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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Weiß ich doch, habe selbst mitdiskutiert. Das ist die Fortsetzung!

In meinen Augen ist das ein Radfahrstreifen mit zu vielen unterbrochenen Linien. Schutzstreifen haben schmale Linien (Z340) und kein Blauschild:

https://www.rund-ums-rad.info/verkehrsrecht-2-radfahrstreifen-und-schutzstreifen/
Sich daran aufzuhängen ist müßig und sinnlos. Viel schlimmer finde ich das, was in Google-Maps unübersehbar ist. Wie aus dem Nichts schwenkt der Radfahrstreifen UNZULÄSSIGERWEISE aufs Hochbord und dort nicht etwa in einen Radweg sondern direkt in die parkenden Autos rein! Fehler passieren, hier sind sie v.a. für Ortsunkundige, die zügig fahren, kaum vermeidbar. Behördengemachte Schande oder Schikane? Indirekter Terrorismus gegenüber Radfahrern, um sie loszuwerden? Denkt Euch was aus oder fragt einfach mal Nürnberg. Das Ding gehört SCHNELLSTMÖGLICH demarkiert, mind. 30 m vorher!
Nein, das ist ein Radfahrstreifen, der in einen Schutzstreifen übergeht, der dann irgendwann aufhört.

Die definierende Eigenschaft für den Strich ist dabei "unterbrochen" (genau definiert in einem Verhältnis 1:1 Strich/Lücke), Zeichen 340 ggü. "durchgehend", Zeichen 237.
Radfahrstreifen dürfen nur bei Einfahrten, Knoten etc. eine unterbrochene Linie aufweisen. Wie breit der Strich ist, ist diesen Bestimmungen untergeordnet (Breite wird nur"empfohlen"), in der Praxis finden sich da alle Variationen.
Im übrigen enspricht der hier behandelte Todesstreifen augenscheinlich nicht den Bestimmungen für Radfahrstreifen (min. 160cm), auch nicht auf den ersten paar Metern, wo er als Radfahrstreifen beschildert ist.

Das ganze Ding ist von vorne bis hinten eine gemeingefährliche Katastrophe, ich würde als Angehöriger klagen.


http://www.adfc-regensburg.de/docs/StVO_VwV_Paragraph-2.pdfhttps://www.rund-ums-rad.info/verkehrsrecht-2-radfahrstreifen-und-schutzstreifen/
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Unfallort lag weit hinter dem "Schutz"streifen. Ich meine, man braucht keinen Todesstreifen, um zu sterben. Die Diskussion um diesen Streifen verlief hier im Sand.
Das ist nicht unbedingt gesagt. Das Polizeizelt befindet sich etwa 30m hinter dem Ende des Schutzstreifens. Angesichts des Ergebnisses (sofortiger Tod) ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Radfahrer bereits 30m vorher erfasst wurde (ohne auf die unappetitlichen Details einzugehen). Ich bin mir recht sicher, dass die Verkehrsführung einen wesentlichen Anteil an dem Tod hatte.

Screenshot 2022-09-30 at 18.58.48.jpg
 
Sinnfrei, den Schutzstreifen einfach enden zu lassen. Was soll man denn als Radfahrer dann machen? Fliegen, oder hinter den Autos zu Fuß weiter? Eigentlich müssten die parkenden Autos weg und dort der Radweg weiter geführt werden.
Zur Radinfrastruktur: da sind andere Länder tatsächlich viel weiter als wir. Sind aber häufig nicht Autonationen. Bei uns gilt ein Fahrrad nicht selten als Sportgerät oder Fahrzeug für arme Leute und Kinder.
 
Sinnfrei, den Schutzstreifen einfach enden zu lassen. Was soll man denn als Radfahrer dann machen? Fliegen, oder hinter den Autos zu Fuß weiter? Eigentlich müssten die parkenden Autos weg und dort der Radweg weiter geführt werden.


Jeder Streifen endet irgendwo. Diese "Schutz"streifen sind grundsätzlich sinnfrei, weil sie niemanden schützen. Radfahrer sollten m.E. eh auf der Strichlinie fahren, um die Dooringgefahr zu vermeiden.
Nun kam aber ein LKW, ein Baustellen-Sattelzug mit 5 Achsen! Offenbar dieser:
Unfall7_LKW.jpg

https://www.nordbayern.de/region/nu...jahriger-radfahrer-von-lkw-erfasst-1.12545189
Ich nehme mal an, der LKW kam von hinten und holte den Radfahrer ein.
Was macht man als Radfahrer, wenn man einen LKW hört? Selbstbewusst mit 1 m Seitenabstand neben den parkenden PKWs weiterradeln oder nachgeben nach dem Motto "rette sich wer kann" und rechts ran? Neblig war es auch noch.
Das ist leicht gesagt und so richtig im Griff hat man keine Situation.
 
Jeder Streifen endet irgendwo. Diese "Schutz"streifen sind grundsätzlich sinnfrei, weil sie niemanden schützen. Radfahrer sollten m.E. eh auf der Strichlinie fahren, um die Dooringgefahr zu vermeiden.
Nun kam aber ein LKW, ein Baustellen-Sattelzug mit 5 Achsen! Offenbar dieser:
Anhang anzeigen 1149709
https://www.nordbayern.de/region/nu...jahriger-radfahrer-von-lkw-erfasst-1.12545189
Ich nehme mal an, der LKW kam von hinten und holte den Radfahrer ein.
Was macht man als Radfahrer, wenn man einen LKW hört? Selbstbewusst mit 1 m Seitenabstand neben den parkenden PKWs weiterradeln oder nachgeben nach dem Motto "rette sich wer kann" und rechts ran? Neblig war es auch noch.
Das ist leicht gesagt und so richtig im Griff hat man keine Situation.
In der Mitte der Fahrbahn fahren, wenn es angemessen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Mitte der Strasse fahren, wenn es angemessen ist.

Das klingt alles so einfach, aber was angemessen ist, das entscheidet letztendlich ein (autoaffiner?) Richter! Stichwort Nötigung:

https://www.advocado.de/ratgeber/verkehrsrecht/vergehen/noetigung-im-strassenverkehr.html
Zitat:
"Wer seinen Hintermann absichtlich ausbremst oder ihn schneidet, schafft mit seinem Fahrzeug ein physisches Hindernis. Infolge der vorsätzlichen Gewalteinwirkung ist eine Nötigungssituation gegeben."

Schneiden und vor allem Ausbremsen geht auch mit dem Rad.
Deshalb darfst du auch nicht einfach so in der Mitte fahren und anderen das überholen absichtlich unnötig schwer oder unmöglich machen, auch wenn du dich subjektiv sicherer fühlst. Für den gesamten Verkehr um dich rum kann das aber objektiv gefährlicher sein.

Deshalb, ich wäre mit allem im Strassenverkehr was sich im Straftatbestand bewegt wie Nötigung, Beleidigung, Strassenverkehrsgefährdung... immer sehr vorsichtig. Fast jeder Lkw hat eine Dashcam und auch bei den Autos wird's immer mehr.
 
Deswegen schrieb er , „wenn es angemessen ist“.

Wenn er vor einer Verkehrsinsel Richtung Mitte zieht, um ein gefährliches Überholen zu verhindern; wird das kaum eine Nötigung darstellen.
 
Das klingt alles so einfach, aber was angemessen ist, das entscheidet letztendlich ein (autoaffiner?) Richter! Stichwort Nötigung:

https://www.advocado.de/ratgeber/verkehrsrecht/vergehen/noetigung-im-strassenverkehr.html
Zitat:
"Wer seinen Hintermann absichtlich ausbremst oder ihn schneidet, schafft mit seinem Fahrzeug ein physisches Hindernis. Infolge der vorsätzlichen Gewalteinwirkung ist eine Nötigungssituation gegeben."

Schneiden und vor allem Ausbremsen geht auch mit dem Rad.
Deshalb darfst du auch nicht einfach so in der Mitte fahren und anderen das überholen absichtlich unnötig schwer oder unmöglich machen, auch wenn du dich subjektiv sicherer fühlst. Für den gesamten Verkehr um dich rum kann das aber objektiv gefährlicher sein.

Deshalb, ich wäre mit allem im Strassenverkehr was sich im Straftatbestand bewegt wie Nötigung, Beleidigung, Strassenverkehrsgefährdung... immer sehr vorsichtig. Fast jeder Lkw hat eine Dashcam und auch bei den Autos wird's immer mehr.
Das ist rechtlich absoluter Quatsch, sorry. Erstaunlich, was manche so glauben.

Wenn man langsamer fährt als die zulässige Höchstgeschwindigkeit, ist das kein "absichtliches Ausbremsen oder Schneiden".

Beschreibe mal die Situation im Stadtverkehr, in der mich ein Auto dauerhaft nicht überholen kann.

Habe dazu grade auch einen amüsanten PM-Austausch mit dem Waldkäutzchen, der sich auch für einen Rechtsexperten hält.
 
Das ist rechtlich absoluter Quatsch, sorry. Erstaunlich, was manche so glauben.

Wenn man langsamer fährt als die zulässige Höchstgeschwindigkeit, ist das kein "absichtliches Ausbremsen oder Schneiden".

Beschreibe mal die Situation im Stadtverkehr, in der mich ein Auto dauerhaft nicht überholen kann.

Habe dazu grade auch einen amüsanten PM-Austausch mit dem Waldkäutzchen, der sich auch für einen Rechtsexperten hält.
Da bin ich aber froh, daß ihr euch besser auskennt als einer vom Fach....

Ich habe nur auf die Rechtslage hingewiesen und es gilt immer noch:
Der Richter entscheidet, nicht du und ich auch nicht. Entscheiden wollte ich ja nicht, deshalb bin ich ja auch nicht Richter geworden.
Ich kenne den Fall eines Kollegen, da ist ein Radfahrer weil er jemanden absichtlich ausgebremst hat, wegen Nötigung verurteilt worden (Überholmöglichkeit spielte da überhaupt keine Rolle).

Aber du hast es ja erkannt, das persönliche Rechtsempfinden vieler Verkehrsteilnehmer ist schon kurios.
 
Da bin ich aber froh, daß ihr euch besser auskennt als einer vom Fach....

Ich habe nur auf die Rechtslage hingewiesen und es gilt immer noch:
Der Richter entscheidet, nicht du und ich auch nicht. Entscheiden wollte ich ja nicht, deshalb bin ich ja auch nicht Richter geworden.
Ich kenne den Fall eines Kollegen, da ist ein Radfahrer weil er jemanden absichtlich ausgebremst hat, wegen Nötigung verurteilt worden (Überholmöglichkeit spielte da überhaupt keine Rolle).

Aber du hast es ja erkannt, das persönliche Rechtsempfinden vieler Verkehrsteilnehmer ist schon kurios.
Schlechte Anwälte oder Richter gibt es im Einzelfall immer, das ändert aber nichts an der rechtlichen Bewertung.

§2(2) StVO: "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit."

"Möglichst" weit" ist nicht rein physikalisch gemeint - nach der herrschenden Meinung* ist dies so auszulegen, dass alle anderen Rechtsnormen (insbesondere der StVO) erfüllt sind. Zu diesen gehört insbesondere §1(2) StVO:

"Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Dass man sich selber auch nicht "schädigen, gefährden oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindern" muss, steht zwar nicht ausdrücklich im Gesetz, ist aber denklogisch und ständige Rechtsprechung.

Wenn ich rechtlich vertretbare Gründe habe, darf ich genauso weit links vom Fahrbahnrand fahren, wie es diese Gründe erfordern, ohne dabei das Rechtsfahrgebot zu verletzen. Zu diesen Gründen zählen z.B. Mindestabstand, Vermeidung von Eigengefährdung etc.

Zum Thema Behinderung bzw. Nötigung: spätestens seit der Konkretisierung des minimalen Überholabstandes bedarf es in den üblichen Situationen, die hier besprochen werden, streng genommen nicht einmal der Bewertung/Auslegung der Gründe für das Fahren nahe der Mitte der Fahrspur, da es bereits tatbestandlich an einer Behinderung fehlt:
  • I.d.R. ist ein legales Überholen mit rechtlich erforderlichem Mindestabstand ohne Spurwechsel nicht möglich. Regelbreite Fahrspuren messen zwischen 2,75 m und 3,75 m. Davon abzuziehen: ca. 1m Abstand Fahrrad zur Fahrbahnkante, plus ca 0,8m Breite Fahrrad, plus min. Überholabstand innerorts von 1,5m. Das ergibt 3,2m Mindestabstand des überholenden Fahrzeugs zur rechten Kante. Für ein regelkonformes Überholen auf der gleichen Fahrspur dürfte das überholende Fahrzeug selbst bei maximal breiter Fahrspur also nur höchstens 55cm schmal sein.
  • Daher muss ein KFZ in der Regel immer auf der Gegenfahrbahn oder einer zweiten Fahrspur überholen (oder - falls dies nicht möglich ist - angemessen warten, bis es möglich ist**). Die Tatsache, dass man z.B. statt 1.00 m nun 1.50 m vom Fahrbahnrand entfernt fährt (und nur darum geht es in dieser Frage!) führt daher nicht zu einer Behinderung, denn die (rechtskonformen) Verhaltensmöglichkeiten des KFZ-Fahrers ändern sich dadurch in keiner Weise, es macht daher keinerlei Unterschied.
  • Eine Behinderung könnte also nur darin gesehen werden, dass der Radfahrer überhaupt auf der Straße fährt; dies ist aber (ohne Lolli) ausdrücklich erlaubt.
Das gilt natürlich nicht, wenn man so weit links fährt, dass ein regelkonformes Überholen auch auf der anderen Spur nicht möglich ist (dafür gibt es aber auch meist auch keinen guten Grund).

Es gibt in der Realität nur recht wenige, spezielle Situationen, in denen ein nahe der Mitte einer üblich breiten Fahrspur fahrender Radfahrer tatbestandlich eine Behinderung verwirklicht, und in diesen Fällen muss dann noch entschieden werden, ob diese dann auch unnötig bzw. unvermeidbar ist (oder ob Gründe dafür vorlagen, Stichwort Vermeidung von Eigengefährdung).

Ergo: Zu denken, sich maximal an den rechten Rand zu quetschen zu müssen, um ein (in den meisten Fällen regelwidriges) Überholen zu ermöglichen, ist nicht nur aus gesundheitlichen Gründen dumm, sondern rechtlich falsch. All dies gilt natürlich nicht, wenn man mutwillig und ohne guten Grund andere Verkehrsteilnehmer blockiert oder ausbremst, weil man denen "eins auswischen" möchte, dies verstößt gegen das Rechtsfahrgebot und kann in schweren Fällen eine Nötigung darstellen.

Auch lesenswert: https://www.zeit.de/zett/2016-04/darum-solltest-du-mit-dem-rad-in-der-mitte-der-spur-fahren

________________________
*...die auch die meisten Richter vertreten, daran ändern einzelnen (Fehl-)urteile, die meist spezielle Umstände haben, nichts.
** Damit @Waldkäuzchen nicht per PM meckert: Es gibt einige seltene Fälle (z.b. lange & enge Serpentinenstraße), in denen ein deutlich langsamerer Verkehrsteilnehmer nach einer angemessenen Zeit rechts ranfahren muss, um den hinter ihm aufgestauten Verkehr vorbeizulassen (§5 Abs.6 StVO). Voraussetzung sind: Deutlicher Geschwindigkeitsunterschied (in der Stadt meist nicht gegeben), mehrere aufgestaute Fahrzeuge (min. 3), absehbar lange andauernde Unmöglichkeit (!) eines Überholens.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sie hätte doch nur auf ihre Vorfahrt verzichten müssen.... Sowas von selbst schuld.

(Wer Zynismus entdeckt darf ihn behalten)
 
Die Bemerkung Rad-Rambo ist hier wohl schon unter der Gürtellinie.
Trotzdem gilt natürlich, das ich auf einem Radweg so fahren muß, daß ich mein Rad zu jeder Zeit komplett kontrollieren und in Gefahrensituationen den Bremsvorgang rechtzeitig einleiten kann, daher unabhängig ob das bei dem Unfall hier so passiert ist, auf eine Kreuzung draufzubrettern und auf die Vorfahrt vertrauen darf man halt auf dem Radweg, anders als auf der Straße, nicht.
Tip für die Autofahrer: habe ich nicht gesehen ist nie eine gute Antwort, vor allem im höheren Alter, da wird auch schonmal hinterher der Führerschein in Frage gestellt. Kenne ich von einigen Fällen, auch wo's nur als Ausrede gedacht war.
Für den Unfall hier gilt, Gutachter werden das alles klären, Spekulationen sind jetzt einfach fehl am Platz!
 
Sinnfrei, den Schutzstreifen einfach enden zu lassen. Was soll man denn als Radfahrer dann machen? Fliegen, oder hinter den Autos zu Fuß weiter? Eigentlich müssten die parkenden Autos weg und dort der Radweg weiter geführt werden.
Zur Radinfrastruktur: da sind andere Länder tatsächlich viel weiter als wir. Sind aber häufig nicht Autonationen. Bei uns gilt ein Fahrrad nicht selten als Sportgerät oder Fahrzeug für arme Leute und Kinder.

Ich persönlich nehme an solchen/diesen Stellen, immer etwas Geschwindigkeit raus, schaue mich um und fädele dann auf den (vorfahrtberechtigten!?) Fahrstreifen ein. Hat bisher immer ganz gut geklappt. Kenn ich auch so aus der Fahrschule (Reißverschlussverfahren). Der Unfall (bzw. die Unfälle) der letzten Zeit hier in Nürnberg sind tragisch, möchte nichts beschönigen oder irgendetwas in Richtung "Pro"-KFZ lenken. Hier in der Gegend gibt es auch Schutz-/Fahrradstreifen die enden einfach so, d.h. ohne eine gestrichelte Linie...

Derzeit regt mich die selbstbewusste Art und Weise der KFZler an Engstellen (der eigene Fahrstreifen ist zugeparkt) oder das Fahrverhalten dieser Klientel in ausgewiesenen Fahrradstrassen auf. Man kann förmlich die Schmerzen dieser Leute spüren, wenn sie gezungen sind hinter dem Radler herfahren oder warten zu müssen.
 
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