginnen haben an dem Fall bisher so gut wie nichts gemacht außer Schreiben von der eine an die andere Partei weiterzuleiten. Das bringt mir immerhin gut 2.000 Euro Entschädigung wegen unangemessener Verzögerung des Verfahrens.
Noch interessant: Im Sommer hat mir ein dort in der Nähe ansäßiger Radaktivist die Excel-Datei mit der amtlichen Verkehrsunfallstatistik zugespielt, die es die Behörde nicht für nötig gehalten hatte, mir oder zumindest dem Gericht vorzulegen. Sie ergibt: Ein schwer und 20 durch Auto- oder Lastwagenfahrer leicht verletzte Radfahrer seit Januar 2010. Die meisten davon waren auf dem unsäglichen Bürgersteig unterwegs, auszugsweise hier zu sehen. Inwieweit die gründliche Auswertung der Daten dazu beigetragen hat, dass die Behörde den Radwegzwang jetzt aufhebt, weiß ich nicht.
 
Fahre mal mit Schnitt 30 + mit 6 Leuten auf dem Radweg....das geht nicht lange gut.
Is schon was älter, aber dazu hab' ich 'ne Frage: Zählen Radfahrergruppen nicht irgendwann als Auto?

Ansonsten: interessanter Faden! Ich würde mich ja an diesen Dingen nicht verkämpfen und bevorzuge eigentlich Radwege, auch wenn sie suboptimal sind. Teilweise allerdings sind sie in der Tat eine Unverschämtheit, so letztens in Gosen erlebt. Außerdem fangen sie so unvermittelt an, dass man sie erst nach ein paar Hundert Metern wahrnimmt, oder noch besser, sie hören unvermittelt auf, am besten direkt nach einer Kurve, so dass man an möglichst unübersichtlicher Stelle auf die Straße wechseln muss. Und meist sind sie zu schmal, als dass man mal jemanden überholen könnte. Hm.
 
Is schon was älter, aber dazu hab' ich 'ne Frage: Zählen Radfahrergruppen nicht irgendwann als Auto?

Ansonsten: interessanter Faden! Ich würde mich ja an diesen Dingen nicht verkämpfen und bevorzuge eigentlich Radwege, auch wenn sie suboptimal sind. Teilweise allerdings sind sie in der Tat eine Unverschämtheit, so letztens in Gosen erlebt. Außerdem fangen sie so unvermittelt an, dass man sie erst nach ein paar Hundert Metern wahrnimmt, oder noch besser, sie hören unvermittelt auf, am besten direkt nach einer Kurve, so dass man an möglichst unübersichtlicher Stelle auf die Straße wechseln muss. Und meist sind sie zu schmal, als dass man mal jemanden überholen könnte. Hm.
Nunja... das Ding zwischen Gosen un Neu Zittau ist halt ganz klar widerrechtlich. Viel zu schmal (ich meine der ist sogar als einspuriger viel zu schmal, habe es aber nie nachgemessen).
@vorTrieB wenn die RWBP nach der alten STVO angeordnet wurde, ist diese dann nach der neuen STVO einwandfrei?
 
@vorTrieB wenn die RWBP nach der alten STVO angeordnet wurde, ist diese dann nach der neuen STVO einwandfrei?

Ja, innerhalb geschlossener Ortschaften kein Problem. Und außerorts sind seit der Änderung von Paragraph 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung vor gut drei Jahren sogar für viel mehr Radwege als bisher Nutzungspflichten zulässig. Die jüngsten, teilweise unwirksamen Änderungen der Verkehrsregelungen betreffen Radwegbenutzungspflichten nicht.
 
Völlig normaler Alltag in Berlin. Die Uneinsichtigkeit und das sich Recht verschaffen, wenn notwendig auch mit dem Auto als Waffe, erlebe ich sehr oft. Sogar ein Fahrlehrer wollte mir mal erzählen dass ich anhalten müsste weil er mit dem Fahrschüler nicht aus der Seitenstraße kam. Sie standen genau auf dem Radweg, ich erklärte ihm dass ich auf der Hauptstraße bin (Hohenzollerndamm) und er mich behindert. "Der Radweg spielt keine Rolle, wir müssen hier raus" war seine Antwort. Super Vorbild. Bei der BVG gab es einen ähnlichen Fall. Der Fahrschüler bremste wegen einem Radfahrer. Nicht bremsen, da muss man draufhalten, war die Reaktion des Lehrers. Intern wollte man den Fall untersuchen. Ich schätze außer einem mahnenden Gespräch wird nichts weiter passieren.
 
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