Wir reden hier ja nicht nur vom Ausstieg des Fahrers als Problem und der offenbare Versuch dem Radfahrer gegenüber handgreiflich zu werden.
Was mich viel eher stört und weiterhin unebgreiflich zurücklässt ist die Aktion, die er mit dem Auto vorführt.
Er nutzt nämlich sein Fahrzeug als Waffe gegen den Radfahrer. Er überholt, führt eine absichtliche Vollbremsung durch, dann verfolgt (!) er den Radfahrer auf die Gegenfahrbahn und drängt ihn weiterhin, nachdem er ihn dann überholt hat, sogar noch auf das Gras ab um ihn offenbar zu Sturz zu bringen.
Allein durch letztere Aktion nimmt er in Kauf, dass der Radfahrer sich dabei verletzt, was sicherlich den Tatbestand der grob Fahrlässigkeit erfüllt.
Allein da hätte ich den Fahrer unschädlich gemacht, denn der Gedanke, dass er bei seiner Weiterfahrt, schon allein dem Adrenalin wg., gleich den nächsten Radfahrer umfährt bzw. umfahren will, ist nicht fremd.
Sollte hier die Staatsanwaltschaft nicht mindestens ein mehrmonatiges Fahrverbot aussprechen, verliere ich den Glauben an die Rechtssprechung.