Praetor
Scientology-Geheimdienst
Ist das so gut, oder sollte ich wasn anders formulieren?
Sehr geehrter Herr PHK Schumann,
leider sind Ihre Aussagen nicht ganz richtig.
Laut dem Bundesverkehrsministerium ist es falsch, dass eine Trennung von motorisiertem Verkehr und Radfahrern der Sicherheit dient. Vielmehr ist es statistisch nachgewiesen, dass baulich getrennte Radwege innerorts die Unfallzahlen drastisch erhöhen. "Die Radwegsbenutzungspflicht darf daher nur ausnahmsweise angeordnet werden, und muß in jedem Einzellfall begründet werden".
So auch die Polizei Berlin:
http://www.berlin.de/polizei/verkehr/liste/archiv/28671/
Bei den zuständigen Stellen in Gelsenkirchen scheint sich die "neue" Rechtlage (Novelle von 1998) noch nicht rumgesprochen zu haben.
"So ist es notwendig, den Radverkehr bereits rechtzeitig vor der Kreuzung oder Einmündung im Sichtfeld des Kraftfahrzeugverkehrs zu führen und die Radwegeführung an der Kreuzung oder Einmündung darauf abzustimmen."
An der Wildenbruchstraße wird jedoch genau das Gegenteil gemacht, und so der Radverkehr massiv gefährdet (siehe angefügtes Bild).
(ist auch in meinem Fotoalbum)
Der Radfahrer wird auf der Rotthauser-Straße auch nicht vom Fußgänger getrennt, da er zu parkenden Autos eine Türbreite Abstand halten muß. Hält er diesen Abstand fährt er jedoch meißtens komplett auf dem Gehweg.
In der VwV-StVO steht nun aber, dass ein Radweg möglichst 2,00 m mindestens 1,50 m breit sein muß. Davon kann nur an kurze Engstelle abgewichen werden wenn es unbedingt erforderlich ist.
Ich möchte daher nochmal nachfragen, wie ich ich es schaffe zu den parkenden Autos den Abstand einzuhalten und gleichzeitig auf dem Radweg zu fahren.
Antwort auf meine erste Mail:
"> Sehr geehrter Herr X,
>
> aus polizeilicher Sicht ist der von Ihnen angesprochene Teil der
> Rotthauser Straße ein gutes Beispiel für die sichere Führung von Radfahrern im
> engsten Innenstadtbereich. Der Radfahrer wird von der stark belasteten
> Fahrbahn auf den Gehweg genommen und dort, anhand von Markierungen und
> Verkehrszeichen, vom Fußgänger getrennt. Jeder Verkehrsteilnehmer, hält er sich an
> die Regeln, verfügt über seinen eigenen Bereich. Das Planen solcher
> Sonderwege wird in den Richtlinien zur Einrichtung von Radwegen behandelt.
> Städtische Dienststellen befassen sich u.a. mit den Vorgaben dieser
> Regelwerke. ..."
Sehr geehrter Herr PHK Schumann,
leider sind Ihre Aussagen nicht ganz richtig.
Laut dem Bundesverkehrsministerium ist es falsch, dass eine Trennung von motorisiertem Verkehr und Radfahrern der Sicherheit dient. Vielmehr ist es statistisch nachgewiesen, dass baulich getrennte Radwege innerorts die Unfallzahlen drastisch erhöhen. "Die Radwegsbenutzungspflicht darf daher nur ausnahmsweise angeordnet werden, und muß in jedem Einzellfall begründet werden".
So auch die Polizei Berlin:
http://www.berlin.de/polizei/verkehr/liste/archiv/28671/
Bei den zuständigen Stellen in Gelsenkirchen scheint sich die "neue" Rechtlage (Novelle von 1998) noch nicht rumgesprochen zu haben.
"So ist es notwendig, den Radverkehr bereits rechtzeitig vor der Kreuzung oder Einmündung im Sichtfeld des Kraftfahrzeugverkehrs zu führen und die Radwegeführung an der Kreuzung oder Einmündung darauf abzustimmen."
An der Wildenbruchstraße wird jedoch genau das Gegenteil gemacht, und so der Radverkehr massiv gefährdet (siehe angefügtes Bild).
(ist auch in meinem Fotoalbum)
Der Radfahrer wird auf der Rotthauser-Straße auch nicht vom Fußgänger getrennt, da er zu parkenden Autos eine Türbreite Abstand halten muß. Hält er diesen Abstand fährt er jedoch meißtens komplett auf dem Gehweg.
In der VwV-StVO steht nun aber, dass ein Radweg möglichst 2,00 m mindestens 1,50 m breit sein muß. Davon kann nur an kurze Engstelle abgewichen werden wenn es unbedingt erforderlich ist.
Ich möchte daher nochmal nachfragen, wie ich ich es schaffe zu den parkenden Autos den Abstand einzuhalten und gleichzeitig auf dem Radweg zu fahren.
Antwort auf meine erste Mail:
"> Sehr geehrter Herr X,
>
> aus polizeilicher Sicht ist der von Ihnen angesprochene Teil der
> Rotthauser Straße ein gutes Beispiel für die sichere Führung von Radfahrern im
> engsten Innenstadtbereich. Der Radfahrer wird von der stark belasteten
> Fahrbahn auf den Gehweg genommen und dort, anhand von Markierungen und
> Verkehrszeichen, vom Fußgänger getrennt. Jeder Verkehrsteilnehmer, hält er sich an
> die Regeln, verfügt über seinen eigenen Bereich. Das Planen solcher
> Sonderwege wird in den Richtlinien zur Einrichtung von Radwegen behandelt.
> Städtische Dienststellen befassen sich u.a. mit den Vorgaben dieser
> Regelwerke. ..."