Da muss man aber aufpassen. Die Sachverständigenkosten bekommt man nicht ersetzt, wenn der Schaden unterhalb der Bagatellgrenze liegt. Die liegt bei uns am AG Mülheim bei 1.000 € (Andere Gerichte können abweichen. Das ist nicht einheitlich.)
Keine Regel ohne Ausnahme. Kommt ein Totalschaden in Betracht, so hat man einen Anspruch auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen.
Bei der alten Karre könnte ein Risiko bestehen. Der Versicherer könnte argumentieren, dass der Schaden offensichtlich unter 100 € liegt und die SV Kosten, die deutlich höher wären, unverhältnismäßig sind. Da bleibt man auf den Kosten für das Gutachten, meist ab 350 € sitzen.
Fazit:
Ich wäre da mal schön vorsichtig.
Bei Fahrradunfällen verfahre ich immer so. Ich kenne einen Bekannten, der hat einen Radladen. Der macht eine kurze Kalkulation. Bei alten Sachen frage ich hier im Forum nach. Das hatten wir hier schon vor 2 Jahren.
Da habe ich nach dem Preis einer DA 7400 Gruppe gefragt.
Das Ergebnis übernimmt der SV, mit dem wir zusammenarbeiten.
Der SV macht daraus einen Kostenvoranschlag und berechnet dafür um 200 €.
Das funktioniert in der Praxis bisher immer.
Letztens hatten wir jemanden, der hatte einen Unfall mit einem
Rose E-Bike. Den habe ich aus MH nach Bocholt zum Hersteller für einen KVA geschickt. Danach wurde nach KVA repariert. Da hat der Versicherer auch die Fahrtkosten mit dem PKW (MH-Bocholt 4 Fahrten) ersetzt.