Scheinregen
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Das hat niemand hier getan. Ich verstehe nicht, was du mit solchen Aussagen bezwecken willst.Nein,und nochmals NEIN.......so ein beklopptes Verhalten ist durch nichts zu rechtfertigen!!!!!
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Das hat niemand hier getan. Ich verstehe nicht, was du mit solchen Aussagen bezwecken willst.Nein,und nochmals NEIN.......so ein beklopptes Verhalten ist durch nichts zu rechtfertigen!!!!!
Was ich nicht verstehe: Wieso ist hier die Gesetzgebung so scheiße?
Was interessiert es mich, ob der ein "Rennen" gefahren ist, oder nicht? Ab 50 zu schnell innerorts kann man einfach davon ausgehen, dass es grob fahrlässige Tötung ist, wenn was passiert. Da kann man doch einfach sagen: ab 50 zu schnell innerorts 5-10 Jahre Knast ohne Bewährung.
Fertig. Ich finde da gibt es auch nichts zu diskutieren, we innerorts so schnell fährt hat für mich keinerlei Gnade verdient.
Es gibt hierzu mehrere Straftatbestände, nämlich etwa § 230 StGB (Fahrlässige Tötung), § 315 StGB (Verbotene Kraftfahrzeugrennen) oder durchaus auch Totschlag gem. § 212 StGB. Diese Tatbestände "konkurrieren" miteinander. Für die dort beschriebenen Tathandlungen wird - außer bei § 230 StGB - ein Vorsatz benötigt, d.h. der Täter muß wenigstens "für möglich halten", daß der mißbilligte Taterfolg eintritt (sog. "Bedingter Vorsatz"). Das sind mitunter feine Abgrenzungsfragen. Bei einer Geschwindigkeit von innerorts 140 km/h wird ein Bedingter Vorsatz leichter anzunehmen sein, weil diese Geschwindigkeit stark abweicht von dem maximal erlaubten Tempo. Man müßte mal die Entscheidung des hier zitierten Gerichts lesen. Mit Mängeln der "Gesetzgebung" hat das übrigens wenig zu tun; es ist eher die Rechtsprechung, die hier bestimmte Rahmen nicht nutzt. Das sehen wir aktuell gerade auch bei anderen Deliktsarten und Tätergruppen. Auch als "Rechtskundiger" wundert man sich. Ein irgendwie geartetes "Tempolimit" ändert an solchen Taten übrigens genau so viel wie eine "Messerverbotszone" an einem mittels Stichwaffe verübten Tötungsdelikt. Mein Eindruck ist, daß die Gesellschaft ganz einfach ungebildeter und rücksichtsloser geworden ist. Mehr Regeln ändern daran leider nichts.Was macht das denn für einen Unterschied für den Betroffenen (den Toten) ob er durch ein illegales Rennen stirbt oder ob es einer mit Absicht macht? Das Ergebnis ist irgenwie das Gleiche.
Wenn ich ein Rennen in der Innnenstadt fahre, handel ich doch auch gezielt, bewusst und mit voller Absicht.
Nein,und nochmals NEIN.......so ein beklopptes Verhalten ist durch nichts zu rechtfertigen!!!!!
Na, wenn das so in der Realität wäre, wären ua. die Innenstädte leer, weil alle im Knast sitzen!Da kann man doch einfach sagen: ab 50 zu schnell innerorts 5-10 Jahre Knast ohne Bewährung.
Fertig. Ich finde da gibt es auch nichts zu diskutieren, we innerorts so schnell fährt hat für mich keinerlei Gnade verdient.
Liest du die Beiträge überhaupt noch, auf die du antwortest? Er schreibt: ab 50 (Fünfzig) zu schnell, also 50 km/h schneller als erlaubt. Die Forderung finde ich trotzdem überzogen, aber deine Antwort passt nicht dazu.Na, wenn das so in der Realität wäre, wären ua. die Innenstädte leer, weil alle im Knast sitzen!
Und dann bitte mal Hand aufs Herz, wirklich noch NiE die Geschwindigkeit innerorts um 2-3 km/h überschritten?
Nun es ging mir um das unten stehende Argument. Unterschied, ob Rennen oder gezielt jemanden schaden. Da gibt es keinerlei Unterschiede. Ist beides kriminell und gehört in aller Härte bestraft.Das hat niemand hier getan. Ich verstehe nicht, was du mit solchen Aussagen bezwecken willst.
Für mich ist es aber schon ein Unterschied, ob durch sowas jemand zu Schaden kommt, oder ob jemand gezielt zu mit voller Absicht jemanden schadet.
Echt? Also 60 ist hier ja normal. Wer 50 fährt, schleicht. Aber 100? Das gibts zum Glück seltenst. Sofort Knast bei Tempo 100 ist auch weder sinnvoll noch durchsetzbar. Aber bei Tempo 100 mit "Personenschaden" find ich Bewährung zu wenig. Das ist dieser alte Resozialisierungsgedanke. Zeitgemäß wäre law and order und ein Fokus auf die Opfer.Na, wenn das so in der Realität wäre, wären ua. die Innenstädte leer, weil alle im Knast sitzen!
Und dann bitte mal Hand aufs Herz, wirklich noch NiE die Geschwindigkeit innerorts um 2-3 km/h überschritten?
Und, man kann auch mit 30km/h jemanden totfahren.
Das stimmt. Hier ging es aber weder um eine Überschreitung von 2-3 km/h noch um eine Geschwindigkeit von 30 km/h, sondern um 140 km/h und um die entsprechende (straf-)rechtliche Würdigung, die ein Gericht vorgenommen hat. Die Ergebnisse einer Tat sind immer den jeweiligen Handlungen zuzuordnen ! Die Ergebnisse (= der Tod eines Menschen) sind oft dieselben - nicht aber die zugehörigen Handlungen. Genau um letztere geht es aber. Um es abzukürzen: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.Na, wenn das so in der Realität wäre, wären ua. die Innenstädte leer, weil alle im Knast sitzen!
Und dann bitte mal Hand aufs Herz, wirklich noch NiE die Geschwindigkeit innerorts um 2-3 km/h überschritten?
Und, man kann auch mit 30km/h jemanden totfahren.
Oh sorry, Asche auf mein ergrautes Haupt.......das habe ich in der Tat überlesen. Werde sofort den Keller aufsuchen und mich schämen.Liest du die Beiträge überhaupt noch, auf die du antwortest? Er schreibt: ab 50 (Fünfzig) zu schnell, also 50 km/h schneller als erlaubt. Die Forderung finde ich trotzdem überzogen, aber deine Antwort passt nicht dazu.
"Rennen" betrifft die objektive Tatseite, also das, was sichtbar passiert ist. "Jemanden schaden" betrifft die subjektive Tatseite, also das, was sich der Täter vorstellt zu tun. Das sind völlig verschiedene Ebenen, die Du hier vermengst. Das "gezielte Vorgehen" - die sog. "Absicht" (das ist ein Rechtsbegriff !) - wird immer benötigt, um jemanden wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilen zu können, wenngleich es hier auch abgeschwächte Formen des Vorsatzes gibt.Nun es ging mir um das unten stehende Argument. Unterschied, ob Rennen oder gezielt jemanden schaden. Da gibt es keinerlei Unterschiede. Ist beides kriminell und gehört in aller Härte bestraft.
Nun, ich bin kein Jurist oder ähnlich. Und vielleich denke da auch zu einfach, aber egal, in so einem Fall, wie der obige, interessiert mich das nicht. Man könnte ja mal die Angehörigen des Getöteten fragen, was sie in diesem Falle von so einer Argumentation halten."Rennen" betrifft die objektive Tatseite, also das, was sichtbar passiert ist. "Jemanden schaden" betrifft die subjektive Tatseite, also das, was sich der Täter vorstellt zu tun. Das sind völlig verschiedene Ebenen, die Du hier vermengst. Das "gezielte Vorgehen" - die sog. "Absicht" (das ist ein Rechtsbegriff !) - wird immer benötigt, um jemanden wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilen zu können, wenngleich es hier auch abgeschwächte Formen des Vorsatzes gibt.
Ich verstehe das alles. Aber irgendwelche Regeln muß man ja haben, um einigermaßen zuverlässig das noch erlaubte Verhalten von dem Verbotenen abgrenzen zu können. Im Prinzip sind wir aber einer Meinung: Mir ist das alles teilweise viel zu "lasch" - und auch unverständlich, wenn man das vergleicht, wie etwa mit einem Steuersünder umgegangen wird. Ganz schlecht ist übrigens unser Strafrecht dort, wo es um die Opfer geht: Das Opfer spielt im Strafprozess praktisch keine Rolle. Es ist allenfalls Zeuge. Ein irgendwie gearteter "Ausgleich" ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Am Ende des Verfahrens steht nur die Bestrafung oder Nichtbestrafung des Täters. Ich halte das für ganz schlecht.Nun, ich bin kein Jurist oder ähnlich. Und vielleich denke da auch zu einfach, aber egal, in so einem Fall, wie der obige, interessiert mich das nicht. Man könnte ja mal die Angehörigen des Getöteten fragen, was sie in diesem Falle von so einer Argumentation halten.
Ich denke auch, dass die "Verrohung und Verdummung usw." der Gesellschaft, auch ein Stück weit mit den "sozialen" Medien zu tun hat. Was dort verbal zum Teil abgeht, ist erschreckend. Ist ja alles so schön anonym.Ich verstehe das alles. Aber irgendwelche Regeln muß man ja haben, um einigermaßen zuverlässig das noch erlaubte Verhalten von dem Verbotenen abgrenzen zu können. Im Prinzip sind wir aber einer Meinung: Mir ist das alles teilweise viel zu "lasch" - und auch unverständlich, wenn man das vergleicht, wie etwa mit einem Steuersünder umgegangen wird. Ganz schlecht ist übrigens unser Strafrecht dort, wo es um die Opfer geht: Das Opfer spielt im Strafprozess praktisch keine Rolle. Es ist allenfalls Zeuge. Ein irgendwie gearteter "Ausgleich" ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Am Ende des Verfahrens steht nur die Bestrafung oder Nichtbestrafung des Täters. Ich halte das für ganz schlecht.
...einhergehend mit der stetig anschwellenden Größe, Schwere und Beschleunigungskraft der Autos allgemein. Aktiver Schutz, passive Sicherheit und einiger Firlefanz, Sicherheitsassistenten genannt. Die Totenzahlen sinken. Man lernt, was soll dem Insassen solcher Fahrzeuge schon passieren....Leider nimmt die Aggressivität und der Egoismus im Straßenverker auch kontinuierlich zu.
Da stimme ich zu. Ganz so pessimistisch sehe ich das aber nicht. Es gibt durchaus auch erfreuliche Situationen im Straßenverkehr. Wahrscheinlich fallen aber die negativen Erlebnisse mehr auf bzw. werden stärker wahrgenommen - auch weil mehr über diese berichtet wird ! Wen interessiert es denn, wenn irgendetwas gut läuft ?Ich denke auch, dass die "Verrohung und Verdummung usw." der Gesellschaft, auch ein Stück weit mit den "sozialen" Medien zu tun hat. Was dort verbal zum Teil abgeht, ist erschreckend. Ist ja alles so schön anonym.
Leider nimmt die Aggressivität und der Egoismus im Straßenverker auch kontinuierlich zu.
Richtig. Genau diese Vorteile können sich strafrechtlich übrigens zu Gunsten des Täters auswirken, weil er sagen kann, er habe angenommen, daß durch die im Kfz zahlreich vorhandenen Assistenzsysteme niemand zu Schaden kommen werde. Damit fehlte es am strafbegründenden Vorsatz....einhergehend mit der stetig anschwellenden Größe, Schwere und Beschleunigungskraft der Autos allgemein. Aktiver Schutz, passive Sicherheit und einiger Firlefanz, Sicherheitsassistenten genannt. Die Totenzahlen sinken. Man lernt, was soll dem Insassen solcher Fahrzeuge schon passieren....