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Konfliktsituationen im Verkehr

OT:
Da Name und Untertitel bei Dir auf verschiedenes Terrain schließen lassen auf dem Du Dich bewegst:
Wenn ich mit dem MTB durch die Wälder fahre, dann rechne ich damit, dass es mich auch mal legt oder ich mir an Brombeerranken einen richtig fetten Striemen irgendwo ziehe - da also eher ja. Und die Rißwundenwahrscheinlichkeit sorgt auch dafür, dass die Pflaster nicht alt werden ...
Auf der Straße rechne ich definitiv nicht damit, dass es mich legt. Aus dem Alter, dass ich in einer Abfahrt mit den Grenzen der Physik experimentieren muss, bin ich raus. Und dann sehe ich nicht wirklich einen Grund, warum ich bei (Solo-)Fahrten ein Verbandpäckchen dabei haben sollte ...
Geht ja im Straßenverkehr nicht um dich alleine. Die wenigsten brauchen ihr Erste Hilfe Set für sich selbst.
Ich habe sogar Schmerztabletten und was gegen Durchfall in der kleinen Satteltasche drin. Ich selbst habe es noch nie gebraucht, aber nichts davon ist bisher dem MHD zum Opfer gefallen.
Kann aber jeder selbst entscheiden, für mich (wahrscheinlich berufsbedingt) kommt das halt nicht in Frage.
 
Vergleichen darf man. Annahme hierzu zum Vergleich: Ein Mensch mit 60 Jahren Fahrerfahrung (und Lizenz) fährt 4 Menschen wegen überhöhter oder unangepasster Geschwindigkeit tot. Der hat das dann doch mit ganz, ganz viel Erfahrung getan. Man kann denken, das wäre noch schlimmer und lässt den jungen Spund frei, weil er die Tragweite aufgrund seiner Jungend nicht überblicvken konnte.
Ich will und kann nicht urteilen, aber Vergleichen zum Nachdenken ist erlaubt.

Nachdenken, natürlich!
Hier mal meine Überlegung.

Einem jungen Chirurgen wird aufgrund von Verfehlungen die Approbation entzogen.
Dieser operiert dennoch und tötet durch eine weitere Verfehlung einen Patienten.

Anstelle dessen hätte ein Chirurg, kurz vor der Rente operieren können.
Dieser hat währende seiner Karriere noch nie einen Fehler gemacht.
Ich würde den Eingriff eher vom alten Kollegen durchführen lassen.
 
Vorab hast du meinen Vergleich verzogen.
Natürlich korreliert das in meinem Vergleich.

Sonst wäre es nicht Vergleichbar.;)
Der Vergleich hinkt, finde ich. Zum einen weiß niemand, wie viele Fehler ein alter Chirurg bereits gemacht hat, nur weil er seine Liznez noch hat. Zum anderen kann und will nicht entscheiden, von wem ich totgefahren werde.
 
A
Am Samstag hatte ich auch mal wieder ein Aha-Erlebnis. Fahre mit meiner Freundin auf einer Straße auf der Tempo 30 ist und wechsle auf die linke Spur da vor mir parkende Autos sind. Hinter mir nähert sich ein PKW den ich Dank Radar bemerke. Plötzlich drückt sich der SUV zwischen mir und dem linken Straßenrand durch, hab dann mal gegen die Scheibe geklopft und laut "Hey" gerufen. Das waren keine 20cm Abstand. War wieder ein typisches Beispiel für ich muss unbedingt an dem Radfahrer vorbei, koste es was es wolle. Hatte kurz überlegt den Herren aus dem Auto zu ziehen, da er verkehrsbedingt anhalten musste, aber ich hatte keinen Bock auf Stress, falls das Ganze eskaliert.
An der Stelle obacht: Keinesfalls kann sich der Wagen einfach so (knapp) durchmogeln, wenn er Euch sieht (Sicherheit geht vor). Aber (aus einem PKW-Lenker Forum) habe ich folgende Erkenntnis mitgenommen: WENN bereits überholt WIRD (also wenn der Überholvorgang schon eingeleitet wurde), dann hat der Überholte erhebliche Einschränkungen: Er darf nicht mehr beschleunigen und auch nicht seitlich rüberziehen, um selber einen Überholvorgang (hier: parkende PKW passieren) einzuleiten. Deshalb muss der Überholte auch VOR jedem (Hand-)Zeichen sich umschauen. Konkreter Anlass war hier. dass "brave" langsamer fahrende PKW an (rechts vor links) Einmündungen LANGSAMER fuhren, dabei oder unmittelbar danach überholt wurden und dann wieder etwas beschleunigten, um parkende PKW zu überholen/passieren. Die mussten dann hinter diesen parkenden PKW bremsen (durften erst recht nicht beschleunigen) und den überholenden durchlassen. KLAR darf der Überholer dies nur tun, wenn der GESAMTE Überholvorgang abzusehen ist, aber wenn er SCHON DABEI IST, unterliegt der Überholte eben diesen o.a. Pflichten.
 
Geht ja im Straßenverkehr nicht um dich alleine. Die wenigsten brauchen ihr Erste Hilfe Set für sich selbst.
Ich habe sogar Schmerztabletten und was gegen Durchfall in der kleinen Satteltasche drin. Ich selbst habe es noch nie gebraucht, aber nichts davon ist bisher dem MHD zum Opfer gefallen.
Kann aber jeder selbst entscheiden, für mich (wahrscheinlich berufsbedingt) kommt das halt nicht in Frage.
Ist mir schon klar ... die beiden Male, bei denen ich Erste Hilfe leisten musste/durfte, hätte es aber ein Pflaster nicht getan (einmal Wiederbelebung, einmal richtig große Platzwunde) ... es hat schon seinen Grund, warum in einem Pkw-Verbandskasten mehr als nur Pflaster sind.

Aber wenn man versucht, aus Dingen, die sinnvoll, aber freiwillig, sind, ein allgemeingültiges Gesetz zu machen, dann triggert das immer massiven Widerspruch bei mir ... selbst wenn ich die Maßnahme für sinnvoll erachte, weil ich finde, dass das jeder für sich selbst entscheiden können soll.

Und ich hatte bei Deiner Formulierung einfach den Eindruck der Formulierung eines allgemeingültigen Gesetzes.
:bier:
 
Habe aber auch kein medizinisches Matrial dabei, wenn ich auf dem Rad bin.
Ne Koniotomie kann ich jetzt auch nicht machen, lediglich halt zwei, drei Pflaster, ne Kompresse und was gegen Kopfschmerzen und 💩.
Kabelbinder natürlich noch, welchen man zweckentfremden kann.
Alles zusammen 11g zusätzlichen Ballast halt. 🤷🏼
Hat jetzt aber nichts mehr mit dem Thema zu tun. Will auch niemanden überzeugen oder so. Deswegen schreibe ich da jetzt nichts mehr zu. Hat sich schon wieder jemand auf den Schlips getreten gefühlt. 🙈
 
Der Vergleich hinkt, finde ich. Zum einen weiß niemand, wie viele Fehler ein alter Chirurg bereits gemacht hat, nur weil er seine Liznez noch hat. Zum anderen kann und will nicht entscheiden, von wem ich totgefahren werde.
Ja, gilt auch für jeden Autofahrer.
Da weißte auch nicht, ob der mal besoffen gefahren ist.
 
A

An der Stelle obacht: Keinesfalls kann sich der Wagen einfach so (knapp) durchmogeln, wenn er Euch sieht (Sicherheit geht vor). Aber (aus einem PKW-Lenker Forum) habe ich folgende Erkenntnis mitgenommen: WENN bereits überholt WIRD (also wenn der Überholvorgang schon eingeleitet wurde), dann hat der Überholte erhebliche Einschränkungen: Er darf nicht mehr beschleunigen und auch nicht seitlich rüberziehen, um selber einen Überholvorgang (hier: parkende PKW passieren) einzuleiten. Deshalb muss der Überholte auch VOR jedem (Hand-)Zeichen sich umschauen. Konkreter Anlass war hier. dass "brave" langsamer fahrende PKW an (rechts vor links) Einmündungen LANGSAMER fuhren, dabei oder unmittelbar danach überholt wurden und dann wieder etwas beschleunigten, um parkende PKW zu überholen/passieren. Die mussten dann hinter diesen parkenden PKW bremsen (durften erst recht nicht beschleunigen) und den überholenden durchlassen. KLAR darf der Überholer dies nur tun, wenn der GESAMTE Überholvorgang abzusehen ist, aber wenn er SCHON DABEI IST, unterliegt der Überholte eben diesen o.a. Pflichten.
An parkenden Fahrzeugen wird nach §6 StVO vorbei gefahren, nicht überholt.
Der Überholende darf nach §5(4) dies nur dann tun, wenn er sicher stellen kann, dass er den Überholten nicht behindern. Wenn so knapp überholt wird, dass der Überholte die Geschwindigkeit reduzieren oder sogar Anhalten muss, wurde dagegen verstoßen. Je nach Konstellation geht das dann schon Richtung Nötigung.
Falls der Überholte bereits Zeichen für das Ausscheren gegeben hat, darf nicht überholt werden, weil es sich um eine unklare Verkehrslage nach §5(3) handelt da man nicht beurteilen kann, ob Vorbeigefahren oder Abgebogen werden soll).
 
An parkenden Fahrzeugen wird nach §6 StVO vorbei gefahren, nicht überholt.
Der Überholende darf nach §5(4) dies nur dann tun, wenn er sicher stellen kann, dass er den Überholten nicht behindern.
…"wenn er den gesamten Überholvorgang absehen kann"
Wenn so knapp überholt wird, dass der Überholte die Geschwindigkeit reduzieren oder sogar Anhalten muss, wurde dagegen verstoßen. Je nach Konstellation geht das dann schon Richtung Nötigung.
der beschriebene Auto Fall geht davon aus, dass der Überholte nicht mehr beschleunigen darf
Falls der Überholte bereits Zeichen für das Ausscheren gegeben hat, darf nicht überholt werden, weil es sich um eine unklare Verkehrslage nach §5(3) handelt da man nicht beurteilen kann, ob Vorbeigefahren oder Abgebogen werden soll).
Ich wollte halt darauf hinweisen, dass je nach Lage auch Grenzfälle vorkommen können. Wenn ich z.B. zu früh ausschere, ohne mich zu vergewissern, dass nicht bereits ein Überholvorgang läuft, oder das "zur Sicherheit" schon mal etwas früher mache, damit mich der andere bloß nicht noch schnell überholt und gefährdet, dann komme ich allzu schnell vom genötigten in die gegenteilige Rolle. Das wollte ich dem Autoren keinesfalls konkret unterstellen! Nur ich persönlich komme kam selber schnell in eine solche Situation, indem ich verhindern will, nicht geschnitten zu werden (beschleunige und recht früh "rüberziehe" vor einer Kolonne geparkter Fahrzeuge).
 
Vorgestern erlebt:
Ich bin auf dem Rückweg vom Einkaufen und fahre auf dem Radweg innerorts.
Ich nähere mich einer Grundstücksausfahrt und rund 15 Meter bevor ich sie erreiche fährt ein Mercedes dort raus und muss dann, verkehrsbedingt, natürlich auf dem Geh- und dem Radweg anhalten.
Nun haben wir dort also eine Geh- und Radweg-Vollsperrung.
Ich komme noch kurz vor dem Wagen zu stehen, schaue den Fahrer an und gestikuliere, dass er doch wieder zurücksetzen solle.
Das Fenster geht runter und es geht los:
"Was willst du?"
"Musst halt warten!"
"Das hier ist nun mal eine Ausfahrt!"
"Was hälst du so dicht an meinem Auto an?"
"Sieh zu, dass du dich verp****, sonst stopf' ich dir dein dreckiges Maul!"
Ich habe dann ganz demonstrativ mein Rad langsam vor seinem Wagen am Fahrbahnrand vorbeigeschoben, während sich eine Verkehrslücke auftat, in der, wäre ich nicht gewesen, einfahren können.
Sein Dauerhupen folgte sofort.

Die Leute sind nur noch krank.
Ich Auto du nix.
Macht keinen Spaß mehr...
 
Es ist auch fraglich, ob bei einem Überholvorgang in einer 30er-Zone genügend Differenzgeschwindigjeit bestehen kann um gefahrlos überholen zu können.
Scheint mir generell fraglich bis nicht gegeben.
Nicht wirklich, ich hatte schon mehr als 30km/h auf dem Tacho, als ich überholt wurde.
 
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